Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo, liebe Community,
ich muß immer wieder Anfragen von Gästen ablehnen, die, obwohl im Inserat steht, daß ich weder an Haustiere noch an Kinder vermiete, eben mit Kindern oder Hunden anreisen wollen.
Nun werden Ablehnungen bei airbnb ja, wenn ich das richtig verstanden habe, "bestraft", daher möchte ich solche Anfragen natürlich eigentlich gar nicht bekommen.
Habt Ihr eine Idee, wie ich das hinkriegen könnte?
Vielen Dank!
Cordula
@Cordula0 Anfragen kommen immer durch, auch wenn die Gäste nicht die Vorgaben lesen. Du kannst aber mit einem Gastgeberangebot antworten, das so hoch ist, dass der Gast das Angebot nicht annimmt. Z.B Aufpreis für Hunde 50.-€ pro Tag, Kinder 25 € pro Tag. Dann wird dein Gast entweder das Angebot ablehnen oder verfallen lassen und du bist aus dem Schneider.
Gruß Jörg
Hallo @Jörg8,
dankeschön, das ist ziemlich tricky, und ich werde es mir überlegen. 🙂
Viele Grüße
Cordula
...aber vielleicht eher andersrum, Kinder finde ich im Normalfall viel problematischer als Hunde... 🙂
@Cordula0 Zu viele Gastgeberangebote rauszuhausen, die nicht angenommen werden, ist auch nicht besonders toll fürs Ranking. 😉
Wobei das mit den Kindern so eine Sache ist, diese grundsätzlich auszuschließen (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
Hallo @Florian-and-Theresa0,
danke für die Antwort!
Airbnb bietet es ja an, "für Kinder von 0-12 Jahren nicht geeignet" auszuwählen, und es gibt ja auch kinderfreie Hotels in Deutschland...
Ich müßte sonst, auch wenn das nicht der einzige Grund ist, nicht an Kinder zu vermieten, für ein paar Kinder im Jahr unsere Teiche sichern (einzäunen), das will ich nicht.
Weißt Du denn, wie das genau funktioniert mit Ablehnungen, Gastgeberangeboten und Konsequenzen für's Ranking?
@Cordula0 Ich weiß auch nur das, was man in den offiziellen Hilfe-Texten findet.
Die "kinderfreien" Hotels sind auch nicht so ganz ohne, musst Du nur mal googeln.
okay, danke.
Hab ich mal, aber nichts über Verstöße gegen das AGG oder Verbote gefunden.
@ Gleichbehandlunsgesetz:
Hab zwar keine Ahnung, was das ist, aber man KANN (Eltern mit) Kinder(n) nicht gleich behandeln, da Kinder andere Bedürfnisse haben, andere Verhaltensweisen und - am wichtigsten - andere Sicherheitsstandards gelten müssen.
Wir haben beispielsweise ein Grundstück, das keinen Zaun hat. Da möchte ich nicht mitschuldig sein, falls mal ein Kind in einer unbeaufsichtigten Sekunde aus der Auffahrt läuft und ein Auto kommt.
Um eine Sichere Atmosphäre für Kinder zu schaffen (was die Eltern zu Hause ja auch machen), müßte ich meine Liegenschaft und das Gebäude umgestalten.
lg,
D.
@Cordula0, ich hab mir deine Inserate angesehen und bei beiden steht bei Unterkunft, dass der Unterkunftgeber Tiere (Hunde) hat. Das springt so ins Auge und ich nehme an, dass es gerade Hundebesitzer anspricht und du daher vermehrt Anfragen bekommst. Dass weder Kinder noch Tiere mitgebracht werden dürfen steht dann nur unter Ausstattung (jeweils durchgestrichen). Ich würde schon in der Beschreibung darauf hinweisen: z.B. da wir eigene Hunde haben, dürfen keine mitgebracht werden. Die Wohnung ist für Kinder nicht geeignet. Oder so ähnlich.
Lg. Monika