Gast möchte Buchung kurzfristig vorverlegen und verkürzen

Mignon1
Level 4
Norden, Germany

Gast möchte Buchung kurzfristig vorverlegen und verkürzen

Hallo liebe Community, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen...

 

Ein Gast hat schon im letzem Jahr November 2018 eine Buchung für den Zeitraum 20.04.-27.04.19 vorgenommen. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch keine Preise für 2019 aktualisiert und angepasst. Der Gast hatte nun das Glück für den Minimalpreis der Nebensaison zu buchen (Sofortbuchung). Da die Buchung über Ostern liegt würden wir aber normalerweise mehr als das Doppelte nehmen. Es sind Feiertage und da denke ich ist es normal das die Preise angehoben werden. Da das aber meine Schusseligkeit war und die junge Dame auch einen sehr sympathischen Eindruck machte, haben wir die Buchung trotz Einbußen so belassen.

 

Nun bekommen wir eine Woche vor Anreise die Nachricht das Sie gern 1 Nacht vorverlegen möchte (Also schon am Karfreitag anreisen) und dafür aber 2 Nächte früher abreisen muß (wegen einer wichtigen OP). Sie hat nun wohl schon versucht die Buchung zu ändern, hat dann aber gesehen das Sie nun wesentlich mehr zahlen muß - da ja nun unsere aktuellen Feiertagspreise für Ostern gelten. Sie müßte also für weniger Tage mehr zahlen als vorher. (hoffe ich drücke mich verständlich aus 😉 Das möchte Sie nun umgehen und hat uns auch sehr freundlich angeschrieben was denn da zu machen wäre.

 

Grundsätzlich bin ich der Meinung das die Gesundheit vor Geld geht und habe es Ihr auch so geschrieben. Es wäre zeitlich auch ok wenn Sie an dem Freitag schon anreisen würde. Da ich den Vorgang als Gastgeber ja nicht in Gang setzen muß (Es ist ja ihr Wunsch) habe ich sie an Airbnb verwiesen. Dort wurde Ihr gesagt das Sie selbst die Änderung der Buchung um 2 Nächte verkürzen kann, dann aber 3,50€ draufzahlen müßte. Aus meiner Sicht finde ich das ok - 3,50€ ist nicht die Welt. Sie müßte dann allerdings den Freitag den sie eher kommen möchten zum aktualisierten Buchungspreis dazubuchen. Das ist ihr zu teuer. Es handelt sich insgesamt um 55€, die sie mit der ganzen Änderung dazuzahlen müßte. Sie schrieb zurück das Ihr dort gesagt wurde ich könnte als Gastgeber die Preise und den Aufenthalt ändern und ihr so mit den Preis entgegenkommen und ich hätte dann ja auch noch die Möglichkeit ab dem 24.04. zu vermieten und zu verdienen. 

Die Konversation mit Ihr ist nun schon ziemlich lang. Bisher immer auch sehr sehr freundlich. Letztendlich ist mir sauer aufgestossen das sie um die 3,50€ noch gefeilscht hat. Wir könnten Ihr ja die 3,50€ und das "Zuvielgezahlte"dann in irgendeiner Form erstatten. 

Ich habe Ihr dann geschrieben das wir die Geldangelegenheiten nur über Airbnb regeln aber nicht privat und da sie ja durch die Krankheit und die anstehende OP ja auch einen Grund hat um eine Rückerstattung zu verlangen. Der Vorgang war ihr aber zu kompliziert.

 

Ich weiß nun gerade nicht mehr weiter. Ich fürchte eine schlechte Bewertung wenn ich nun nicht weiter darauf eingehe. Es ärgert mich aber auch mittlerweile sehr das sie bei dem supermegabillig-Preis auch noch um den letzen Cent feilscht. Für uns ist das alles nur zum Nachteil. Es sind Feiertage, Ferien, durch meine Paddeligkeit verdienen wir gerade jetzt sowieso schon nichts an der Buchung und nun will sie noch verkürzen und Geld zurück. Die Tage sind zerissen und sicher ist auch nicht ob wir so kurzfristig noch Gäste bekommen. Ich sehe auch irgendwie nicht ein, das ich nun die Änderung in Gang setzen soll, möchte aber auch kein "blööder" Gastgeber sein. 

 

So einen Sonderfall hatten wir noch nicht. Ich bin unsicher was ich tun kann und was ich lieber lassen sollte um keine Sanktionen von Airbnb zu bekommen oder eine schlechte Bewertung. 

 

Was würdet ihr tun? Gibt es eine Variante wo wir auf der sicheren Seite sind und keinen Ärger mit dem Gast bekommen?

Unsere Sornierungsbedingen waren zu dem Zeitpunkt wo sie gebucht hat noch Moderat. Wir haben nun aktuell umgeändert auf Streng.

 

Es wäre toll wenn jemand eine Idee hätte. Danke und sorry für den langen Post!

 

 

16 Antworten 16
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Mignon1 , ich hab den Vorgang voll verstanden.

 

Du frägst "Gibt es eine Variante wo wir auf der sicheren Seite sind und keinen Ärger mit dem Gast bekommen?"

 

Die gibt es leider nicht. Das liegt eigentlich auch nicht an dir, deshalb fällt mir auch spontan nichts ein, was du noch tun könntest. Es gibt leider manchmal Situationen, da ist der Gast nicht zufrieden. Und du als Gastgeberin läufst Gefahr, eine schlechte Bewertung reingedrückt zu bekommen. Das kann dir selbst passieren, wenn du ihr alles zurück erstattest, was sie fordert.

 

Da hilft nur: Vorwärts denken, es kommen auch wieder angenehmere Gäste.

Und pflege deinen Kalender bzw. Preise besser.

Mignon1
Level 4
Norden, Germany

@Till-and-Jutta0 , da habt Ihr natürlich auch völlig Recht - eine schlechte Bewertung können wir auch noch bei Entgegenkommen bekommen. Also ist es eigentlich ja gehupft wie gesprungen 🙂

 

Da wir so einen Fall noch nicht hatten, war ich mir nur nicht sicher ob ich Gefahr laufe irgendwelche Sanktionen zu bekommen wenn ich nun von mir aus die Buchung ändere oder ihr im Preis über Airbnb entgegenkomme. 

 

Auf meinen Kalender und auf meine Preise achte ich nun ganz bestimmt. Das war mir eine Lehre 🙂 Aber wer ahnt denn schon als Vermietungsanfänger das Gäste schon 8 Monate im voraus buchen? 

 

Danke für Eure Hilfe 🙂 

Lieben Gruß Mignon

Ilona18
Level 10
Torremolinos, Spain

@Mignon1   wenn dein Gast schon so ein pedantischer "Erbsenzähler" ist, bevor er bei dir eintrifft, dann wird sich sein Charakter auch nach seiner Ankunft nicht ändern.

Wenn er eine Buchungsänderung vornehmen will,  dann soll er das tun. Zu den Bedingungen von airbnb. Er bucht über airbnb, und akzeptiert dabei die AGB´s von airbnb.

Ich lasse mich von eventuellen Rachebewertugen nicht mehr erpressen.

 

Mignon1
Level 4
Norden, Germany

Hallo @Ilona18 ,

so ganz unrecht hast du ja auch nicht. Normalerweise ist es ja nicht meine Sache mir so einen Kopf zu machen und die Kommunikation kann im Vorfeld supernett sein - Das Verhalten vor Ort ist dann ab und an immer noch wieder ein anderer Fall.  Ich denke aber ich werde Ihr entgegenkommen und wenn ich damit wieder auf die Nase falle, lasse ich wirklich alles nur noch über Airbnb und die Gäste selber regeln. Lieben Gruß nach Spanien 🙂

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Mignon1 ,

 

Es gibt 2 Möglichkeiten die Buchung zu ändern:

 

1) Änderungsanfrage durch den Gast, dies hat er wohl schon getan, wie ich Deinem Beitrag oben entnehmen kann, oder? Bei dieser Aktion werden vom System die hinterlegten Preise vorgeschlagen. Die Änderungsanfrage muss von Dir innerhalb angenommen werden, damit sie gültig ist.

 

2) Änderungsanfrage durch den Gastgeber, hier werden ebenfalls die hinterlegten Preise vom System vorgeschlagen, aber diese können vom Gastgeber überschrieben werden. D.h. wenn Du dem Gast entgegenkommen willst, dann könntest die Preise nach unten anpassen, schließlich kann der Gast ja nicht im Voraus ahnen, dass Deine Preise über die Ostertage wesentlich höher sind als üblich.

 

Oder hast Du die Änderungsanfrage mit dem erhöhten Preis (3,50 mehr, aber dafür einen Tag weniger, richtig?) bereits angenommen.

In diesem Fall kannst Du dem Gast, wenn Du möchtest

a) entweder eine Rückerstattung über das MediationsCenter anbieten, oder

b) ein erneutes Änderungsangebot, wo Du dann die Preise entsprechend günstiger überschreiben kannst und welches dann von Dir angestossen wird, an den Gast senden. Dieser hat dann 24 Std. Zeit, dieses zu bestätigen. 

 

Auch, wenn andere Gastgeber dies anders sehen - ist es nicht unbedingt überall so, dass es an Weihnachten und Ostern teurer ist, weil man das halt so macht. Ich selbst habe das ganze Jahr über die gleichen Preise, werde also zu Feiertagen nicht teurer, biete aber dafür keine Rabatte in der Nebensaison an.

 

Persönlich tendiere ich dazu, dem Gast den geänderten und verkürzten Buchungszeitraum zu den ursprünglichen Preisen anzubieten, auch wenn diese seinerzeit wohl zu niedrig angesetzt waren, aber da kann der Gast nichts dafür. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Gäste (meistens jedenfalls) solch eine großzügige und faire Handhabung sehr wohl schätzen und vielleicht aufgrund dessen wieder kommen oder einen weiter empfehlen.

 

Generell nehme ich Anfragen von Gästen, sofern es mein Buchungskalender erlaubt, an und versuche niemanden zu übervorteilen. Und natürlich ärgere ich mich, wenn der Aufenthalt um einige Tage verkürzt wird und dadurch womöglich noch irgendwelche verlängerten Wochenenden in 2 Teile dividiert werden. Ähnliche Situationen hatte ich schon des öfteren und dachte, oh Sch... die restlichen Tage bekomme ich sicherlich nicht mehr vermietet, aber irgendwie gab es immer jemanden, der gerade so halbe Feiterage (wegen Schichtdienst o.ä.) gesucht hatte und zack - waren diese Tage dann kurzfristig doch wieder vermietet.

 

Übrigens, die Stornierungsbedingungen haben mit der Änderungsanfrage nichts tun, denn stornieren möchte der Gast ja nicht. Wenn Du die Änderung jedoch generell ablehnst, was Dein gutes Recht ist, dann müsste der Gast stornieren - oder er belässt es bei der Buchung, reist dann halt erst am Samstag an und reist einfach früher ab ohne zu stornieren - oder er storniert lässt sich einen guten Grund einfallen und dann Airbnb für ihn stornieren. In letzterem Fall kann es sein, dass Deine Stornobedingungen von höherer Instanz außer Kraft gesetzt werden.

 

Letztendlich musst Du wissen, welche Lösung Du für Dich und den Gast haben willst und stell Dir mal die Frage wie Du als Gast behandelt werden möchtest, wenn Du in eine ähnliche Situation kommen würden. Ganz wichtig ist auch auf sein eigenes Bauchgefühl zu hören!

Mignon1
Level 4
Norden, Germany

Hallo Ralf,

 

danke für den hilfreichen Post! Ich denke ähnlich wie du. Der Gast kann ja nichts für meine Schusseligkeit. In unserer Region ist es nur so das wir nicht immer den gleichen Preis anbieten könnten. Im Winter ist grundsätzlich sehr viel weniger los hier, da müssen wir die Preise runtersetzen sonst kommt glaube ich keiner. 

Mein Bauchgefühl war sowieso schon beim Entgegenkommen. Ich habe nun auch nach deinem Tip entdeckt wie ich selbst den Preis überschreiben kann. Das war mir vorher nicht klar. 

Und damit sind dann auch meine Ängste bzgl. Sanktionen von seitens Airbnb beruhigt. Es könnte ja auch sein das Sie ablehnt und ich dann schlecht dastehe weil ich dem Gast seine ursprüngliche Buchung nicht ermögliche. 

 

Vielleicht denke ich auch zu kompliziert 🙂

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

Hallo @Mignon1 ,

 

ok, das mit dem Winter bei Euch verstehe ich, hier in den Alpen sind wir da wohl etwas verwöhnt...

 

Wenn Dein Gast die von Dir vorgeschlagene Änderung nicht annimmt, dann bleibt die ursprünliche Buchung so bestehen, wie sie ist.

 

Bei Buchungsänderungen gibt es keine Sanktionen. Die fallen nur bei Stornierungen von der Seite des Gastgebers an.

 

Wenn Du jemanden hier im Community Center direkt anprechen möchtest, dann benutze das Symbol @ und wähle anschließend den Teilnehmer-Namen aus dem sich öffnenden Drop-Down Menu aus. Somit bekommt der/diejenige eine Nachricht, dass Du geantwortet hast.

Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Mignon1 ,

 

dein Fall wirft eine ganze Reihe von interessanten Themen auf, deshalb will ich dazu ausführlicher Stellung nehmen.

 

Buchungsänderung

 

Ich muß dir leider sagen, daß die airbnb Software eine Buchungsänderung wie eine Neubuchung behandelt, d.h. es gelten dieselben Stornobedingungen als hätte der Gast gerade komplett neu gebucht. Du hast strenge Stornobedingungen und in den ersten 48 Stunden nach der Buchung kann der Gast seine Buchung kostenlos stornieren. Also du stimmst der Buchungsänderung zu, einen Tag später storniert der Gast und du bekommst Null Euro.

 

Ich selbst hatte so einen Fall noch nicht, vielleicht können ja die Kollegen etwas dazu sagen. Jedenfalls habe ich im englischen CC schon mehrfach darüber gelesen: „Easy way to get out of cancellation fees“. Und die Beiträge waren nicht nur von unerfahrenen Vermietern, sondern auch von Gastgebern die schon länger dabei sind und häufiger im CC posten.

 

Die richtige Lösung für Dich wäre es also die gesamte Buchung so zu lassen wie sie ist und eventuelle Differenzen dann über das Resolution Center zurückzuerstatten. Am Besten nach 14 Tagen, denn dann ist die Bewertungsfrist abgelaufen.

 

 

Sonder- und Änderungswünsche von Gästen

 

Ich habe die Erfahrung gemacht daß immer dann wenn ein Gast etwas will und ich lehne ab weil ich das nicht will,  der Gast verärgert ist. Deshalb sage ich nie: Ich will nicht, sondern: Ich kann nicht. Wenn z.B. Gäste wie bei dir einen Tag früher anreisen wollen und du willst das nicht solltest du schreiben: Wir sind vor deiner Buchung in Urlaub und kommen erst am Tag des check in zurück. Deshalb geht das nicht.

 

Häufigster Fall: Gast wünscht früheren check in. Ich: Das geht leider nicht. Am gleichen Tag reisen vormittags Gäste ab und ich brauche die Zeit zum Saubermachen. Ob dann an dem Tag tatsächlich andere Gäste abreisen ist eine andere Sache, jedenfalls ist mit diesem Argument die Diskussion beendet.

 

 

Saisonpreise

 

In diesem Punkt wende ich mich an Ralf, der ja schreibt daß er keine Saisonpreise hat sondern seine Preise sind immer gleich. Lieber @Ralf5 , wie du weißt schätze ich deine Beiträge sehr, das siehst du ja an meiner Kudovergabe. Du kannst das mit deinen Preisen ja machen wie du willst, das geht mich nichts an, nur: Ich verstehe es nicht.

 

Ich vermiete mein Haus im November zu 650 Euro die Woche, im Juli zu 1700 Euro. Würde ich übers Jahr gleichmäßig einen Preis von 1000 Euro pro Woche verlangen, dann würde im November niemand buchen und in der Sommersaison würde man mir die Bude einrennen sodaß ich 2 Jahre im Vorraus ausgebucht bin. Wenn ich das mit den 1000 Euro mache, dann sinken meine Jahressinnahmen um die Hälfte, insbesondere wenn man bedenkt daß ich 50% meines Gesamtumsatzes von Mitte Juni bis Ende August mache.

 

Oder nehmen wir Silvester: Ich habe ein Haus in absoluter Allein- und Höhenlage, man sieht von hier bei gutem Wetter den Münchner Fernsehturm und alle Silvesterfeuerwerke von hier bis nach München. Für 10 Personen kann ich die Silvesterwoche für 2500 Euro vermieten – warum soll ich sie für 1000 Euro anbieten?

 

Du hast ein Haus in Innzell, das ist Voralpengebiet und eine Urlaubsregion. Du wirst doch für Termine in den Schulferien mehr Anfragen haben als in der Woche zum Totensonntag?

 

Angenommen du würdest Bücher verkaufen und stellt fest, die Nachfrage ist hoch, dann kannst du einfach das Angebot erhöhen indem du eine neue Auflage nachdrucken läßt. Meine Frage an dich: Würdest du als Kaufmann bei hoher Nachfrage nach einem Buch nachdrucken lassen und damit mehr Geld verdienen?

 

Wir sind aber im Beherbergungsgeschäft und da kann man nicht nachdrucken, denn die Kalenderwoche 29 im Juli 2019 gibt es nur ein einziges Mal, wir können das Angebot in dieser Woche nicht erhöhen indem wir die Woche duplizieren oder multiplizieren. Wir haben im Beherbergungsgeschäft nur eine einzige Möglichkeit, nämlich auf hohe Nachfrage mit den Preisen zu reagieren. Warum machst du das nicht?

 

Für den Fall daß du antwortest, ja, ich würde Bücher nachdrucken, aber die Preise erhöhe ich nicht:

 

Warum reagierst du beim Bücherfall so wie jeder normale Kaufmann, bei der Vermietung aber nicht?

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Zwei Gedanken kamen mir noch, @Mignon1 :

 

  1. Die erfolgte Buchungsänderung wird wie eine Neubuchung behandelt. Könnte das ein Trick sein? Und der Gast cancelt anschließend sanktionsfrei? @Ute42  hatte glaube ich den gleichen Gedanken.

  2. Falls du die Buchung bestehen lässt und überhaupt nicht nachgibst, könnte der Gast dazu gezwungen sein, von sich aus zu canceln. Falls er dies vor dem Check-in tut, kann er keine Bewertung abgeben. Du kannst ihm das ja schmackhaft machen, mit der Aussicht, bei Neuvermietung später einen Teil des Preises zu erstatten.
Mika8
Level 10
Zürich, Switzerland

 

Guten Morgen

 

Was @Ute42 und @Till-and-Jutta0 hier übersehen, ist, dass diese 48h freie Stornierung nur gilt, bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor Check-in abgeschlossen werden ... daher, diese Gefahr besteht hier nicht (ob sie generell besteht, fände ich wirklich interessant mal zu testen, das wäre ein grosser Fehler).

 

 

Zu deinem konkreten Fall @Mignon1 ich würde dies so handhaben .. den Karfreitag gibt's zum üblichen Karfreitagsatz dazu (ja, der ist halt teurer, daran können sie mal sehen, was sie für ein Schnäppchen generell ergattert haben .. denn dies wäre der übliche Preis für Ostern .. ruhig darauf hinweisen).

 

Ob es Geld zurück gibt für die zwei Tage weniger, mache ich jeweils davon abhängig, ob ich die Tage wieder vergeben kann.

 

Sprich: Ich mache eine Buchungsänderung, in diesem Falle wäre diese über den bisherigen Gesamtpreis PLUS den Preis für Karfreitag, aber für zwei Tage weniger.

 

Ja, hört sich komisch an .. aber dadurch besteht die Möglichkeit, dass diese zwei Tage gebucht werden können. Im Chat halte ich klar fest, wofür die Buchungsänderung ist und dass damit die Chance besteht - bei einer allfälligen Neubuchung für einen oder beide Tage - ihnen Geld über das Mediationscenter zurücküberweisen zu können. ... dies am besten erst wenn alles Geld auf dem Konto ist .. und das kann man ja um zwei Wochen, sprich Bewertungsfristende rauszögern 😉

 

 

(evtl. da die Stornierungsbedingungen bei Buchung 'moderat' war, und sie derzeit noch was zurückbekämen, kann man die zwei Tage weniger auch wie eine Stronierung betrachten und den Betrag zurückzahlen, das würde ich aber nur anbieten, wenn mir gar eine gesamte Stornierung der Buchung lieber wäre .. denn wenn ich das richtig sehe, bekämen sie derzeit noch 100 % zurück .. insofern würde ich dies wohl nur anbieten, wenn ich mir grosse Chancen auf eine Neubuchung ausrechnen kann.)

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Mika8  schrieb:

Was @Ute42 und @Till-and-Jutta0 hier übersehen, ist, dass diese 48h freie Stornierung nur gilt, bei Buchungen, die mindestens 14 Tage vor Check-in abgeschlossen werden ...


Stimmt, ist ja nur noch 1 Woche bis Ostern!

Aber vielleicht übersieht das der Gast genauso?

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Ute42 , @Till-and-Jutta0 ,

 

Ihr habt natürlich Recht, dass es für den Gast diese Hintertür zur sanktionsfreien Stornierung gibt und ich hätte dies wohl noch erwähnen müssen, habs aber total vergessen, da ich bei all meinen bisherigen Buchungsänderungen noch nie diesen Fall hatte.

 

Zu meinen Preisen @Ute42 :

bei mir ist es so, dass ich das ganze Jahr über Buchungen habe, da viele auch aus Asien, Australien, Amerika ein paar Tage in Ihren Europa-Rund-Trip einplanen zur Besichtigung von Salzburg, Königsee, Kehlsteinhaus, etc. und in diesen Ländern gibt es komplett andere Ferien, andere Feiertage etc.. Andere Gäste kommen zu irgendwelchen Sport-Events oder Training-Camps, die zwischen Januar und Oktober statt finden, wieder andere kommen einfach zum Langlaufen, Wandern oder zu einem normalen Urlaub. Wenn ich nun all diese diversen Events, lokalen Feiertage und Saisonen berücksichtigen würde, dann käme ich mit der Anpassung meiner Preise gar nicht mehr hinterher, also lasse ich es lieber bei einem einheitlichen Preis - einzige Ausnahme sind die Tage von Weihnachten bis Neujahr, da nehme ich dann etwas mehr.

 

Generell ist es bei mir so, dass es von November bis Mitte Dezember sehr viel ruhiger ist und dann nochmal nach Abschluss der Wintersaison, also von Mitte März bis April - ist aber auch gut so, dann hat man mal Zeit um mal zu renovieren oder was eigenes zu unternehmen.

 

Und dann gibt es noch einen sehr großen zwischen unseren Unterkünften:

- Durch die große Personenanzahl und die Alleinlage hast Du so gut wie keine Konkurrenz

- Ich hingegen habe hier immens viel Konkurrenz, fast jedes zweite Haus vermietet entweder Zimmer (Frühstückspension), Ferienwohnungen oder auch nur Zimmer im eigenen Haus und das auf allen Portalen, die man sich vorstellen kann von Airbnb über Urlaub auf dem Bauernhof bis hin zur örtlichen Zimmervermittlung der Gemeinde. Alle Unterkünfte sind sehr schön, teilweise besser ausgestattet und trotzdem nicht teurer und mit meinen Preisen bewege ich mich im Mittelfeld. Du siehst also, dass ich hier nicht ganz so viel Spielraum habe wie Du. Ich merke dies sogar schon bei meinen eigenen Fewos - eine davon hat eine private Terrasse, zwei Bäder, bietet ein klein wenig mehr Komfort und ist deswegen natürlich auch teurer - viele Gäste schätzen dies und buchen gerade deswegen diese Wohnung, aber die meisten schauen nur auf den Preis (sitzen ja eh nur im Auto und sind irgendwo beim Besichtigen oder sind den ganzen Tag auf Sport-Events und kommen nur zum Schlafen) und letztendlich mache ich mit dieser Wohnung am wenigsten Umsatz, vielleicht sollte ich hier den Preis doch noch etwas höher ansetzen...

.

Hallo @Ralf5 ,

 

wenn du Gäste aus aller Herren Länder hast dann stimmt es natürlich, daß die zu allen möglichen und unmöglichen Zeiten Ferien haben. Diese Situation habe ich nicht, ich habe nur deutsche Gäste.

 

So wie bei dir ist es auch mein Ziel nicht 365 Tage im Jahr zu vermieten. Ich arbeite auf 150 bis 180 vermietete Übernachtungen hin, das reicht. Wenn ich ein teures Wochenende vermietet habe dann sperre ich So bis Fr davor damit ich mal meine Ruhe habe. In dieser Zeit kann ich dann Bagger fahren oder Bäume fällen.

 

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Ute42 ,

 

mein Ziel war es auch nicht, 365 Tage pro Jahr zu vermieten und mittelerweile komme ich auf  300 bis 320 Tage an denen vermietet ist. 

Ursprünglich dachte ich, dass es eher nur die Sommermonate sind und vielleicht noch Weihnachten bis Dreikönige, aber es hat sich halt so entwickelt.

 

 

Durchstöbere die Artikel im Info-Center

Mach deine Unterkunft für Gäste bereit
Tipps von Gastgeber:innen auf Airbnb-Plus: So fügst du durchdachte Details hinzu
Unterstütze Gäste während ihres Aufenthalts