Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Mich weist gerade ein Gast darauf hin, was es bedeutet dass die An- und Abreise flexibel ist.
Anreise nach Wunsch des Gastes, also zwischen 00:01 und 23:59 und Abreise genau umgekehrt.
Ich hatte vor kurzem eine Diskussion mit einem airbnb Mitarbeiter. Ich habe ihm erklärt, dass ich nicht bereit bin ohne irgendeine Kommunikation mit, oder Reaktion von Gästen nahezu 24 Stunden vor oder in der Wohnung zu warten, ob sie vielleicht kommen.
Eine Antwort, ob das unter flexibel verstanden wird konnte er mir leider nicht geben !
Gibt es darauf eine andere mögliche Interpretation, als meine ?
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@Pascal210 .. vielen Dank für deine Info, wie airbnb dies gehandhabt hat.
Du hast mit deinem Gast eine Check-in-Zeit vereinbart (22 Uhr, spätestens 23 Uhr) .. ohne Rücksprache kam er um 0.50 Uhr und airbnb stellt die Einstellung 'flexible Check-in-Zeit' über die getroffene Abmachung.
Ob nun Zeitfenster oder flexibel .... letztlich sind demzufolge getroffene Abmachungen für die Katz.
Denn verständlicherweise möchte man auch bei einem Zeitfenster von 15-22 Uhr nicht die ganze Zeit in der Wohnung warten (insbesondere nicht, wenn man z.B. nahezu täglichen Wechsel hat). Airbnb wird sich dann aber wohl darauf berufen, dass wenn z.B. 15-17 Uhr abgemacht wurde, der Gast aber ohne Ankündigung um 21:30 auf der Matte steht und man selbst dann in der Oper ist (da dies ja mit der Absprache vereinbar war, zudem z.B. Anreise per Bahn aus dem nahegelegenen Kaff, also keine grossen Verspätungen möglich), dass man auch dann zur Verfügung stehen muss.
Interessant fände ich, wie airbnb entscheiden würde, wenn dieser fiktive Gast erst um 22:30 aufkreuzt, ob ihm dann auch alles zurückerstattet wird, oder sie ihn darauf hinweisen würden, dass er die Zeiten ja vorab gewusst hätte (haha, wohl kaum).
Flexibel beutetet ja flexibel sein zu können (für airbnb gar zu müssen) , auch wenn etwas anderes abgemacht wurde. PUNKT
Ja, "airbnb stellt die Einstellung 'flexible Check-in-Zeit' über die getroffene Abmachung." ... Wie das Wort flexibel auch schon sagt... Ob es zumutbar ist weit in die Nacht auf den Gast warten zu MÜSSEN und wie ein Gericht entscheiden würde, wäre ein anderes Thema.
Wie im 1. posting geschrieben :
Dabei interessiert es nicht was abgesprochen wurde. Es zählt es wurde flexibel angegeben , dann muss der Gastgeber Flexibel sein sein...
Flexibel heißt : "es wird erwartet das der Gastgeber unabhängig von der Zeit reagiert! EGAL WANN ! "
Diesen Satz hat mir Airbnb gesendet.
Eine flexible Ankunft wird also sehr streng genommen / wörtlich...
@Mika8 :
Wen Du ihn nicht rein lässt um 22:30 Uhr , würde der Gast alles erstattet bekommen, soweit Du den Checkin nicht fest bis 22 eingestellt / angegeben hast. Es zählt nicht der Nachrichten verlauf, sondern die Einstellung bei Airbnb zum checkin, diese ist bindend...
Flexibel : an veränderte Umstände anpassungsfähig
Wenn Du in den Airbnb checkin einstellungen zwischen 15 und 22 angibst , gilt für den Gast das er in dieser Zeit ankommen kann, WANN ER MÖCHTE, auch wenn er sagt er ist bis 18 Uhr da und kommt dann um 21:30 Uhr ...
Als Gastgeber können / müssen wir solche Gäste dann einfach nur fair bewerten. Dafür ist ja "Kommunikation" und "Einhaltung der Hausordnung" da... Diese anpassen...
Ein Gast meint es ja nicht böse, aber trotzdem ist das mindeste eine gute Kommunikation. Der Gast hat ja auch gewisse Erwartungen. Diese habe ich auch vom Gast.
@Pascal210 ... die Stelle betreffend 22:30 bezog sich natürlich auf den vorangehenden (wenn auch fiktiven) Sachverhalt, dass man nicht flexibel eingestellt hat, sondern ein mögliches Check-in-Zeitfenster von 15-22 Uhr.
Wenn Du ein zeitfenster angegeben hast gilt dieses. Du musst in der Zeit dafür sorgen das der Gast rein kann. Dafür gibst ihn ja das zeitfenster.
Wie streng airbnb dann zum Gast ist wenn er um 22:30 nicht mehr rein komm weiß ich nicht.
Aber dafür Bewerten wir ja auch den Gast :
“Kommunikation“ & „Einhaltung der Hausregeln“ ...
aber Du sagst es Abmachungen über die Kommunikation sind für die Katz ... da der Vertrag , das Inserat gilt ...
Die Zeiten : ein Mann , ein Wort sind ja schon lange vorbei...