@Ute42
Das ich zunächst gar nichts machen muss, war mir soweit auch klar, da der Gast auf ganz offiziellem Weg storiniert hat. Ich habe moderate Stornierungsbedignungen, seine Stornierung ging heute 16.00 Uhr ein und Check-In wäre kommenden Mittwoch gewesen, also bekomme ich die Hälfte erstmal wie immer am Anreisetag ausgezahlt. Er schrieb mir noch über Whatsapp (meine Handynr. hatte er schon): aus persönlichen Gründen und schrieb aktuell auch noch nichts von weiteren Forderungen.
Ich persönlich fände es nur fair, ihm seine Differenz, auf der er natürlich sitzen bleiben würde, zurückzuzahlen, da ein TEIL der Nächte bereits anderweitig weg sind.
Ich möchte aber auch zunächst auf jeden Fall den gesamten Buchungszeitraum (es waren immerhin 11 Nächte, bis jetzt sind nur 4 anderweitig gebucht) abwarten und dann schauen, welchen Betrag ich überhaupt zurück erstatte.
Ich denke auch, dass ich das nicht MUSS, aber das war ein sehr symphatischer Kontakt im Vorfeld, wäre das anders gewesen......
Klar könnte ich jetzt doppelten Gewinn machen, aber das ist nicht mein Weg. Was immer den Gästen passiert ist...und das gilt es halt noch abzuwarten. Gibt es noch Atteste, die bei Airbnb eingereicht werden usw. und sofort.
Doppelrückzahlung von mir UND von Airbnb , das möchte ich ganz sicher vermeiden.
Deswegen erstmal abwarten und schauen, welche Nachrichten /Forderungen noch kommen.