Danke für diese Rückmeldungen. Allerdings handelte es sich um eine Langzeitbuchung (hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen) und der Betrag für zwei Monate war bereits an mich überwiesen worden. Also galten die Stornobedingungen für Langzeitgäste: Der Gastgeber darf den Betrag (in diesem Fall für die vollen zwei Monate) einbehalten, wenn der Gast entscheidet, früher abzureisen (in unserem Fall ist der Gast eine Woche früher abgereist, als geplant). Den Kalender wollte ich lediglich einen Tag früher wieder frei geben, weil das ein bevorzugter Einzugstermin gewesen wäre (Monatsanfang). Das ging aber in diesem Fall nicht - und es wäre schön, wenn das möglich wäre. Vielleicht ist das ja eine Anregung für AirBnB.