Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo,
Wie würdet ihr einen eigenen Eingang bezeichnen. Ich diskutiere da gerade mit meiner besseren Hälfte. Mein Haus hat zwei Wohnungen, das gesamte obere Geschoß ist eine Ferienwohnung, im Erdgeschoß wohnen wir. Es gibt eine Haustüre und ein kleines Treppenhaus. Beide Wohnungen haben dann jeweils eine eigene Eingangstüre. Die Gäste haben daher eine abschließbare Wohnungseingangstüre und sind völlig alleine und ungestört in der Ferienwohnung. Ich denke, das ich sehr wohl die Wohnung mit eigenem Eingang bezeichnen kann, meine Frau meint eben nicht.
Wie denkt ihr darüber?
Danke schon mal
Thomas
@Manuela156 Aus Solidarität würde ich lieber Deiner Frau Recht geben, aber hier hast Du Recht. 😉
Es geht es darum, dass es ja auch Einliegerwohnungen gibt. Sprich, man muss durch die Wohnung des Gastgebers hindurch, dennoch ist es eine ganze Unterkunft. Oder umgekehrt kann ein Privatzimmer auch einen eigenen Eingang haben, wenn es bspw. im Souterrain liegt, aber die mitzubenutzende Küche liegt dann im Erdgeschoss.
@Manuela156Thomas: da beide Wohnungen eine eigene Eingangstür haben, verstehe ich nicht genau, warum Manuela meint, dass keine eigene Eingangstür vorhanden sei. Kann sie das vielleicht nochmal konkretisieren?
@Manuela156bzw. Thomas, für mich ist das auf jeden Fall ein "eigener Eingang", bzw, seperater Zugang. Jeder ist komplett für sich. Wie in jedem grösseren Mietshaus auch.
Wenn die Gäste nicht quer durch eure Wohnung laufen müssen und das Obergeschoss eine eigene Eingangstür hat, dann ist das für mich ein "eigener Eingang".
Vielen Dank für eure Meinungen.
Unsere Ferienwohnung hat ab sofort nun einen "eigenen" Eingang.
Liebe Grüße
Manuela und Thomas
Hallo zusammen,
bin gerade beim Rumsurfen über diese "Diskussion" gestoßen und muss jetzt doch noch meinen Senf dazu geben, auch wenn schon abgeschlossen.
Muss mal eine Lanze für die Frauen brechen und Manuela Recht geben 🙂
Für mich heißt ein separater Eingang, dass man einen eigenen Hauseingang hat bzw.einen Eingang von draußen direkt in die Wohnung und kein gemeinsames Treppenhaus. Einen separaten Wohnungseingang setz ich bei einer abgeschlossenen Ferienwohnung jetzt mal voraus 🙂
Im Beispiel von Manuela und Thomas haben sie einen gemeinsamen Hauseingang mit ihren Gästen.
Läge die Wohnung im Souterrain und hätte einen eigenen Eingang vom Garten aus direkt in die Wohnung, dann hätten die Gäste auch einen separaten Eingang aber so nutzen Gäste und Gastgeber einen gemeinsamen Hauseingang und ein gemeinsames Treppenhaus, heißt, sie könnten sich theoretisch jederzeit begegnen.
Also ist nur meine bescheidene Meinung 😉 aber so kann man´s eben auch sehen.
Viele - momentan sehr sonnige - Grüße,
Kerstin