Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo, ich kaempfe gerade gegen die Zwangseintreibung von
Rundfunkgebuehren in Gaestezimmern durch den ARD-ZDF-Deutschlandradio-
Beitragsservice und bitte um Eure Meinung.
Bekanntlich wohnen Veronica und ich im selbstgenutzten Einfamilienhaus
und vermieten dort zeitweise 3 Zimmer an Gaeste.
Die Vermietung ist nicht gewerblich sondern steuerrechtlich
private Vermietung / Verpachtung.
Wir zahlen ordentlich die Rundfunkgebuehren fuer unser Haus.
Seit einigen Monaten hat mir nur der Beitragsservice eine
zweite Beitragsnummer definiert fuer die "Gaestebeherbung"
und verlangt monatlich fuer 2 der 3 Zimmer (eins ist frei nach deren
Meinung) EUR 2x5,83.
Ich habe Einspruch eingelegt - leider ohne Erfolg beharren
die Leute eine zweite Gebuehr.
Meine Einwaende, es handelt sich um ein selbst genutztes
Einfamilienhaus in dem wir keine Betriebsstaette betrieben
und fuer das durch die erste Betriebsnummer saemtliche
Rundfunkgebuehren abgegolten sind.
Eine Betriebsstaette liegt nicht vor und eine separate Betriebsnummer
ist illegal und nicht anwendbar.
Aus der Satzung des Beitragsservice:
"Eine Betriebsstaette ist jede ortsfeste Raumeinheit, die nict
ausschliesslich zu privaten Zwecken bestimmt ist."
Da wir nicht gewerblich sondern privat vermieten,
liegt also keine Betriebsstaette vor.
Zudem ist bei uns nicht einmal eine Funktionsstaette ohne eigenen
Arbeitsplatz vorhanden.
Es ist auch kein einziger Mitarbeiter dort beschaeftigt, nicht mal
ehrenamtlich oder als 1-Euro-Job!
Aus der Satzung des Beitragsservice:
"(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten fuer Betriebsstaetten
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, fuer die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."
"Fuer Betriebsstaetten, in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist, entfaellt die Anmeldepflicht."
"Im nicht-privaten Bereich muessen Sie Rundfunkbeitraege fuer jede Betriebsstaette zahlen."
Es ist aber im privaten Bereich!!!
Gemaess Rundfunkbeitragsstaatsvertrag P5 Abs. 5 ist ein Rundfunkbeitrag
"nicht zu entrichten fuer Betriebsstaetten
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden,
fuer die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird."
Selbt wenn eine "Betriebsstaette" vorlaege ist ein
Rundkunk fuer Zimmer illegal!!!
"Wenn sich Ihre Betriebsstaette innerhalb Ihrer Wohnung befindet und Sie fuer diese bereits einen Rundfunkbeitrag zahlen, faellt fuer Ihre Betriebsstaette kein weiterer Beitrag mehr an."
P2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
P2 1) Im privaten Bereich ist fuer jede Wohnung von deren Inhaber
(Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten
P3 1) Wohnung ist unabhaengig von der Zahl der darin enthaltene
Raeume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit
Auch liegt keine Beherbungsstaette vor, fuer die P7 gelten wuerde.
Es ist auch keine Ferienwohnung fuer Gaeste da, da diese
zwingend ueber einen Sanitaerbereich und Selbstverpflegungseinrichtung
verfuegen muss (DIN EN ISO 18513, GND: 4239345-0)
Der Beitragsservice schreibt dazu
"es halndelt sich bei Ihren Ausfuehrungen um Schutzbehauptungen
zur Umgehnung der Rundfunkbeitragspflicht"
Aus dem beigelegten Infomaterial geht klar hervor
"Was ist eine Betriebsstaette?
Betriebsstaetten in Wohnungen sind beitragsfrei,
wenn fuer die Wohnung bereits ein Beitrag entrichtet wird.
"4. Welche Regeln gelten fuer Hotel-, Gaestezimmer und
Ferienwohnungen?
Beitragsfrei ist das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung
fuer jede Betriebsstaette. Fuer jedes weitere Zimmer oder jede weitere
Ferienwohnung zahlen Sie einen Drittelbetrag - monatlich EUR 5,83"
"Zudem verbitten sich die weitere Kommunikation!"
das ist wirklich unmöglich.
Bleib dran und sag uns Bescheid wie es bei Dir weitergeht.
So, Byerischer Rundfunk als Auftraggeber und Ombudsmann des Beitragsservice sind angeschrieben worden von mir - mal sehen was rauskommt.
@Veronica-and-Richard0 vor ca.20 Jahren gab es Pressemitteilungen, dass die Bürger der neuen Bundesländer (Ossis) rückwirkend ab 1949 GEZ-Gebühren nachzahlen sollten, da fast alle heimlich West-TV und West-Radio empfangen hatten.
Es gab einen riesigen Aufschrei, bis sich rausstellte, dass diese Pressemitteilungen Aprilscherze waren.
Das hilft dir jetzt natürlich nicht weiter, hebt aber vielleicht deine Laune.:-)))
Der 1. April ist nicht weit weg!
Vorher kommt aber noch die Sommerzeit und ich werde die Gaeste die um diesen Tag kommen oder gehen,entsprechend vorwarnen
So, zusaetzlich habe ich die 2. Betriebnsr (angeblich Betriebsstaette) mit Formular
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e185/Unternehmen_und_Institutionen_Abmeldung_Betriebsstaette_011... offiziell abgemeldet.
Grund: Privatvermietung in Einfamilienhaus und ausserdem ist die Fledermaus verstorben:-)
Und ich habe reklamiert, dass das Formular nicht der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) entspricht!
Als Resultat der mir vom Beitragsservice zurueckgemeldeten ueber mich gespeicherten Daten:
"Fuer eine Mailabfrage, ... wurde ein Adressenbestand Hotels-Pensionen-FeWo verwendet,
den wir im September 2018 von der Firma Acxiom Deutschland GmbH,
MartinBehaim-Str. 12, 63263 Neu-Isenburg, angemietet haben."
Ich habe Axiom angeschrieben:
datenschutz@acxiom.com
Hallo, Axiom,
wie sind Sie an die Daten "Zur Fledermaus" gekommen und mit welcher Erlaubnis wurden
diese personenbezogenen Daten an den ARD/ZDF-Beitragsservice weitergeleitet,
der jetzt ungerechtfertigte Forderungen an mich stellt?
Teilen Sie mir gemaess Datenschutzgesetz mit
- hoher Sie diese Daten haben
- wohin diese weitergeleitet wurden
- auf welchen Servern / Backups meine Daten gespeichert werden
- an wen ich mich wegen Loeschung wenden kann
Fuer den angefallenen Aufwand auf meiner Seite (2 Stunden), der durch Sie
verursacht wurde, stelle ich einen Aufwand in Hoehe von
240 EUR (netto) = 285,60 in Rechnung.
Ueberweisen Sie diesen Betrag auf mein bekanntes Konto
Ohne Gruss
Wikipedia-Artikel zu Acxiom: https://de.wikipedia.org/wiki/Acxiom
Schon 2013 war Acxiom durch seine Datensammelwut aufgefallen: https://www.zeit.de/2013/28/acxiom
Und was ich auch nicht wusste, lerne aber auch in meinem hohen Alter weiter:
Aus Tagesspiegel vom 9. April 2018:
"Auch Ämter geben Daten an Adresshändler gegen Gebühr weiter. So dürfen Einwohnermeldeämter personenbezogene Daten seit November 2015 ohne Einwilligung des Bürgers an Unternehmen, Organisationen, Parteien etc. für Werbezwecke veräußern. Nur sehr wenige Bürger nutzen die Möglichkeit, dieser Datenweitergabe zu widersprechen (Widerspruch einlegen )."
total krass!!! Und das mit den Ämtern ist ja wohl der Hammer, wusste ich bisher auch noch nicht.
Bin mal gepannt, ob und wie die nun auf Deine Forderungen reagieren.
Die Behoerden bekommen wohl 7 EUR pro an Adresshaendler verkaufte Datensaetze.
Ds ist ja ein schöner Nebenverdienst. Vielleicht sollten wir auch mal die Meldedaten der Gäste weiterverkaufen, aber das wäre ja laut Bundesmeldegesetz nicht erlaubt.
Sonderbar, dass die Behörden das überhaupt dürfen...!
@Veronica-and-Richard0, @Ralf5
bei uns erscheint der Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs bis zu einem bestimmten Termin vor Weitergabe der Meldedaten jeweils im Amtsblatt der Gemeinde, immerhin.
@Veronica-and-Richard0, in Österreich gab es kürzlich große Diskussionen weil auch die Post so etwas tut.
Ich habe gerade gesehen, dass die Beitragsheinis sogar den Namenszusatz falsch geschrieben hatten:
Feldermaus statt Fledermaus!