So, ich habe jetzt eine definitivere Auskunft bekommen, über die Schutzgemeinschaft Italien:
„Grundsätzlich unterliegen auch in Italien die Einkünfte aus Ferienvermietungen (Mietdauer von maximal 30 Tagen) der Einkommenssteuer. In der Praxis hat sich bei der Versteuerung dieser Einkünfte jedoch eine Grau- bis Schwarzzone herausgebildet, da nach Feststellungen des italienischen Fiskus fast zwei Drittel der Steuerpflichtigen die Versteuerung dieser Vermietungseinkünfte regelmäßig „vergessen“. Ein neues Gesetz (Dekretsbeschluss Nr. 50 Artikel 4 vom 24. April 2017) bestimmt nunmehr: ab dem 1. Juni 2017 werden die Vermittlungsagenturen und Vermittlungsportale verpflichtet, im Namen der Eigentümer automatisch eine Abgeltungssteuer in Höhe von 21 % des Mietpreises an das Finanzamt abzuführen.“
D.h. – wie vermutet – der Vermieter ist seit jeher verpflichtet, diese Steuer zu bezahlen. Viele haben dies jedoch „versäumt“ – deshalb hat der Staat diese Abgeltungssteuer erfunden, welche direkt von Airbnb abgeführt wird.
Versucht ein Gastgeber, diese vom Gast einzufordern, ist
- dies ein Indiz dafür, dass er seither seine Steuern nicht bezahlt hat
- es unverschämt, seine Einkommensteuer sich vom Gast erstatten zu lassen.