Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Liebe Community, ich habe gestern erfahren, dass der derzeitige Gast die Fensterscheibe des Klofensters zerbrochen hat (aufgrund eines starken Luftzugs). Jetzt ist der Gast der Meinung, das ich daran Schuld wäre, da ich ihn ja nicht darüber informiert habe, dass die Fenster bei einem Luftzug zerbrechen könnten. Wie geht man in dem Falle jetzt vor? Der Schaden ist jetzt nicht riesig (ca. 50 Euro), aber ich bin der Meinung, dass ich doch nicht den Gast über alle möglichen Risiken im Vorhinein unterrichten muss. Über Beiträge wäre ich sehr dankbar. Beste Grüße
Claudia schrieb:Der Schaden ist jetzt nicht riesig (ca. 50 Euro), aber ich bin der Meinung, dass ich doch nicht den Gast über alle möglichen Risiken im Vorhinein unterrichten muss.
@Claudia171 Naja, doch, irgendwie schon. Wenn das Fenster nur durch Luftzug kaputt gehen kann, dann solltest Du den Gast schon daraufhinweisen. Das finde ich jetzt kein berechenbares Risiko wie "auf die Palme darf man nicht klettern" oder "fahre mit dem geliehenen Fahrrand nicht durch Glasscherben". Du musst immer bedenken: Der Gast kennt die Wohnung und ihre Besonderheiten nicht.
Ein Teil der Miete ist eben auch immer Lehrgeld. 😕
Danke für die schnelle Antwort! Ja, es macht sicherlich Sinn eine Liste an möglichen "Gefahren" dem Gast beizulegen. Beste Grüße!
@Gilles26 Was Du aufzählst, sind Selbstverständlichkeiten, auf die man natürlich nicht hinweisen muss. Wenn ich aber einer (vermutlich) Tür so dünnes Glas habe, das zerbricht, wenn es durch einen Luftzug zugeschmissen wird, dann muss ich den Gast darauf hinweisen, weil es keine Selbstverständlichkeit ist.
Man soll nicht auf alles hinweisen, aber man sollte so empathisch sein, dass man die Stolpersteine seiner Unterkunft kennt und darauf hinweisen kann. Schäden sind für beide Seiten unangenehm und nervig, aber man kann eben von einem Gast nicht erwarten, dass er sofort jede kleine Macke der Unterkunft richtig behandelt. Und ein Tür-/Fensterglast, das nur durch Zuschlagen zerbricht, ist für mich eine Macke - keine Normalität. Zumal der Gast die Tür ja wohl nicht absichtlich zugeschlagen hat, sondern es ein Versehen war.
Es ist ein Unterschied zu sagen "Die Türen dürfen nicht zugeschlagen werden" (Selbstverständlichkeit) oder "Bitte haltet die Tür/das Fenster vom Bad möglichst geschlossen, da das Glas sehr dünn ist und leicht zerbrechen kann" (Besonderheit).
Hallo @Claudia171
Die Wohnung schaut mir nach Altbau aus. Da kann man schon erwarten, dass ein Gast hinschaut was er macht. Du schreibst es ja auch explizit in Deiner Anzeige, dass es ein altes Gebäude ist.
Prinzipiell ist mit Gegenständen Dritter immer behutsam umzugehen und nicht olé, olé wie im Hotel.
Ich würde es bei der Versicherung vortragen. Innert 24 Stunden nach Abreise des Gastes kannst Du auch die Kautionsrückzahlung bei Airbnb vom Gast blockieren, brauchst aber zügig einen Kostenvoranschlag über den Wert der Reparturaufwände. Dieser muss airbnb dann vorliegen.
Viele Grüsse,
Claudia
Outdoor and Relax in Black Forest
Vielen lieben Dank für Eure angeregte und anregende Diskussion. Ich bin auch noch nach wie vor der Meinung, dass man dem Gast nicht alle Eventualitäten mitteilen kann - allerdings ist es wohl nicht unklug eine Liste an Gefahrenzonen der Wohnung bei zu legen, da es ja doch für beide Seiten ärgerlich ist, wenn was passiert. Bisher habe ich auch darauf verzichtet eine Kaution einzufordern, das werde ich jetzt auch nochmals gründlich überdenken. Danke nochmals - eure Beiträge haben mir tatsächlich geholfen und psychologisch etwas beschwichtigt : )