Erlaubniss des vermieters

Mohamad2
Level 1
Hamburg, Germany

Erlaubniss des vermieters

Hallo zusammen,

Ich bin ein Mieter in einer Wohnung in Hamburg. Ich möchte einen Teil meiner Wohnung zu mieten , die weniger als 50% ist. Muss ich meinen Vermieter informieren ?

Ich würde wirklich Ihre Hilfe zu schätzen wissen .

Moe

6 Antworten 6
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Da musst du in deinen Mietvertrag schauen, @Mohamad2.

Vielen Dank für Ihre Antwort Sir. Ich musse Vertrag bald zu unterzeichnen. Der Vertrag sagt der Text unten und meine deutsche Sprache ist immer noch schlecht und ich kann keine Informationen in englischer Sprache über diese finden.

 

Vermietung an Personenmehrheiten:

Ist der Mieter eine Wohngemeinschaft, so endet das Mietverhältnis, sobald der letzte der ursprünglich anmietenden Mieter aus dem Objekt auszieht. Es besteht kein Recht auf eine Fortsetzung des Mietverhältnisses, soweit keiner der anfänglichen Wohngemeinschaftsmitglieder mehr vorhanden ist. Die Wohngemeinschaft verpflichtet sich dem Vermieter überjeden Wechsel der Bewohner zu informieren und die beider Anmietung üblichen Dokumente (Gehaltsnachweise, Personalausweiskopie, Schufa-Auskunft) vorzulegen. Der Vermieter kann bei einem Wechsel von Wohngemeinschaftsmitgliedern verlangen, dass ein Nachtrag zum Mietvertrag zu den bisherigen Vertragskonditionen, jedoch an die aktuelle Rechtslage angepasst, abgeschlossen wird. 3 Mietenmehrere Personen die Wohnung gemeinsam an, sohaftensiegemäßdengesetzlichenVorschriftenalsGesamtschuldner.DieMieterbevollmächtigensichwechselseitig zur Entgegennahme von Willenserklärungen und sonstigen Schreibendes Vermieters.DieVollmachtistwiderruflich.HierfürgenügtjedochnichtkonkludenteWiderrufdurchAuszugausderMietwohnung. Sie gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, aber nicht für Mietaufhebungsverträge. Diese Empfangsvollmacht gilt auch für E-Mails des Vermieters.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Mohamad2 Such mal, was zu "Untervermietung" im Vertrag steht. In der Regel nur mit Genehmigung des Vermieters; bei Verstoß kann er dir unter Umständen fristlos kündigen. Im Schweizer Mietrecht kenn ich mich aber nicht aus, sorry.

Oops! Ich zog nach Hamburg vor zwei Wochen . Ich habe vergessen, den Standort zu ändern lol. Der Vertrag ist in Deutschland. 

Hallo Mohamad,

ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters würde ich nicht weitervermieten. Die Wohnung ist sein Eigentum und er überlässt dir diese Wohnung - gegen Geld - nur zum "bestimmungsgemäßen" (vertraglich festgesetzen) Gebrauch.


Was du dem Vermieter vielleicht anbieten kannst, ist eine "Gewinnbeteiligung" an deinen Mieteinnahmen.

 

Gruß Antje

Hallo Antje,

 

was wäre denn eine vernünftige Gewinnbeteiligung? 10 % , 15 % oder sogar noch mehr?

Gruß Felix

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