Dein Gast hat anscheinend sein ESTA zu spät beantragt (ich habe zwar keine Ahnung, was ESTA ist, spielt aber, glaube ich, keine Rolle).
Bei einem , allein schon für die Unterkunft vierstelligen Betrag, würde ich als Gast auf alle Fälle eine entsprechende Reiserücktrittversicherung abschließen. Kosten für Flug und evtl. Mietwagen kommen ja auch noch hinzu. Das Risiko, diese Summe im Ernstfall selbst tragen zu müssen, wäre mir persönlich zu hoch.
Ob die Versicherung in diesem, evtl. selbst vom Gast verschuldetem Fall bezahlt, ist fraglich.
Eins ist aber klar :
Du als Gastgeber kannst nicht der Ersatz für eine nicht abgeschlossene oder nicht zahlende Versicherung sein !
Ich würde die Anfrage ganz klar ablehnen! Dein Gast soll selbst stornieren, das Risiko und damit die anfallenden Kosten sind vom ihm zu tragen, nicht von Dir !
Ob Du ihm evtl. einen Teilbetrag bei erfolgreicher Weitervermietung erstattest, wie @Ralf5 es beschreibt, kannst Du immer noch kurzfristig entscheiden, wenn es soweit ist, auch in Abhängig davon, wie problematisch / unproblematisch die Stornierung Deines Gastes vonstatten gegangen ist .