Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo Community,
ich bin AirBNB Langzeitvermieter (jeweils >90 Tage) und habe damit auch gute Erfahrungen gemacht. Heute stellt sich allerdings eine Frage, die ich nicht beantworten kann und für die ich auch hier oder auf Seiten von AirBNB nix finde:
- Im Badezimmer ist erst eine Lampe ausgefallen, ein paar Tage später die zweite und nun steht der Gast im Dunklen.
(Um das vorwegzunehmen: Ich fahre hin, nehme eine Stehlampe mit und tausche dann die Glühbirnen aus.)
Meine Frage ist also grundsätzlicher Natur: Ist hier der Gastgeber zuständig oder der Gast.
Bei einer Wohnungsmiete ist der Sachverhalt klar: Der Gast. AirBNB -Buchungen sind meines Wissens „de jure“ Mietverträge – ergo: auch der Gast. Oder übersehe ich etwas?
Kann jemand Licht ins Dunkle bringen 🙂 ?
T I L L
@Patricia741 leider kann ich mich zur Rechtslage nicht äußern. @Till96 in einem Zweifelsfall ist es immer gut, sich an den Support zu wenden - am schnellsten geht es telefonisch. In diesem Thread hat @Till-and-Jutta0 alle wichtigen Support-Telefonnummern aufgelistet.
Ich waere auch interessiert an der Antwort.
Klar ist: bei Kurzzeit-Besuchen sollte der Gast da nichts machen.
Wenn Du eine Nacht im Hotel bist, wirst Du ja auch nicht die Birnen wechseln.
Bei Langzeitmieten wuerde ich das schon vom Mieter erwarten.
Andere Sachen wie Elektrik oder z.B. wenn die Toilette nicht mehr geht: kommt wohl auf den Mietvertrag an.
Oft ist es da so, dass der Mieter den Vermieter informiert und dieser dann zustimmt, dass z. B. die Toilette repariert wird.
Die Kostenaufteilung ist teils gesetzlich geregelt oder wird im Mietvertrag geregelt.
Siehe z. B. https://www.test.de/Mietrecht-Mieter-muessen-nur-Kleinreparaturen-selbst-bezahlen-4655061-0/
(Google Suche nach Mietrecht Kleinreparaturen).
Bei uns steht klar in der Hausordnung, dass der Gast nichts an der Elektrik machen darf, nicht mal Stecker aus Steckdosen rausziehen,
die er nicht selbst (fuer eigene Geraete) reingesteckt hat.
@Patricia741, bis auf das WC sind überall Lampen mit mehreren Glühbirnen. Wenn da eine ausfällt, ist das kein Problem. Abgesehen davon ist genügend Ersatz vorhanden. Da ich nicht vor Ort bin, wäre das fatal, sollte ein Gast so unpraktisch sein und das Auswechseln im WC nicht schaffen. Ist zum Glück all die Jahre nie vorgekommen.
Im Gegensatz zu @Veronica-and-Richard0 , die ja vollautomatisiert sind und im gleichen Haus wohnen, ersuchen wir unsere Gäste alle Elektrogeräte, die sie benützt haben, auszustecken. Man liest ja immer wieder, dass Geräte durch einer Fehler sich selbstentzünden können.
So gesehen wird es jeder Gastgeber machen, wie es für ihn richtig und praktikabel ist.
@Veronica-and-Richard0, im Hotel gibt es 1. weder Ersatzbirnen im Zimmer , und 2. einen Hausmeister, der sofort zur Stelle ist, wenn plötzlich der Gast im Dunkeln sitzt.
@Monika--Elisabeth0: ja, zudem werden in mittelbarer Zukunft alle Hotelservices automatisiert um Personalkosten zu sparen. Ob die Einsparpotentiale den gaesten als Preisminderung zuguste kommen oder als Gewinnmaximierung dem Hoteleigentuemer wird sich zeigen.
Ich denke der Fehler befindet sich bereits in der Fragestellung :
"AirBNB -Buchungen sind meines Wissens „de jure“ Mietverträge – ergo: auch der Gast. Oder übersehe ich etwas?"
Airbnb u.ä. Plattformen vermitteln Gäste (keine Langzeitmieter) und somit ergibt sich ein Beherbergungsvertrag.... das wird auch Umsatzsteuerlich so behandelt.
Die gesamte Ausstattung der Unterkunft ist Eigentum des Gastgebers und liegt in seiner Verantwortung.
Bei einem klassischen Langzeit-Mietvertrag bringt der Mieter ja auch idR seine eigenen Lampen mit !
Das ist die rechtliche Lage @Patricia741 ..., natürlich kann man seinen Gast bitten die Glühbirne selbst zu wechseln aber es besteht kein Anspruch , es sei denn es wird explizit so geregelt.
PS.: Zu den oben von @Ute42 genannten 2 Möglichkeiten gibt es ja auch noch eine dritte : Der Gastgeber sendet den Handwerker seines Vertrauens zur Reparatur der Beleuchtung.