Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Meine Gaeste sind heute nicht angereist und haben sich auch auf mein Nachfragen über airbnb nicht gemeldet. Es ist eine nicht erstattungsfähige Buchung, d.h., ich bekomme trotzdem mein Geld.
Könnte ich das Zimmer jetzt außerhalb von airbnb sofort an jemanden anderen vermieten oder muss es für diesen Zeitraum frei bleiben?
@Ute42.. diese Frage hatte ich ja auch schon aufgeworfen .. könnt ja wirklich sein, dass man als Gastgeber dann selber am nächsten Tag in die Ferien geht und keinen Check-in mehr ermöglichen kann/will (da man dies nicht dritten Personen überlassen will, sondern selber auf alle wichtigen Dinge bei Check-in eingehen will, sowie die eincheckenden Leute sehen will, ob man evtl. nicht doch besser zu Hause bleibt und 'überwacht').
Nun ja, als Gastgeber würde ich sicherlich frühzeitig darauf hinweisen, dass Check-in nur an diesem Tag möglich ist, da man danach in den Ferien ist (wobei, öffnet man damit nicht auch Tür und Tor, für eine Herde unbezahlter Personen? .. man steckt also als Gastgeber in einem Dilemma).
Ich hatte den Fall auch schon, dass ein Gast endlich, nach mehrmaligem Nachfragen dann am Tag des Check-ins bekannt gab, dass sie erst am nächsten Tag um 8 Uhr ankäme, aber daher die Nacht davor auch gebucht habe. Eigentlich ja sinnvoll, aber Information darüber wär einfach noch nett. Da es glücklicherweise ein Samstag war, konnte ich den Cehck-in ermöglichen .. ansonsten hätte sie halt bis nach meiner Arbeit warten müssen .. wie da der Support entscheidet bleibt natürlich fraglich, gut möglich (wenn nicht gar wahrscheinlich), dass er zu Gunsten des Gastes storniert.
Da bei mir die Gäste in der Regel nur wenige Tage bleiben, ist dies für mich nicht so relevant, ansonsten könnte man in die Hausregeln aufnehmen, dass Check-in nur während des Check-in-Fensters am Check-in-Tag möglich ist und alles andere vor Buchung besprochen werden müsse (ob dies beim Support dann hilft, bleibt fraglich ... vielleicht ein wenig .. jedenfalls das Gute daran, dass eh niemand unsere Hausregeln vor (oder auch nach) Buchung liest, ist, dass wir eigentlich alles für uns negative reinschreiben können, was wir wollen .. Ich bin sicher, ich wäre genausogut gebucht, wenn ich in meinen Hausregeln schreiben würde, dass der Gast bei Check-in 5 Minuten nackt auf dem Tisch tanzen muss).
@Ute42: bei der Airbnb-Buchung steht klar: Check-In: xx.xx.xx also ist rechtlich der Check-In-Tag festgegeben und kein anderer tag spaeter.
Ob und wie man Kulanz zeigt haengt vom jeweiligen Fall ab.
Ich wuerde auch nicht andersweitig vermieten ohne Ruecksprache mit dem Gast.
@Ute42 ich sehe es so, der Gast hat die Unterkunft gebucht und bezahlt (nicht mich) , somit gehört sie ihm in dem gebuchten Zeitraum. Ob und wann ein verspäteter Check-in stattfindet muss dann individuell geklärt werden.
Ich würde einen Gast nicht bestrafen sondern ihn eben dann einchecken lassen wann es für mich möglich ist.
Es gibt Flugausfälle / Corona / Handy verloren/ Handtasche gestohlen und tausend andere Gründe die einem Reisenden passieren können... Bezahlt ist bezahlt und ich habe im Grunde keinen Nachteil davon wenn er nicht kommt...
@Christa0 deine harte Linie kann ich in diesem Fall nicht nachvollziehen.
Das sind meine liebsten Gäste. Sie bezahlen, verschmutzen nichts, ich muß keine Bettwäsche waschen und bügeln.:-)))
Wie immer ist wohl auch hier Kommunikation der Schlüssel. Sprich, wenn ein Gast sein Check-in-Fenster (ohne Information) nicht wahrnimmt, so schreibt man wohl am besten, bevor dieses abläuft, dass späteste Check-in-Zeit xx:xx Uhr ist und falls dieses nicht wahrgenommen werden könne, man am nächsten Tag von xx:xx bis xx:xx Uhr die Möglichkeit habe einen Check-in zu organisieren, nach vorheriger Absprache einer genaueren Zeit. Natürlich noch ein bisschen nett ausformuliert und mit der Hoffnung, dass alles i.O. ist, und mit grossem Bedauern, dass man zu Bett und am nächsten Tag arbeiten müsse etc. pepe.
@Sabine-Ingrid0.. klar kann immer was dazwischen kommen .. ABER, das kann man doch mitteilen! Die einzigen Möglichkeiten, wo dies heutzutage nicht geht ist einerseits im Flugzeug, allerdings .. man kommt in der Regel nur dann verspätet an, wenn man auch verspätet losflog .. sprich, man hätte da bereits die Verspätung mitteilen können bzw. eigentlich sollen .. desweiteren lohnt es sich, dem Gastgeber die Flugdetails bekannt zu geben, dann ist dieser bereit, selber schnell Verspätungen zu checken und andererseits in einem Funkloch .. die sind in meiner Gegend doch eher selten bzw. sehr klein .. Jedoch mir selbst einmal passiert, Zug blieb kurz vor der Grenze zu Italien stehen, wohl weil sich jemand vor den Zug geworfen hat (sehr komisches Gefühl, dann in dem Zug zu sitzen, noch schlimmer jeweils für die Zugführer), dies war eher nicht voraussehbar und .. natürlich .. genau in einem Funkloch. So konnte ich den Gastgeber erst nach 1-2 Stunden, als wir endlich weiterfuhren über die Verzögerung informieren (mit der Info, dass wir uns dann in Mailand nochmals melden, wenn wir einen neuen Anschlusszug gebucht hätten, zum Glück war der Gastgeber in seinem Tagesablauf flexibel) .. aber natürlich waren wir da bereits über die Grenze, sprich es kostete mich Roaminggebühren .. und genau diese Roaminggebühren sind es, weshalb viele Gäste selbst eine erhebliche Verspätung nicht melden. Und dies finde ich einfach enorm respektlos, dass es einem Gast nicht wert ist, kurz 1 Franken 50 zu zahlen, sondern er lieber einen Gastgeber stundenlang warten lässt. Sorry, das ist ein absolutes nogo.
@Mika8... das geht jetzt aber am Thema vorbei..
darum ging es :
Kann ich ein Zimmer anderweitig vermieten, wenn der Gast nicht angereist ist? Es war eine nicht erstattungsfähige Buchung.
Dass ein Gast seine Ankunftszeit kommunizieren sollte (wenn es denn möglich ist), ist glaube ich jedem klar und wurde auch schon xmal besprochen.
Es kommt dabei auch nicht zuletzt auch auf die Art der Unterkunft an.
Mir zB ist es egal wann der Gast kommt solange es im Check-in-Zeitrahmen ist, denn in dieser Zeit nehme ich mir nichts anderes vor... und ob er mich vorher informiert ist mir auch egal... manche tun es, andere nicht.
Aber wie gesagt, anderes Thema.
PS: Übrigens.. diese unterschiedlichen Check-in-Zeiten, wo jeder macht was er will, sind m.E. einer der größten Nachteile der privaten Unterkünfte !
Ich würde eine verbindliche Kernzeit festlegen die von jedem eingehalten werden muss (ähnlich einem Ladenschlussgesetz).
@Sabine-Ingrid0 .. ja, das geht es .. genau so wie dein vorheriger Post:
Ich würde einen Gast nicht bestrafen sondern ihn eben dann einchecken lassen wann es für mich möglich ist.
Es gibt Flugausfälle / Corona / Handy verloren/ Handtasche gestohlen und tausend andere Gründe die einem Reisenden passieren können...
... und zu diesem habe ich Stellung genommen 😉
... und betreffend:
Dass ein Gast seine Ankunftszeit kommunizieren sollte (wenn es denn möglich ist), ist glaube ich jedem klar und wurde auch schon xmal besprochen.
Es kommt dabei auch nicht zuletzt auch auf die Art der Unterkunft an.
Ich denke, es kommt nicht nur auf die Art der Unterkunft, sondern (vielleicht gar insbesondere) auf die Dauer der Buchung an. Ich habe hauptsächlich Ein-Tagesgäste .. soll ich nun jeden Tag während des Check-in-Fensters zuhause rumsitzen? ... natürlich kann man entgegenwirken, indem man nur ein kleines Fenster wählt .. allerdings, Gäste beachten dieses im Inserat hintergebene Check-in-Window eh nicht und würden dann wohl ver verschlossener Türe stehen, bzw. meine Nachbarn nerven, wenn sie ausserhalb des Fensters ankommen (dies zeigt auch mein Gast von gestern auf heute: als ich ihn um seine Check-in-Zeit asap fragte, bekam ich keine Antwort, er dachte wohl, er kreuzt dann einfach irgendwann auf, erst als ich ihn darauf hinwies, dass ich demzufolge nur während der im Inserat hinterlegten Zeit zuhause sei, bekam ich postwendend eine Antwort). Btw. die in meinem letzten Post angesprochene Italien-Reise dauerte 2 Wochen, dennoch fand ich es einfach respektvoll, den Gastgeber zu informieren.
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Ich muß zugeben daß ich mir über das hier diskutierte Thema noch nie Gedanken gemacht habe. Nach den verschiedenen Beiträgen im thread bin ich für mich zu folgendem Ergebnis gekommen.
Der check-in Termin besteht aus 2 Elementen
check-in Tag
check-in Zeitfenster
Wenn ein Gast diesen Termin nicht einhalten kann oder einhalten will, bin ich nicht verpflichtet ihn später noch einzulassen. Ich würde das natürlich machen wenn es möglich ist, aber es gibt Situationen wo es halt nicht möglich ist.
Angenommen check-in ist am Sonntag zwischen 16 und 20 Uhr. Der Gast kommt aber am Sonntag nicht. Am Montag um 12 Uhr Mittags ruft er mich an, er will jetzt einchecken. Da sitze ich aber im Büro. Ich würde meinen Arbeitsplatz in dieser Situation nicht verlassen, da muß der Gast dann einfach bis 18 Uhr warten bis ich wieder zu Hause bin. Gast: „Was soll ich jetzt 6 Stunden lang machen?“ Ich: „Das weiß ich nicht“.
Oder check-in ist am Sonntag zwischen 16 und 20 Uhr und der Gast kommt nicht. Ich habe aber von Montag bis Freitag einen Kurztrip an den Gardasee geplant, das Hotel ist gebucht. Ich würde da am Montag losfahren, da hat der Gast halt einfach Pech gehabt.
In diesem thread taucht das Argument auf, der Gast hat bezahlt und deshalb steht im die Unterkunft im Buchungszeitraum zu. Das ist schon richtig daß der Gast bezahlt hat, aber ob wir bezahlt werden ist ungewiß. Wie wir alle wissen gibt es besondere Situationen die eine kostenlose Stornierung von seiten des Gastes möglich machen. Ich will hier nicht näher darauf eingehen weil wir im öffentlichen Bereich sind, aber jedenfalls sind solche Stornierungen am Tag des check-in's, während des Aufenthalts und auch noch nach check-out möglich, wie ich mehrfach gelesen habe.
Meiner Meinung nach hat ein Gast der den ursprünglichen check-in Termin versäumt schlechte Karten. Wir alle sind keine Hotels und haben keinen stehenden Geschäftsbetrieb. So wie wir damit leben müssen daß manche Gäste sich einfach nicht melden, müssen Gäste damit leben daß wir nicht immer da sind.
"Das ist schon richtig daß der Gast bezahlt hat, aber ob wir bezahlt werden ist ungewiß. Wie wir alle wissen gibt es besondere Situationen die eine kostenlose Stornierung von seiten des Gastes möglich machen."
In diesem Thread ist die Buchung ja nicht erstattungsfähig... aber dein Argument ist natürlich ein anderes Kaliber (allerdings ein sehr seltenes) und stellt eigentlich die gesamte Vermietung in Frage...
Warum sollte jemand dann überhaupt noch etwas Vermieten, wenn es passieren kann dass er unverschuldet sein Geld nicht bekommt ...?
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„In diesem Thread ist die Buchung ja nicht erstattungsfähig“.
Wenn du glaubst daß „nicht erstattungsfähige Buchungen“ nicht erstattungsfähig sind dann täuschst du dich:
Ein Gast entscheidet sich also bei der Buchung für die Variante „nicht erstattungsfähig“ und bekommt dafür einen Rabatt von 10%. Erstattungen sind aber dennoch möglich, und zwar:
Stornierung wg. besonderer Umstände
Mängel in der Unterkunft, z.B. Rollladen klemmt = 50% refund
wegen allerlei anderer Gründe
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…... dein Argument ist natürlich ein anderes Kaliber und stellt eigentlich die gesamte Vermietung in Frage... Warum sollte jemand dann überhaupt noch etwas Vermieten, wenn es passieren kann dass er unverschuldet sein Geld nicht bekommt ...?
Ja, diese Frage stelle ich jetzt mal an dich: Warum vermietest du eigentlich noch unter solchen Bedingungen? Vermutlich weil doch noch irgend was hängen bleibt.
Bei mir ist es so, ich habe auf airbnb höhere Preise. Gerade eben habe ich ein Wochenende für 1200 Euro vermietet. Das ist schon ganz schön gepfeffert und viel mehr als ich über andere Kanäle bekomme. Wenn ich 3 Wochenenden über airbnb vermiete und ein Gast bekommt bei einem Wochenende eine Rückerstattung, dann habe ich immer noch genauso viel verdient wie wenn ich woanders vermietet hätte. Wenn airbnb mir mal Geld abzieht dann reagiere ich darauf überhaupt nicht, denn das ist schon in meiner Kalkulation drin.
@Ute42 Die trauen sich was...!
Ich vermiete noch, weil so etwas bei mir bis Dato einfach noch nie passiert ist und ich diese neue Option sowieso nicht verwende.
Ich denke es kommt relativ selten vor dass jemand mit Betrugsabsicht storniert..,
sollte es aber mal vorkommen dass mir unverschuldet Geld abgezogen wird, werde ich sicher nicht begeistert sein... und wer mich kennt weiß was das heißt 😄
In deinem Fall wäre mir das Risiko auf jeden Fall auch zu groß.
@Ute42 .. yup, sehe ich genauso, nur 'dass der Gast, der den ursprünglichen check-in Termin versäumt beim Support gute Karten hat'.
Stimme Dir zu. Bei Plan B. ist das ganz anders, da habe ich jetzt zum 2. Mal eine kurzfristige Stornierung durch den Gast und beide Male (einmal Stornierung wegen Krankheit und einmal weil der Gast nicht richtig gelesen hat) bekomme ich den Betrag voll ausgezahlt.
@Ute42.. ich denke auch, dass diese 'nicht-erstattungsfähige-Option' gar ein Schuss in den Ofen sein könnte, denn wenn Gäste nicht einmal mehr 50 % bei einer Stornierung zurück erhalten, dann sind sie noch eher motiviert, sich irgendeine Geschichte aus dem Ärmel zu ziehen (im Forum gibt's ja storys bis hin zum gefälschten Totenschein eines Angehörigen). ... Ich werde in Zukunft vielleicht nun auch nur noch 'mit einem Kleinkind' buchen .. das kostet nix und naja, die werden ja öfters mal krank, und dann kann man leider nicht reisen (denke nicht, dass airbnb da ein Arztattest fordert und selbst wenn...) .. und wenn man doch hinreist, wird kein Vermieter sauer sein, wenn die Kleine bei der Oma blieb.
@Sabine-Ingrid0.. wie man im englischsprachigen Forum lesen kann, kommt es sehr häufig vor .. wenn auch natürlich verhältnismässig selten