Zimmersäuberung

Gabriele1
Level 2
Munich, Germany

Zimmersäuberung

Soeben hat sich ein Gast beschwert, dass ich sein Zimmer betrete um es zu säubern. Ich habe das allerdings in meiner Hausordnung stehen.  Wie soll ich mich verhalten ?

5 Antworten 5
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Ich kenne deine Unterkunft nicht. Bei unserem Privatzimmer putzen wir nicht täglich (sonst würden wir gewerblich tätig werden) und betreten das Zimmer höchstens für einen Kontrollblick.

Aber deine Hausregeln sind eigentlich eindeutig "Das Zimmer wird außer Sa.+ So. gereinigt".

War denn der Gast drin, und du hast nicht laut genug angeklopft? Oder über was hat sich der Gast beschwert? Das Zimmer ist ja dein Eigentum, und nicht das deines Gastes.

Wie schon von Till und Jutta beschrieben wird die Unterhaltsreinigung als gewerbliche Zusatzleistung angesehen. Ich würde das in Zukunft lassen. Wir bieten keine Unterhaltsreinigung an, nur Endreinigung. Betreten aber die Räume zur Kontrolle. Aber grundsätzlich hast du das Recht die Räume zu betreten. Ich würde mir wegen diesen Fall keine weiteren Gedanken machen.

Gritta0
Level 10
Berlin, Germany

Ich denke du meinst diesen Gast, richtig?

 

Gabriele: Andreas war ein netter Gast, jedoch mit einer schönen, gepflegten und gut organisierten Wohnung weit überfordert. Er sollte sich bei zukünftigen Buchungen intensiv die Hausordnung und das Gästehandbuch anschauen und auch verinnerlichen. So können manche Schwierigkeiten vermieden werden.

Seine Antwort:

Was Gabriele meint: Am ersten Morgen hatte ich meine Sachen nicht zur Seite geräumt, weil ich es bei einer 3tägigen Buchung für ausreichend erachtete, wenn meine Sachen erst bei Abreise alle wieder im Koffer, die gebrauchten im Abfall und auch alles andere wieder so ist, wie es zu Anfang war. Ich gebe zu, dass ich Gabrieles „Hausordnung“ am ersten Tag übersehen hatte. Nachdem Sie mich aber darauf hingewiesen hatte, habe ich mich selbstverständlich an Ihre Regeln gehalten, wenngleich diese deutlich implizieren, dass man seinem Mieter wenig zutraut: Jacken müssen an der Garderobe aufgehängt werden. Hairspray nur im Bad. Essen und Trinken nur in der Küche. Von daher stellte es am ersten Morgen eine große Untat für Gabriele dar, dass ich eine noch originalverschlossene Volvic®-Flasche, die sich in einer sauberen Plastiktüte befand, auf dem Teppichboden abgestellt hatte. Die größte Misstrauensoffenbarung ist aber, dass Gabriele per „Hausordnung“ jeden Morgen das Zimmer „zum Putzen“ betritt, vor allem aber um zu prüfen, ob noch nichts kaputt ist. Ich kann verstehen, dass sie schlechte Erfahrungen gemacht hat, aber dann muss man nicht jeden unter Generalverdacht stellen. Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass doch aus Versehen mal irgendwo irgendwas kaputt geht (Wer ist nicht schon mal gestolpert?), kommt man freilich für den Schaden auf, das ist doch selbstverständlich. Abgesehen davon verstößt Gabriele hier gegen das Mietrecht (es handelt sich hier um einen Untermietvertrag). Danach darf der Vermieter nicht ohne Weiteres (also nicht jeden Tag, wenn man weg ist) die Mietsache betreten. Da ich aber nichts zu verbergen habe, habe ich mich nicht weiter daran gestört. Auch wollte ich mich mit Gabriele nicht streiten, da ich davon ausgegangen bin, dass nun nach dem Hinweis auf Ihre „Hausordnung“ und mein striktes Halten daran, jetzt alles für Sie in Ordnung ist. Aus diesem Grund habe ich dagegen in Gabrieles Bewertung kein schlechtes Wort verloren. Schade, dass Gabriele erst jetzt Ihre wahre Haltung kundtut und mich als „weit überfordert“ diffamiert.

Gritta0
Level 10
Berlin, Germany

Liebe @Gabriele

deine Frage finde ich sehr spannend!

Bei mir kommen gleich noch ein paar mehr dazu:  

1. Welches Recht kommt hier zur Anwendung? Amerikanisches? Kann das sein obwohl Gast und Gastgeber aus Deutschland kommen?

2. Wenn deutsches Recht zum Tragen kommt. Ist es ein reiner Mietvertrag oder ein Beherbergungsvertrag (Kombination aus Dienstleistungs- und Mietvertrag)?

Die Frage, ob wir hier einen Beherbergungsvertrag haben oder einen Mietvertrag habe ich an Airbnb schon mehrfach gestellt, sowohl ihn mündlicher und auch in schriftlicher Form. Leider ohne wirkliche Antwort. Aber schaut mal nach was sie von uns als Gastgeber alles verlangen und wollen... da kommen ne Menge Dienstleistungen zusammen oder wie seht ihr das?

Im deutschen Recht wäre es meines Wissens wie folgt:

Beim reinen Mietvertrag geht das Hausrecht an den Mieter über (du darfst das Zimmer also nicht betreten, auch nicht zu einem Kontrollblick). Bei einem Beherbergungsvertrag (Kombination aus Mietvertrag, Dienstleistungsvertrag, evlt. Werkvertrag und Kaufvertrag) bleibt das Hausrecht beim Vermieter (Gastgeber). Aber selbst bei einem Beherbergungsvertrag ist die Lösung nicht ganz einfach.

Hier gibt es eine entsprechenden Artikel darüber:

http://www.travelbook.de/service/Wenn-Angestellte-trotzdem-ins-Zimmer-gehen...-Wie-verbindlich-ist-d...

Hier noch ein paar Links wo es ebenfalls um die Unterscheidung von Mietvertrag und Beherbergungsvertrag geht. Das Thema ist etwas heiß. Kein Wunder also, daß kaum darüber gesprochen wird. :

Leider ist Wikipedia nicht besonders erquicklich zu der Frage.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beherbergungsvertrag

Auch beim Fachportal für Hotellerie und Gasttronomie nicht wirklich eine Information zur Frage
http://www.ahgz.de/fachbegriff/Beherbergungsvertrag,154.html

Beim Wirschaftsrecht gabler auch kein Hinweis zum Hausrecht.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/beherbergungsvertrag.html

Auch bei diesem Portal - nix zum Thema
http://www.recht-im-tourismus.de/Ausbild/Lektion4IVBeherbergung.html

@Till-and-Jutta0, nach meinem Verständniss geht ihr aus rechtlicher Sicht eine Gradwanderung ein mit dem "Kontrollblick".

Also liebe @Gabriele, meine Empfehlung an dich wäre es mit in die Regeln aufzunehmen

z.B.: Wenn Sie nicht möchten, daß ich während des Aufenthalts ihr Zimmer betrete, dann geben sie mir bitte bei Anreise einen Hinweis.

Wenn du dich an der Stelle nicht aus dem Fenster lehnen möchtest ob du das Zimmer betrittst oder nicht, dann frag doch einfach bei Anreise danach oder leg ihnen ein "Bitte nicht stören" Schild ins Zimmer, was sie außen anhängen können. Dann wissen sie auch was damit zu tun ist. Meine persönliche Meinung als Gast: Ich möchte nicht "mitbekommen", daß das Zimmer betreten wurde. Andererseits bin ich froh am Abend ein frisch gelüftetes Zimmer vorzufinden.

Liebe @Gabriele, noch eine andere Sache: Es hört es sich so an, daß du - außer die bei airbnb genannten Regeln - noch weitere Regeln an die Gäste aufstellst. Diese würde ich bei airbnb mit aufnehmen. Aus eigener Erfahrung weiß ich allerdings, daß man die Regeln dann bei Anreise nochmal wiederholen muss, damit es dann auch klappt.

Ich hoffe es hilft. Schönen 4. Advent.

Liebe Grüße
Gritta

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Liebe @Gabriele1, ich würde an deiner Stelle @Dimitri0 bitten, die Diskussion in den geschlossenen Bereich Gastgeber unter sich zu verschieben. Sonst kann der Gast alles mitlesen.

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