Haftung

Haftung

Hallo,

hatte eine Buchung, bei der der Buchende nicht selbst, sondern seine Mitarbeiter angereist waren. Sie haben den Schlüssel einer Sicherheitstür mitgenommen, sodass dieses Schloss ausgewechselt werden muss. Weiterhin habe ich durch diese Gäste einen Mehraufwand an Reinigung, da die Wohnung entsprechend hinterlassen wurde. Der Buchende hat mir zwar gesagt, ich möge die Rechnung an die Fa. senden, doch gesetzt den Fall, dass es hierbei Schwierigkeiten geben würde, hätte ich gerne gewusst, wie die Haftungsfrage ist.

4 Antworten 4
Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni

@Patricia1805 , lies dich mal durch Sind bei Airbnb Buchungen für Dritte zulässig? 

 

Haften tut grundsätzlich der Verursacher. Ich hoffe, du hast den Meldeschein ausfüllen lassen; dann hast du ja die Adresse.

Ute42
Level 10

.

 

Hallo @Patricia1805 

 

in den airbnb-Nutzungsbedingungen steht.

 

  • 11. Schäden an Unterkünften, Streitigkeiten zwischen Mitgliedern

    11.1 Als Gast sind Sie dafür verantwortlich die Unterkunft (einschließlich aller persönlichen oder sonstigen Gegenstände, die sich in der Unterkunft befinden) in dem Zustand zu hinterlassen, in dem Sie diese vorgefunden haben. Sie sind für Ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen sowie für die Handlungen und Unterlassungen der Personen, die Sie in die Unterkunft einladen oder denen Sie auf andere Weise Zutritt zur Unterkunft verschaffen, verantwortlich (ausgenommen sind der Gastgeber und die Personen, die der Gastgeber in die Unterkunft einlädt).

 

Der Gast ist derjenige der bucht.

 

Er haftet, weil er anderen Personen Zutritt zur Unterkunft verschafft hat.

Ob der Buchende selbst in der Unterkunft war spielt keine Rolle.

 

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni

Zwei Antworten, die womöglich beide stimmen:

 

Derjenige, der in der Unterkunft den Schaden verursacht hat, haftet im zivilrechtlichen Sinne (Haftpflichtversicherung).

 

Der Bucher haftet im Sinne der Airbnb-AGBs.

Ute42
Level 10

.

Der "Verursacher", wie von @Till-and-Jutta0  angeführt, haftet sowieso.

 

Denn er ist nach §823 BGB  "...... dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". Es ist nicht nötig daß man mit demjenigen der den Schaden verursacht hat einen Beherbergungsvertrag oder sonst ein anderes Rechtsverhältnis hat.

 

Das Problem ist nur, wenn sich mehr als eine Person in der Unterkunft aufgehalten hat, "seine Mitarbeiter" = Plural, wird man oft nicht sagen können welcher der Mitarbeiter den Schaden angerichtet  hat. In dem Fall wendet man sich dann halt an den Gast der gebucht hat.

 

 

.

Weitere Tools, die dich deinen Zielen näherbringen

Info-Center

Hier findest du Leitfäden zu Themen wie erfolgreiches Gastgeben, Gastfreundschaft und Verwaltung von Inseraten.

Hilfe-Center

Hier findest du Hilfe zu deinem Airbnb-Konto, zu Buchungen und mehr.