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Hallo @Till-and-Jutta0 ,
das was du zuletzt geschrieben hast ist durchaus sinnvoll.
Was diesen Ro1 anbelangt: Er schildert seine privaten Verhältnisse nicht richtig, hantiert mit Begriffen deren Bedeutung er nicht kennt und stellt sie in einen Zusammenhang der keinen Sinn ergibt. Dann beschwert er sich weil er mit den Antworten nicht zufrieden ist.
Die Frage nach der Gewerbeanmeldung taucht im CC immer und immer wieder auf, obwohl sie für den durchschnittlichen privaten Vermieter keinerlei Bedeutung hat. Wer könnte denn ein Interesse daran haben daß ein privater Vermieter ein Gewerbe anmeldet?
Das könnte einmal die Stadt bzw die Gemeinde sein weil diese ja die Nutznießer der Gewerbesteuer sind. Wegen der Freigrenzen bei der Gewerbesteuer wird es aber in der Regel nicht zu Steuerzahlungen kommen und es wird Papier für nichts und wieder nichts erzeugt.
Und dann könnte das Finanzamt Interesse daran haben, daß ein privater Vermieter ein Gewerbe anmeldet. Dieses Interesse hat das Finanzamt aber nur dann, wenn der Vermieter Eigentümer der Immobilie ist, und das Finanzamt bei einem späteren Verkauf den Mehrerlös der Immobilie besteuern kann. Solange man nicht Eigentümer ist, interessiert das Finanzamt die Gewerblichkeit überhaupt nicht.
Für den privaten Vermieter gilt: Finger weg von der Gewerbeanmeldung, man muß und soll das nicht machen.
Gastgeber deren Vermiettätigkeit die private Vermögensverwaltung sprengt sollten die Zeit und das Geld investieren, sich in dieser Frage rechtssicher beraten zu lassen. Denn auf das was wir hier alle schreiben können sie sich in einem Konfliktfall nicht berufen.