Belegungsteuern bei Stornierung

Peer-Olaf0
Level 3
Hamburg, Germany

Belegungsteuern bei Stornierung

Hallo, ich hatte eine Reservierung für einen Aufenthalt in Paris. Zu dieser Buchung wurde mir neben dem Mietpreis die AIRBNB Gebühren berechnet und eine Belegunssteuer. Jetzt habe ich die Buchung storniert und die Hälfte der Miete wurde einbehalten. Soweit Ok. Allerdings verstehe ich nicht warum ich eine Steuer für eine Übernachtung in einer Stadt zahlen soll, in der ich dann doch nicht gewesen bin. Kann mir das jemand erklären ?

17 Antworten 17
Christa0
Level 10
Munich, Germany

@Peer-Olaf0, da kann Dir wahrscheinlich nur der Kundenservice ganauere Auskunft geben. Es sei denn hier im CC hat jemand Kenntnisse wie die spezifischen Städtevereinbarungen zwischen Airbnb und und den jeweiligen Städten lauten.

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Peer-Olaf0, das würde ich auch sehr unfair finden.  Du solltest dich an den Support wenden.

Peer-Olaf0
Level 3
Hamburg, Germany

@Christa0und @Monika--Elisabeth0:  Es lohnt sich die Dinge aufmerksam anzuschauen. Auf meinen ersten Kontakt zum Support bekam ich nur den üblichen Verweis auf die "Cancellation Policies". Die schweigt sich allerdings über die "Belegungssteuern" aus.  Nachdem ich dann zurück schrieb, das ich nicht den Booking-Fee sondern die einbehaltene Steuer als steuerrechtlich zweifelhalt empfinde, bekam ich dann tatsächlich eine Entschuldigung und nicht nur die Steuer sonder auch den Booking fee zurück. Also es lohnt sich aufzupassen.

Raoul3
Level 10

@ Peer-Olaf - bitte veröffentliche hier einen  (scren - shot) was wirklich passiert ist - damit ALLE nachvollziehen können was wirklich passiert ist und wie es wirklich ausgegangen ist 

Peer-Olaf0
Level 3
Hamburg, Germany

@Raoul3ich lese in darüber hinweg, dass die dreimalige Verwendung von "wirklich" in Deinem Post meinen könnte, dass ich hier von etwas geschrieben habe, dass nicht den Tatsachen entspräche. Bildschirmfoto 2018-11-25 um 16.07.03.pngBildschirmfoto 2018-11-25 um 16.07.12.pngBildschirmfoto 2018-11-25 um 16.02.44.png

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Das "Ausnahmsweise" stört mich dabei.

Ausnahmsweise machen wir es richtig.?!?!

 

D.h. normalerweise falsch? Da ist doch ein Fehler im System. Also nicht ein IT-Fehler, sondern ein Logik-Fehler.

Ich behaupte dies ist kein Fehler sondern von Airbnb ganz bewusst so aufgesetzt - Gewinnmaximierung. 

Ich wollte das nicht so direkt ausdrücken... aber man könnte auf die Idee kommen.

Raoul3
Level 10

Es zeigt mal wieder - der Gast ist König - echt traurig 😞 das spricht nicht für airbnb 

Peer-Olaf0
Level 3
Hamburg, Germany

Was hat das mit "Der Gast ist König" zu tun? Ich habe der Gastgeberin die vollen €200 bezahlt die ihr zustehen. Es ging um eine einbehaltene Steuer.. da hat weder der Gastgeber noch der Gast etwas davon. Entweder landet diese irrtümlicherweise behaltene Steuer ungerechtfertigterweise beim Fiskus oder bleibt beim Serviceprovider - AIRBNB.

Gabi37
Level 10
Germany

 

"Es zeigt mal wieder - der Gast ist König - echt traurig 😞 das spricht nicht für airbnb"

 

Deinen Kommentar verstehe ich jetzt nicht, warum bist Du in dem Fall dieser Meinung @Raoul3 ?

 

Raoul3
Level 10

Der Gast ist König  - weil AUSNAHMWEISE - mal wieder zu gunsten des Gastes ENTSCHIEDEN wurde

" Ausnahmweise siehe weiter oben "

DESWGEN der Gast ist König  

Peer-Olaf0
Level 3
Hamburg, Germany

nix begriffen...

Gabi37
Level 10
Germany

@Thomas339  schrieb:

Ich behaupte dies ist kein Fehler sondern von Airbnb ganz bewusst so aufgesetzt - Gewinnmaximierung. 

 

Dann hats der Support Mitarbeiter aber nicht begriffen, der die airbnb Gebühren gleich mit erstattet hat ...

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