Beherbergungsabgabe Dortmund

Beherbergungsabgabe Dortmund

Hallo Zusammen,

 

die Stadt Dortmund erhebt eine Beherbergungsabgabe in Höhe von 7,5 % des Übernachtungspreises für Privatpersonen. Diese Beherbergungsabgabe muss ich als Vermieter vom Gast einnehmen und bei der Stadt abführen. 

 

Leider habe ich jedoch nicht die Möglichkeit bei der Preisgestaltung diese Info meinen Gästen direkt mitzuteilen. Ich habe gelesen, dass in Paris auch eine sog. Bettensteuer eingeführt worden ist und Airbnb dafür eine Lösung geschaffen hätte. Gibt es bei Airbnb die Möglichekeit diese Steuer irgendwie zu hinterlegen oder muss ich das einfach in meinen Übernachtungspreis mit einkalkulieren? 

 

Die Stadt Dortmund kann mir da leider nicht wirklich weiterhelfen. Angeblich würde Airbnb die Möglichkeit bieten, so eine Steuer direkt auszuweisen. Angeblich kann man auch einstellen, ob es sich bei dem Übernachtungspreis um einen Brutto- oder Nettopreis handelt. Leider finde ich dazu aber einfach nichts.. 😞

 

Vielen Dank für Eure Mithilfe. 

Liebe Grüße

Brigitte

24 Antworten 24

@Franz9, @Veronica-and-Richard0

 

hallo Franz, zunächst mal eine kurze Antwort zu Deiner Anmerkung, dass die Beherbergungsabgabe fällig wird  "aber auch (bei) Übernachtungen von eingeschriebenen Studierende die noch keine Wohnung gefunden haben.": dieser Personenkreis ist eh nicht von der Bettensteuer befreit, sondern nur die Personen, die aus beruflichen Gründen nach Dortmund kommen, d.h. auf Veranlassung des Arbeitgebers.

Das muss der Arbeitger dann entsprechend bescheinigen. Selbständige können sich bei einem beruflichen Anlass die Eigenbestätigung ausfüllen. Sie ist im Formularwesen der Stadt Dortmund zur Beherbergungsabgabe zu finden.

 

Wie schon in der aktuellen Satzung der Stadt Dortmund steht, kann der Arbeitnehmer die gesamten Übernachtungskosten im Wege der Reisekostenerstattung dem Chef in Rechnung stellen  und der Arbeitgeber kann dann vom Stadtsteueramt die Beherbergungsabgebe zurückfordern- das halte ich allerdings in den meisten Fällen  für einen bürokratischen Wahnsinn.

Wer auch immer hat sich da eine schnelle, elegante Lösung für das Problem mit den säumigen Steuerzahlern unter den airbnb-Gastgebern vorgestellt und wieder einmal steckt der Teufel im Detail.

 

Ich werde auf jeden Fall im kommenden Jahr meine von der Firma entsandten Gäste darüber aufklären, dass sie bei ihrem Arbeitgeber mit den Unterkunftskosten die Beherbergungsabgabe mit abrechnen sollen. Dann können der Chef oder die Buchaltung entscheiden, ob sie die Bettensteuer von dem Stadtsteueramt erstattet haben wollen.

 

Hier kommt vielleicht ein Lösungsansatz: bisher hatte ich die Beherbergungsabgabe (7,5  % des Übernachtungspreises) in meinen Übernachtungspreis mit eingerechnet. Zum 01.01.18 werde ich meinen Preis je Nacht um 7,5 % absenken. Somit entstehen für die Gäste aus beruflichem Anlass keine Nachteile. Sie bezahlen halt nicht mehr einen Preis incl. Bettensteuer an  mich, sondern einen niedrigeren Preis als in 2017 an mich und bekommen von airbnb eine Zusatzrechnung, über 7,5 % pro Nacht, die sie wiederum mit der Reisekostenabrechnung einreichen können. 

Nachdem ich bei dem Schreiben dieser Antwort alles nochmals durchdachte, wird für mich das Gerechtigkeitsproblem  immer kleiner...

 

@Veronica-and-Richard0, kann eine Stadt nicht per Satzung regeln, was sie will? Und wenn sie alle drei Monate eine Steuererklärung haben will und ein Verwaltungsgericht nix dagegen hat? Dann geht das offensichtlich. Bei dem Aufbewahren der Unterlagen geht es nach meinem Gefühl um steuerliche Unterlagen, nicht um personenbezogene Daten nach dem Bundesmeldegesetz. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren...

Rüdiger2
Level 2
DO, Germany

Hallo Zusammen 

Kann zwar sein das meine Frage etwas dumm rüberkommt, aber ich habe es wohl immer noch nicht richtig verstanden und möchte nun auf Nummer sicher gehen und nichts falsch machen.

Ich vermiete in Dortmund 2. Ferienwohnungen in unserem Hause. Bucht jetzt Airbnb von meiner Einnahme  die 7,5 % Belegungssteuer ab dem Januar 2018 ab und überweist es der Stadt / Finanzamt ?

Oder zahlt der Gast die 7,5 % ZUSÄTZLICH zu seiner Miete ? Dann direkt an Airbnb, und wird dann von Airbnb an unsere Stadt Dortmund / Finanzamt  überwiesen ? 

Diese Frage ist sehr wichtig für mich, wegen der Preisgestaltung. Über eine Fachliche Auskunft würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank

Gruß Rüdiger 

  

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Hallo @Rüdiger2, ich habe leider nur diesen allgemeinen Hilfetext zur Bettensteuer gefunden.

Spezifisch zu Dortmund leider nichts. Vielleicht kommt noch eine offizielle Info - so wie im Hilfetext angedeutet?

Till & Jutta

Dankeschön dann warte ich mal, ob noch eine Antwort kommt

Gruß Rüdiger 

Hallo Till & Jutta

 

Ich konnte es klären und habe es nun auch schriftlich von Airbnb ! Die 7,5 % Beherbergungsabgabe  für die Stadt Dortmund, werden von der Einnahme des Gastgebers automatisch abgezogen und ab 01.01 2018 dann von Airbnb an die Stadt Dortmund / Finanzamt überwiesen. Damit habe ich nun Klarheit und überweise es nicht versehentlich 2 Mal. Der Gast zahlt also nicht 7,5 % mehr ! Sondern der Preis für den Gast bleibt der Gleiche wie gewohnt.

Gruß Rüdiger 

  

 

Aktualisiert von: Jonathan P, 29. Nov., 11:58 CST:

Hallo Herr ***,

Ich habe alles hier recherchiert und raus gefunden das Sie recht haben. Ab 01.01.18 werden wir automatisch das Geld von die Gaeste automatisch abziehen. Sie muessen nichts machen. Wir werden alles einkassieren und an der Stadt weiter geben.

Mit freundlichen Gruessen,

Jonathan
www.airbnb.com/help

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Danke fürs Nachhaken @Rüdiger2!

Hallo Till & Jutta

Sehr gerne, hat Airbnb doch auch schön geschrieben 😉 Wir werden alles einkassieren ****und an der Stadt weiter geben 🙂 lol

Gruß Rüdiger 

 

hallo @Rüdiger2  hast Du am 25.10.2017 auch eine email von airbnb bekommen?

Darin steht unter anderem:


"Tolle Neuigkeiten! Wenn du ein Inserat in Dortmund, Deutschland, hast, wird Airbnb die folgende Abgabe für alle Buchungen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 abgeschlossen werden, abführen:

  • Beherbergungsabgabe

Die Gäste sehen bei der Buchung einen separaten Einzelposten für die Abgabe. Airbnb zieht die Abgabe ein und zahlt sie am nächsten Fälligkeitstermin an die entsprechende Gerichtsbarkeit.
Sind meine Auszahlungen davon betroffen?

    Nein. Die Abgabe wird von den Gästen eingezogen.".....
    Das heißt für mich: ich muss mich um garnichts mehr kümmern.Die Gäste zahlen an Dich den Übernachtungspreis und bekommen von airbnb eine extra Rechnung wegen der Beherbergungsabgabe.Und airbnb überweist dann die Berherbergungsabgabe an die Stadt Dortmund. 
      Grüße von Dortmund nach Dortmund

 

 

Hallo @MariaAnna2 

Danke für deine Antwort 🙂 

Diese Mitteilung habe ich nicht erhalten oder es könnte ja sein übersehen, wäre alles möglich. Nur hatte ich einen ähnlichen Text bei DO24 gelesen und dachte mir, ja dann wir es nun wohl für den Gast 7,5 % teuer und ich brauche die 7,5 % nicht selber abführen, eine gute Sache. Nun hörte ich dann hier und da die eine oder andere Information, dann dachte ich mir ich frage mal nach. Auch bei Airbnb direkt, der nette Mitarbeiter sagte mir dann, nach dem er sich selbst erst informieren musste, man nehme an der Gast zahlt 100 Euro und seine Gebühren dann  würden Sie ihre 92,50 Euro erhalten. Es kann ja sein das ich etwas verkalkt oder überarbeitet bin, könnte auch sein, aber somit hätte der Gast ja nicht mehr bezahlt, oder unterliege ich da einem Denkfehler ?   

Ich habe ihn dann gebeten mir das bitte per Mail zu senden, das hat er auch getan, das Original der Mail ist unter meinem Text zu lesen, ich glaube fast man muss bis Januar warten um dann genau zu sehen was wirklich passiert ! ? Du könntest mir mal deine Rufnummer senden wenn möglich da könnte man ja auch mal von Gastgeber zu Gastgeber sprechen, ich habe oft viele Anfragen aber auch oft nichts frei. Freue mich wieder von Dir zu hören. Gruß Rüdiger von Dortmund nach Dortmund

Hier die Mail von Airbnb

Aktualisiert von: Jonathan P, 29. Nov., 11:58 CST:

Hallo Herr ***,

Ich habe alles hier recherchiert und raus gefunden das Sie recht haben. Ab 01.01.18 werden wir automatisch das Geld von die Gaeste automatisch abziehen. Sie muessen nichts machen. Wir werden alles einkassieren und an der Stadt weiter geben.

Mit freundlichen Gruessen,

Jonathan
www.airbnb.com/help      

@Rüdiger2Du kannst wegen weiterer Kommunikation auf mein Profil gehen und dann erscheint ein Feld "Nachricht versenden". So erreicht mich Deine mail hoffentlich. Telefonnummern werden nach meiner Erfahrung verschlüsselt wiedergegeben.

Gerne möchte ich mich mal mit Dir und mit anderen Dortmunder Gastgebern austauschen. Die Situation in Dortmund finde ich schon etwas besonders: keine attraktive Hauptstadt, aber viele, viele Gäste, die wegen Fussball, Messen,  Events in den Westfalenhallen  oder zur Fortbildung anreisen.

Nochmals zurück zur Beherbergungsabgabe: im Jahre 2017 nahm ich einen Übernachtungsbetrag inclusive Bettensteuer von 7,5 %. Da ab dem 01.01.18 airbnb diese Steuer von den Gästen einzieht, habe ich meinen Übernachtungspreis um diese 7,5 % gesenkt.

 Ab Januar 2018  zahlen die Gäste die Berbergungsabgabe halt nicht mehr an mich, sondern an airbnb.

Der Endpreis für die Gäste bleibt  also gleich.

 

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