Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Habe gerade den gleichen Fall. Gast fragt gestern gegen 19.00 Uhr Übernachtung von heute auf morgen an. Ich habe sofort rückbestätigt. Heute morgen 8.00 Uhr fragt er kurz an, wie weit es nach Frankfurt ist. Ich antworte wieder sofort. Bis jetzt hat keine Buchung stattgefunden. Gibt es eine Richtlinie, bis wann der Gast gebucht haben muss?
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Ursula schrieb: Gibt es eine Richtlinie, bis wann der Gast gebucht haben muss?
Hallo @Ursula15, das kannst du selber ganz flexibel einstellen (Kalender / Verfügbarkeit):
Wir akzeptieren z.B. keine Buchungen für den selben Tag. Die Erfahrung zeigte uns, dass Gäste die sich selber nicht organisieren können, eher Problemgäste sind.
@Till-and-Jutta0, da habe ich andere Erfahrung. Ich habe sehr oft Gäste die am gleichen Tag buchen und einchecken. Dafür habe ich eine selbst-check-in Anleitung und habe ausschließlich positive Erfahrungen gemacht.
@Ursula15: Anfrage ist noch keine Buchung, sondern für mich ein Vorabinteresse. Erst wenn der Gast bucht, gibt es eine Buchungsbestätigung. Dann ist es fest.
@Axel31 und @Ursula15 Lest euch mal die FAQ zum Thema Anfrage oder Erkundigung durch.
In Kürze: Eine Erkundigung ist für den Gast grundsätzlich unverbindlich. Als Gastgeber könnt ihr sie vorabbestätigen oder ablehnen. Der Gast muss eure Vorabbestätigung annehmen, damit es eine verbindlichen Buchung wird.
Eine Buchungsanfrage ist für den Gast grundsätzlich verbindlich. Als Gastgeber könnt ihr sie annehmen oder ablehnen. Nehmt ihr sie an, ist es eine verbindliche Buchung.
Die 24-Stunden-Fristen etc. stehen dann in der FAQ.
@Ursula15 Dein Gast hat Dir wahrscheinlich eine Erkundigung geschickt und dann einfach noch rumgeguckt. Hat er denn noch gebucht?
Hallo Florian & Teresa, ich hab nochmal genau nachgeschaut: In diesem Fall handelte es sich eindeutig um eine Buchungsnachfrage, die ich auch 14 Minuten später angenommen habe.
Der Gast hat nicht gebucht.
Am Abend hat er dann geschrieben, dass sie ohne Pause durchgefahren sind nach hause.
@Ursula15 Wie @Till-and-Jutta0 schon gesagt hat, das ist unglücklich übersetzt, in der Emailbenachrichtigung heißt es immer "Buchungsanfrage", egal ob Erkundigung oder Buchungsanfrage. Eine Buchungsanfrage ist IMMER verbindlich. Wenn keine Buchung zustande gekommen ist, Du aber etwas "angenommen hast", dann hat Dein Gast Dir nur eine Erkundigung geschickt. Immer darauf achten, ob Du annehmen oder vorabbestätigen kannst. Das verrät den Unterschied.
Und Du kannst abschätzen, wie wichtig dem Gast eine Buchung ist.
@Axel31, nicht verwirren (lassen): eine Buchungsanfrage ist VERBINDLICH. Wird aber "gern" mit der Erkundigung verwechselt (die Begriffe sind unglücklich übersetzt). siehe Unterschied