@Thomas339, @Gabi37 - ganz ehrlich - ein wenig hat es sich auch so angefühlt - als "ENT-Schuldigung". Ich hatte ja mit meiner ersten Anfrage schon deutlich auf die Steuern verwiesen und bekam nur eine Standard-Antwort vom Support. Erst als ich darauf hingewiesen hatte , das dies steuerrechtlich fragwürdig ist, und sich nicht logisch begründen läßt, wurde die Anfrage richtig beantworten und das Trostpflaster kam dazu. Allerdings ist es spekulativ ob der Fiskus oder AIRBNB davon profitiert.