Airbnb hat keine Bewertungsmail geschickt

Barbara125
Level 2
Handewitt, Germany

Airbnb hat keine Bewertungsmail geschickt

Hallo,

heute früh sind zwei Gäste abgereist. Normalerweise ist Airbnb ganz schnell

mit dem Versenden des Bewertungsmails. Doch leider ist für diese beiden keine Mail

eingegangen. Gerne möchte ich sie aber bewerten. Wie erreiche ich Airbnb, oder was kann

ich veranlassen?

Besten Gruß

Barbara 

5 Antworten 5
Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Barbara125,

 

nur Geduld, manchmal dauert es ein bis zwei Tage bevor die Bewertung möglich ist (entweder über Profil - Bewertungen oder über über Link im Aufforderungs-E-Mail von Airbnb).

 

Beste Grüße

Ralf

Ursula113
Level 2
Handewitt, Germany

Hallo Barbara,

 

leider weiß ich auch nicht, wann die Bewertungsmail kommen muss.

 

ich bin auch in Handewitt und möchte über Airbnb Gästen homesharing anbieten.

Heute habe ich das Inserat aufgegeben.

Wie ist Deine Erfahrung mit Airbnb. Bekommt man hier im hohen Norden überhaupt manchmal Anfragen?

Worauf sollte man unbedingt achten? Ich meine, muss man das gewerblich anmelden?

Oder als Ferienwohnung anmelden?

 

Für Infos wäre ich sehr dankbar.

 

Liebe Grüße

 

Ursula

 

Dimitri0
Former Community Manager
Former Community Manager
London, United Kingdom

Hallo @Ursula113, damit @Barbara125 auch deine Nachricht bekommt, habe ich sie erwähnt.

 

LG

                             
Neu in der Community? Stell dich hier vor. Siehe auch Community Hilfe! Richtlinien & Infos findest du in Neuigkeiten.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Ursula113, das posting von Barbara ist schon aus 2016.  Wenn du neu als Gastgeberin bist, solltest du dich intensiv einmal mit den Bedingungen und Richtlinien von airbnb auseinandersetzen. Damit du keine unliebsamen Überraschungen erlebst. (z.B. Stornierung durch Gastgeber)

 

Über die rechtlichen Voraussetzungen kannst du dich am Sichersten bei deiner zuständigen Gemeinde informieren (ob und in welcher Höhe Abgaben wegen Fremdenverkehr zu leisten sind) und auch bei einem Steuerberater oder bei der Wirtschaftskammer. Üblicherweise unterliegen Kleinunternehmer - und darunter fällst du sicher auch) nicht der Gewerbeordnung.  Hängt aber auch oft vom Angebot ab (z.B. Frühstück wäre schon so etwas).

Hallo Monika, das mit dem Frühstück, welches ich den Gästen anbiete, und den evt. beschriebenen Konsequenzen....gewerblich ...., macht mir schon etwas Angst. Nicht das es Probleme gibt. Hättest du einen Tipp für mich?

Besten Gruß Barbara

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