Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Meine letzten Gäste haben nicht wie angekündigt zu dritt sondern zu viert in der Wohnung gewohnt. Vieles in der Wohnung ist beschädigt und einiges bedarf der Renovierung. Töpfe können wir wegschmeißen, da helfen sämtliche Behandlungen nicht mehr, der Couchtisch ist hinüber und die Wand hinter der Spüle und dem Herd muss neu gestrichen werden.
Da jeder zusätzliche Gast zu zahlen hat, sind mir Einnahmen entgangen. Das was ich als Miete erhalten habe geht in Neuanschaffungen und Renovierungen fast drauf.
Zu Airbnb bekomme ich keine Verbindung. Anderseits sichern sie uns eine Versicherung zu. Wofür steht diese und was nutzt es, wenn kein Kontakt herzustellen ist?
Ellen
@Ellen60: du musst sofort einen Fall im Mediationscenter eröffnen, das geht über "Ein Problem melden". Das mit dem 4. Gast hast du wohl erst nach der Abreise festgestellt? Während sie noch da waren, hättest du das nämlich über "Buchung ändern" regeln können. Jetzt ist es wahrscheinlich sinnvoll, den Support nochmal zu kontaktieren. Kontaktmöglichkeiten findest du, wenn du auf dieser Seite rechts oben auf FAQ klickst. Viel Erfolg.
Ich habe gerade den gleichen Fall ausser der Beschädigungen. Und NEIN, wenn die Gäste da sind kannst du NICHTS AN DER BUCHUNG ÄNDERN!
Grüße
Alex
Tut mir leid so etwas zu lesen.
Unabhängig vom AirBnb-Schadensregulierungsprozess, steht dir auch der zivilrechtliche Weg offen, um zumindestens die Sachbeschädigung ersetzt zu bekommen.
Macht allerdings nur Sinn, wenn die Gäste aus Deutschland kamen.
Wenn das, was Du als Miete erhalten hast, "für Neuanschaffungen und Renovierungen" FAST drauf geht, mußt Du ja richtig viel Miete erhalten haben, also einen hohen Tagessatz oder sie haben lange bei Dir gewohnt. Und in der ganzen Zeit hast Du nicht gemerkt, daß sie zu viert statt zu dritt dort gewohnt haben, und das angesprochen? Das verstehe ich nicht.
@Eberhard0 Ich verstehe nicht, wie man merken soll, dass Gäste Schäden verursacht haben und dass statt 3 Gästen 4 in der Wohnung gewohnt haben. Das geht doch nur, wenn es sich um ein Privatzimmer handelt, man also mit in der Wohnung ist.
@Karsten0 Also, ich habe bei meinen Gästen schon mitbekommen, dass der Hund eine Leiste der Fußbank zum Fressen gern hatte ... 😉
@Karsten0 Auch wenn man nicht mit in der Wohnung wohnt, kann man ja mal vorbeischauen, oder jemanden vorbeischicken, und kontrollieren (lassen). Wann bemerkt wurde, daß die Gäste zu viert in der Wohnung waren, steht hier ja nicht.
@Eberhard0 Man kann alles machen, aber gedacht ist das so sicher nicht. Wir vermieten hier Unterkünfte und sind keine Polizisten 😉
@Karsten0 Was meinst Du mit "Polizisten"? Wer seine eigene Wohnung vermietet, sollte doch ab und zu nachschauen (lassen), ob alles in Ordnung ist. Das ist die natürlichste Sache der Welt. Die Fragestellerin hier hat das wohl nicht, oder zu spät, gemacht.
Ich sehe das „Vorbeischauen“ als problematisch, denn das dürfte schnell als Schnüffeln interpretiert werden und nicht gerade als gastfreundlich. Außerdem kann der Gastgeber ja nicht einfach vorbeikommen ohne sich vorher anzukündigen. Und falls doch, was hilft es ihm, wenn der Gast nicht zuhause ist? Betrittst du dann einfach deine vermietete Wohnung mit deinem Zweitschlüssel? Und was machen Gastgeber, deren vermietete Wohnung ein gutes Stück weit entfernt ist? Und selbst, wenn der Gast die Tür öffnet, kann der Gastgeber doch keine komplette Wohnungsbegehung durchführen, um evtl. Schäden zu sichten. An der Wohnungstüre „hallöchen“ sagen hilft ja nicht wirklich weiter.
Und was ist, wenn der Schaden nicht beim Besuch des Gastgebers, sondern einen Tag später entsteht? Soll der Gastgeber täglich vorbeispazieren, um seine Wohnung zu überwachen?
Ich finde, dass sich Ellen zu Recht ärgert und das Verschulden ganz klar beim Gast liegt. Dem Gastgeber einen Vorwurf zu machen oder ein Versäumnis zu unterstellen, nach dem Motto: „Wieso hast du nicht dies oder jenes getan?“ oder „in deinem Profil sehe ich, dass du das nicht in deinen Hausregeln aufführst“, finde ich nicht sehr hilfreich. Da wird mir bisweilen zu sehr aus dem Geschädigten der Schädiger gemacht.
@Karsten0
Vielleicht reden wir aneinander vorbei.
Für mich ist Airbnb das Vermieten *meiner* Wohnung. Aber immer noch als Untervermietung, für eine begrenzte Zeit (in meinem Fall maximal eine Woche) und nur in den seltensten Fällen die komplette Wohnung, meist nur ein oder zwei Zimmer, mit Mitbenutzung von Küche und Bad.
In diesem Fall betrete ich natürlich oft die Wohnung, auch wenn sie vermietet ist. Das hat nichts mit "Schnüffeln" zu tun, sondern ich muß z.B. ein Buch dort abholen, oder Wäsche, oder etwas anderes. Oder ich kann zumindest so tun, als müßte ich das, und gleichzeitig kontrollieren, ob alles ok ist.
Natürlich würde ich als Vermieter nie eine vermietete Wohnung, die als Dauervermietung vergeben ist, betreten, weil das ein Eingriff in die Privatsphäre wäre. Aber dieser Fall, also die Dauervermietung, hat für mich nichts mehr mit Airbnb zu tun.
Im Falle der Vermietung eines Privatzimmers bin ich ganz bei Dir, Eberhard. Aber im Falle der Vermietung der ganzen Wohnung (Ganze Unterkunft) sehe ich das anders. Da kann man meiner Meinung nach keine Kontrollen durchführen, da der Gast das nicht erwartet und auch zu Recht. Wohnt man im selben Haus, geht das sicher leichter, da kann man dann auch mal kurz klingeln, ob alles ok ist. Aber selbst da dürfte es eine Menge Gäste geben, die das nicht so gerne sehen. Natürlich könnte man auch bei Vermietung der ganzen Wohnung ein Zimmer für sich resevieren, als Lageroption für Dinge, welche die Gäste nicht sehen sollen oder auf die sie keinen Zugriff haben sollen, und das dann in den Hausregeln erläutern. Aber selbst da ist für mich ein Betreten der Wohnung in klarem Widerspruch zur Ausweisung der Wohnung als ganzer Unterkunft.
Vor allem aber kann man Kontrollen nicht als Pflicht des Gastgebers voraussetzen, um Schäden möglichst frühzeitig zu entdecken, darum ging es mir in erster Linie. Wenn ich meine ganze Wohnung übers Wochenende vermiete, fahre ich oft zu meiner Mutter, das ist dann 2 Autostunden entfernt.
@Eberhard0 Also ich gehe in "unsere" Studios auch nur rein, wenn ich den Gast vorher gefragt habe. Bzw. meistens mache ich das auch nur auf Nachfrage der Gäste, weil sie eine Frage haben. Sehe ich eigentlich auch so wie @Karsten0, dass man das "einfach" nicht macht. Bzw. man den Gast halt einfach fragen sollte.
Rechtlich dürfte man das mit dem Beherbergungsvertrag zwar, soweit ich weiß, weil das Hausrecht beim Gastgeber bleibt, aber ich finde auch nicht, dass man die Kontrolle zur Voraussetzung machen sollte.
Ich könnte es mir allerdings nicht so gut vorstellen grundsätzlich so gastzugeben, wie wir das tun, wenn ich nicht mit den Gästen im gleichen Haus wohnen würde.
Bei Komplettwohnung und lange Mietdauer würde ich 3 Monatsmieten Kaution nehmen. Wie es im Normalfall von Otto Normalbürger auch verlangt wird, bei welchem der Mietherr nicht unangemeldet kontrollieren kann.
Oder man schaut jeden Tag vorbei. Das kannst Du ja auch in Deine Hausregeln einfügen. Z.B. Lieber Interessent ich behalte mir vor, die Wohnung 1x pro Woche zu inspizieren, und eventuelle Beschädigungen, Verwüstungen o.ä. sofort an abnb gemeldet wird und sofort mit der Kaution verrechnet werden.
Das muß man schon machen. Ich bin dabei für die Abschreckungsvariante. Vorabinformationen liefern, damit die Gäste Bescheid wissen, und sich dementsprechend auch verhalten. Anders geht es nicht.
Zum Glück hast Du über abnb vermietet, so kannst Du jetzt das Mediationscenter einschalten, und genau schildern was alles beschädigt wurde. Das wird schon. Ist manchmal etwas langwierig, aber muß eben sein. Also unbedingt bei Komplettwohnungen auch mindestens 3 Monatsmieten Kaution verlangen, bzw. vorab die Leute ins Bild setzen, damit sie sich ordentlich aufführen. Deswegen buchen sie dann auch, aber Dir bleiben solche Sachen künftig erspart, liebe @Ellen60! Alles Liebe,
LG Claudia