Gast zahlt zerbrochenes Fenster nicht

Claudia171
Level 1
Vienna, Austria

Gast zahlt zerbrochenes Fenster nicht

Liebe Community, ich habe gestern erfahren, dass der derzeitige Gast die Fensterscheibe des Klofensters zerbrochen hat (aufgrund eines starken Luftzugs). Jetzt ist der Gast der Meinung, das ich daran Schuld wäre, da ich ihn ja nicht darüber informiert habe, dass die Fenster bei einem Luftzug zerbrechen könnten. Wie geht man in dem Falle jetzt vor? Der Schaden ist jetzt nicht riesig (ca. 50 Euro), aber ich bin der Meinung, dass ich doch nicht den Gast über alle möglichen Risiken im Vorhinein unterrichten muss. Über Beiträge wäre ich sehr dankbar. Beste Grüße

6 Antworten 6
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany


Claudia schrieb:

 Der Schaden ist jetzt nicht riesig (ca. 50 Euro), aber ich bin der Meinung, dass ich doch nicht den Gast über alle möglichen Risiken im Vorhinein unterrichten muss. 


@Claudia171 Naja, doch, irgendwie schon. Wenn das Fenster nur durch Luftzug kaputt gehen kann, dann solltest Du den Gast schon daraufhinweisen. Das finde ich jetzt kein berechenbares Risiko wie "auf die Palme darf man nicht klettern" oder "fahre mit dem geliehenen Fahrrand nicht durch Glasscherben". Du musst immer bedenken: Der Gast kennt die Wohnung und ihre Besonderheiten nicht.

Ein Teil der Miete ist eben auch immer Lehrgeld. 😕

Danke für die schnelle Antwort! Ja, es macht sicherlich Sinn eine Liste an möglichen "Gefahren" dem Gast beizulegen. Beste Grüße!

Gilles26
Level 1
Berlin, Germany

Ich kann Florians Aussage nicht teilen. Tatsächlich kann man nicht jede eventualität dem Mieter vorab mitteilen. Man muss vom Mieter erwarten können, dass er wie ein erwachsener Mensch handelt. Wenn Sturm ist oder es regnet, sind Fenster und Türen geschlossen zu halten. Wenn ich die Wohnung verlasse ist Licht abzuschalten, Kerzen auszumachen und Wasser abzudrehen. Oder bin ich schuld wenn ich dem Mieter nicht gesagt habe, dass er die Haustüre zuziehen soll wenn er meine Wohnung verlässt, er so offen stehen lässt und meine Wohnen leer geräumt ist?!.. Ich nenne das fahrlässiges handeln. Frag mal deine Versicherung was die dazu sagt wenn du die Tür offen stehen lässt und die Wohnung leer geräumt ist;-) P.s.: Eigentlich bin ich auf der Suche nach einem ganz anderen Thema und durch Zufall hier rauf gestoßen. Beteilige mich eigentlich nie an solchen Debatten aber hier müsste ich einfach mal schreiben. LG und nicht ärgern!;-)

@Gilles26 Was Du aufzählst, sind Selbstverständlichkeiten, auf die man natürlich nicht hinweisen muss. Wenn ich aber einer (vermutlich) Tür so dünnes Glas habe, das zerbricht, wenn es durch einen Luftzug zugeschmissen wird, dann muss ich den Gast darauf hinweisen, weil es keine Selbstverständlichkeit ist. 

Man soll nicht auf alles hinweisen, aber man sollte so empathisch sein, dass man die Stolpersteine seiner Unterkunft kennt und darauf hinweisen kann. Schäden sind für beide Seiten unangenehm und nervig, aber man kann eben von einem Gast nicht erwarten, dass er sofort jede kleine Macke der Unterkunft richtig behandelt. Und ein Tür-/Fensterglast, das nur durch Zuschlagen zerbricht, ist für mich eine Macke - keine Normalität. Zumal der Gast die Tür ja wohl nicht absichtlich zugeschlagen hat, sondern es ein Versehen war.

Es ist ein Unterschied zu sagen "Die Türen dürfen nicht zugeschlagen werden" (Selbstverständlichkeit) oder "Bitte haltet die Tür/das Fenster vom Bad möglichst geschlossen, da das Glas sehr dünn ist und leicht zerbrechen kann" (Besonderheit).

Hallo @Claudia171

Die Wohnung schaut mir nach Altbau aus. Da kann man schon erwarten, dass ein Gast hinschaut was er macht. Du schreibst es ja auch explizit in Deiner Anzeige, dass es ein altes Gebäude ist.

Prinzipiell ist mit Gegenständen Dritter immer behutsam umzugehen und nicht olé, olé wie im Hotel.

 

Ich würde es bei der Versicherung vortragen. Innert 24 Stunden nach Abreise des Gastes kannst Du auch die Kautionsrückzahlung bei Airbnb vom Gast blockieren, brauchst aber zügig einen Kostenvoranschlag über den Wert der Reparturaufwände. Dieser muss airbnb dann vorliegen.

 

 

 

 

Viele Grüsse,

Claudia

Outdoor and Relax in Black Forest

Vielen lieben Dank für Eure angeregte und anregende Diskussion. Ich bin auch noch nach wie vor der Meinung, dass man dem Gast nicht alle Eventualitäten mitteilen kann - allerdings ist es wohl nicht unklug eine Liste an Gefahrenzonen der Wohnung bei zu legen, da es ja doch für beide Seiten ärgerlich ist, wenn was passiert. Bisher habe ich auch darauf verzichtet eine Kaution einzufordern, das werde ich jetzt auch nochmals gründlich überdenken.  Danke nochmals - eure Beiträge haben mir tatsächlich geholfen und psychologisch etwas beschwichtigt : )

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