Dringende Frage

Beantwortet!
Felix26
Level 1
Munich, Germany

Dringende Frage

Hallo AirBnB Team,

 

ich habe eine Frage:

 

Ich bin neu als Gastgeber auf AirBnB und habe gerade meine dritte Anfrage bekommen. Ich habe mit dem Interessenten gechattet und wir hatten ausgemacht, dass ich erst am Montag ihm Bescheid geben / bestätigen kann, da ich erst am Montag erfahre, ob unser Apartment am gewünschten Zeitpunkt frei sein wird. Da dieses Chatten anscheinend nicht von der 24h Antworte-Frist befreit (warum eigentlich nicht??), habe ich auf Annahmen geklickt, in der fälschlichen Annahme, dass dann nur der Kalender geblockt wird und dass der Interessent dann noch bestätigen muss. Nun ist es aber schon fix gebucht und bestätigt.

Falls das Apartment nun nicht verfügbar sein sollte (wie mit dem Interessenten gechattet), müsste ich stornieren und bekomme ich dafür eine Strafe? Kann doch nicht sein...

 

LG
Felix

4 Antworten 4
Andrea1
Level 10
Frankfurt, Germany

Hallo @Felix26, du hast hier im CC, der Selbsthilfe-Gruppe der Gastgeber, geschrieben. Daher kann ich dir hier nur als Gastgeberin antworten.

Nachdem ich mir dein Profil angesehen habe, bin ich einigermaßen erstaunt, dass du diese Frage hier stellst. Jemand, der Finanzierungen für start-ups organisiert, sollte des Lesens doch eigentlich mächtig sein. Und die Regeln von airbnb sind klar: Antwort innerhalb von 24 Stunden bedeutet, sich innerhalb von 24 Stunden zu entscheiden, ob man die Anfrage ANNEHMEN oder ABLEHNEN kann PUNKT Dies ist eine Regelung, die absolut im Gäste-Interesse ist und über deren Sinn man als Gastgeber diskutieren kann (was ja hier auch schon häufiger passiert ist), die aber solange als gesetzt anzunehmen ist, bis eine andere in Kraft tritt.

Auf dein Apartment bezogen bedeutet das: ja, wenn du dein Apartment jetzt anderweitig vermieten möchtest, musst du stornieren und bekommst Sanktionen von airbnb.

@Andrea1 Na, na ... Jetzt tadele doch @Felix26 nicht gleich so. ;-))) 

Das reine Beantworten lässt den Countdown nur stoppen, wenn Du eine Erkundigung erhältst (booking inquiry). Bei einer Buchungsanfrage (reservation request) musst Du Dich binnen 24 Stunden entscheiden. 

 

@Felix26 Lies Dir am besten einfach mal die FAQ durch. Und weil Du neu bist: Kennst Du Dich mit Zweckentfremdungsverorndung in München aus? Wenn nicht, dann solltest Du - Du vermietest, wie ich Deinen Kalender verstehe, immer eine ganze Unterkunft. Das könnte schwierig sein. Ansonsten ist es halt das A und O für uns Gastgeber unsere Verfügbarkeiten aktuell zu halten, sprich: Wenn Du nicht weißt, ob Du vermieten kannst, dann blockier lieber bzw. schalte nur die Tage frei, an den Du sicher gastgeben kannst.

Danke Dir Florian für Deine hilfreiche Antwort!


@Florian-and-Theresa0 Den Unterschied zwischen Erkundigung / Booking Inquiry und Buchungsanfrage hatte ich nicht so wahrgenommen. Jetzt ist er mir aber bewusst. Danke für den Hinweis.

Bezüglich der Zweckentfremdung: Wir möchten langfristig vermieten, aber die Zwischenräume mit AirBnB auffüllen. Ich hoffe das ist ok.

 

@Andrea1 auch Dir danke für die Antwort.

 

LG
Felix

@Felix26 Sehr gerne! Mich darfst Du übrigens nicht fragen, ob das okay ist. *lach* Wichtige Infos über die Zweckentfremdung in München findest Du auch hier: 

https://www.xing.com/communities/posts/muenchen-ein-paar-fakten-zum-thema-zweckentfremdung-von-wohnr...

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