Internet funtioniert nicht zuverlässig, Gast fordert den Gegenwert einer Übernachtung zurück

Bernd10
Level 1
Erlangen, Germany

Internet funtioniert nicht zuverlässig, Gast fordert den Gegenwert einer Übernachtung zurück

Hallo zusammen!

Ich bin, wie einige andere offenscihtlich auch, neu bei airbnb.

Wir hatten jetzt den 2. Gast für 2 Nächte.

In unserem Inserat ist WLan angegeben.

Wir haben von der Telekom einen neuen Router erhalten (1 Tag vor dem Check in).

Nun funktioniert das Internet nicht zuverlässig in der Wohnung die vermietet wird.

Der Gast hat uns bereits am 1. Tag darüber informiert, dass das Internet nicht funktioniert.

Wir haben einiges versucht um das Problem in den griff zu bekommen (z. B. noch einen Repeater installiert).

Nun fordert er (nach seiner Abreise) den Gegenwert von einer Übernachtung zurück.

Er argumentiert nun damit (nach der Abreise), dass es für seine Freundin wichtig gewesen sei, einen Internetzugang zu haben, da er den ganzen Tag arbeiten musste.

Wir sind Ihm bereits bei dem Check in entgegengekommen. Er wollte egtl. um ca. 19.00 Uhr da sein. Es wurde dann 23.00 Uhr (was wir nur durch unsere Nachfrage bei Ihm erfahren haben, er hat sich von sich aus nicht bei uns gemeldet).

Am Abreisetag hätte die Wohnung um 11.00 Uhr verlassen werden müssen.

Er hat uns gefragt, ob seine Freundin noch den Tag bleiben kann, da er bis abends arbeiten muss. Auch da sind wir Ihm entgegengekommen.

Eine Nacht kostete 30 EUR. 2 Nächte sind sie geblieben.

Wir empfinden es als ...naja, nennen wir es einmal "wir kommen uns a bisserl ausgenutzt vor".

Wie seht Ihr das?

Ist seine Forderung gerechtfertigt?

Danke schon mal für Eure Antworten [und Erfahrungen :)]

Bernd

5 Antworten 5
Sybille-and-Harry0
Level 10
Hamburg, Germany

@Bernd10

Ich würde mich bei dem Gast für das technische Problem entschuldigen , um sein Verständnis bitten und gleichzeitig auch auf die Großzügigkeit deinerseits hinweisen .

 Und das somit ein fairer Ausgleich von nehmen und geben stattgefunden hat.

Geld würde ich im keinesfalls geben.

Letztendlich kann er Dich schlecht bewerten, aber das passiert auch bei angeblich zufriedenen Gästen.

Hmm, @Bernd10, ich würde @Sybille-and-Harry0 zustimmen, wenn es nicht erst dein zweiter Gast (oder zumindest der zweite Gast, der bewerten könnte) ist. Ich würde ihm (aus taktischen Gründen) doch noch etwas entgegenkommen, aber nicht mehr als ein halber Tagessatz. Das kannst du über das Mediationscenter machen. Dorthin kommst du über "Meine Buchungen" und dann "ein Problem melden". Mit dieser Erstattung würde ich noch mal freundlich und deutlich darauf hinweisen, wie weit ihr ihm mit den Check-In-Check-Out-Zeiten entgegengekommen seid.

In der Bewertung, die du ihm schreibst (und die er aber erst lesen kann, wenn er entweder seinerseits eine verfasst hat oder nach 14 Tagen - dann kann er aber keine mehr schreiben), würde ich diplomatisch deutlich machen, dass er versucht hat, abzuzocken, was abzuzocken geht. Hier die richtige Formulierung zu finden ist manchmal nicht leicht - und wir unterstützen uns hier manchmal gegenseitig (denn deutlich und politisch korrekt widerspricht sich gerne mal ;-))

Sollte von ihm eine negative Bewertung kommen, kannst du in einer Erwiderung (die dann direkt darunter erscheint), auflisten wie weit du ihm aufgrund eines technischen Problems, dessen Verursacher du nicht warst, entgegengekommken bist - und das liest sich dann für die neuen potentiellen Interessenten ganz toll 😉

Bernd10
Level 1
Erlangen, Germany

Guten morgen an alle!

 

Danke für Eure raschen Antworten und wertvollen Tip`s!

 

Ich sehe, dass ich das Thema offensichtlich gar nicht so verkehrt einschätze.

 

Es gab umfangreichen Schriftverkehr meinerseits, mit deutlichen Entschuldigungen und Darlegung der Maßnahmen um das Problem zu beseitigen. Aber so wie es sich jetzt darstellt.....ohne Erfolg.

 

Ich habe Ihm auch bereits einen Rabatt bei seiner nächsten Buchung als Entschädigung angeboten.

 

Aus taktischen respektive diplomatischen Gründen, wäre ein Entgegenkommen mit einem halben Tagessatz sicher nicht das Schlechteste. Aber will ich gleich in diese Richtung marschieren? 🙂

 

Da ich es jedoch von meinem Beruf her gewohnt bin, diplomatisch vorzugehen und Kompromisse zu suchen, werde ich es machen. Mal sehen wie die Reaktion ist................

 

Wünsche Euch bzw. uns allen eine ruhige Weihnachtszeit, einen guten Rutsch in das neue Jahr und ......... zufriedene, die Gastfreundschaft nicht ausnutzende Gäste................. 🙂

Claudia-Simone0
Level 10
Mettlach, Germany

Und ich würde in den Hausregeln darauf hinweisen, dass keine Schadensersatzanspruch besteht, falls das kostenlos zur Verfügung gestellte WLAN aus technischen Gründen vorübergehend nicht funktioniert

Danke! Keine schlechte Idee. Ist natürlich die Frage, ob das mit den "Regeln" bei airbnb vereinbar ist. Aber ich hab`s mal rein geschrieben 🙂

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