Kleingewerbe anmelden?

Jacqueline-and-Robby0
Level 2
Overath, Germany

Kleingewerbe anmelden?

Hallo Zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen 🙂

Laut unserem Gewerbeamt müssen wir kein Gewerbe lt. Kleinunternehmerregelung anmelden, da wir kein Frühstück anbieten etc.

Jedoch laut unserem Finanzamt müssen wir ein Gewerbe anmelden.

Jetzt sind wir eigentlich nur noch verwirrt was wir machen sollen 😕

Wir sieht es bei euch aus? Habt ihr alle ein Gewerbe angemeldet?

Vielen Dank schon mal vorab 🙂

113 Antworten 113
Ute42
Level 10
Germany

.

Hallo @Till-and-Jutta0 ,

 

das was du zuletzt geschrieben hast ist durchaus sinnvoll.

 

Was diesen Ro1 anbelangt: Er schildert seine privaten Verhältnisse nicht richtig, hantiert mit Begriffen deren Bedeutung er nicht kennt und stellt sie in einen Zusammenhang der keinen Sinn ergibt. Dann beschwert er sich weil er mit den Antworten nicht zufrieden ist.

 

Die Frage nach der Gewerbeanmeldung taucht im CC immer und immer wieder auf, obwohl sie für den durchschnittlichen privaten Vermieter keinerlei Bedeutung hat. Wer könnte denn ein Interesse daran haben daß ein privater Vermieter ein Gewerbe anmeldet?

 

Das könnte einmal die Stadt bzw die Gemeinde sein weil diese ja die Nutznießer der Gewerbesteuer sind. Wegen der Freigrenzen bei der Gewerbesteuer wird es aber in der Regel nicht zu Steuerzahlungen kommen und es wird Papier für nichts und wieder nichts erzeugt.

 

Und dann könnte das Finanzamt Interesse daran haben, daß ein privater Vermieter ein Gewerbe anmeldet. Dieses Interesse hat das Finanzamt aber nur dann, wenn der Vermieter Eigentümer der Immobilie ist, und das Finanzamt bei einem späteren Verkauf den Mehrerlös der Immobilie besteuern kann. Solange man nicht Eigentümer ist, interessiert das Finanzamt die Gewerblichkeit überhaupt nicht.

 

Für den privaten Vermieter gilt: Finger weg von der Gewerbeanmeldung, man muß und soll das nicht machen.

 

Gastgeber deren Vermiettätigkeit die private Vermögensverwaltung sprengt sollten die Zeit und das Geld investieren, sich in dieser Frage rechtssicher beraten zu lassen. Denn auf das was wir hier alle schreiben können sie sich in einem Konfliktfall nicht berufen.

 

@Till-and-Jutta0 @Ute42 @Ralf5  @alle dies interessiert....

Ich glaube was auch oft für Verwirrung sorgt ist der Begriff "Gewerbe"....,

manche stellen das gleich mit dem Begriff "Business" im englischen der praktisch für jede eigenverantwortliche Tätigkeit eingesetzt wird.

Bei uns wird da aber unterschieden... Gewerbe ist eigentlich nur Handwerkliche Tätigkeit, dann gibt es noch Freiberufler, Selbständige und alle möglichen Formen von Personengesellschaften und Firmenkonstellationen.

Wenn jemand also fragt "muss ich eine Gewerbe anmelden" muss man zuerst wissen was genau er eigentlich machen will.

Wenn jemand zB ein Planungsbüro hat ist er/sie/es Selbständig... wenn dieses Planungsbüro aber auch noch das macht was es geplant hat ist es Gewerbe.

Manchmal ist das eben nicht so einfach zu trennen.

Wenn die @Ute42  Grillevents abhalten will muss sie ein Gewerbe anmelden weil sie ja die Steaks mit den Händen umdreht (nehme ich an :D) , aber wenn mir der Zahnarzt mit den Händen einen Zahn ausreißt ist er Freiberufler.... :D.. armes Deutschland !

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Sabine-Ingrid0  schrieb:

...

Wenn die @Ute42  Grillevents abhalten will muss sie ein Gewerbe anmelden weil sie ja die Steaks mit den Händen umdreht ...


Zu den Freiberuflern zählen auch Tierärzte.

Wenn @Ute42 die Steaks nur umdreht, um zu sehen ob das Tier auch schon richtig tot ist, müsste sie daher kein Gewerbe anmelden.

@Till-and-Jutta0: @Ute42  wird aber wohl nur als Freiberuflerin anerkannt, wenn sie dazu einen akademischen Abschluss Dr. med. vet vorweisen kann, sonst gibt

es Diskussionen mit dem FA 🙂

Und erst recht wenn sie das tote Tier nicht nur rotiert sondern auch gegen Entgelt verwertet.

.

@Sabine-Ingrid0  , @Till-and-Jutta0  , @Veronica-and-Richard0 

 

Ich könnte ein Joint Venture mit Patricia machen, sie ist Tierärztin, somit Freiberuflerin und ich wäre aus der Gewerbeproblematik raus. Außerdem hätte ich mit ihr dann eine Ratgeberin für alle Lebenslagen on site.

 

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Ute42 

Vor allem für Deinen Hush Puppy (für Nicht Eingeweihte: Basset) ;););)

@Ute42 

"Ich könnte ein Joint Venture mit Patricia machen, sie ist Tierärztin, somit Freiberuflerin und ich wäre aus der Gewerbeproblematik raus. Außerdem hätte ich mit ihr dann eine Ratgeberin für alle Lebenslagen on site."

 

Ganz zu Schweigen von den günstigen Fleischpreisen aus der Notschlachtung zu denen du dann einen heissen Draht hättest, was die Gewinnmarge erst richtig hochschnellen lassen würde 😄 !

Peter2546
Level 2
Hamburg, DE

Hallo zusammen,

ich habe die Diskussion mit großem Interesse gelesen. 

Ich habe dazu aber auch ein paar Fragen:

1. Wenn man mehr als 24.500 Euro Gewinn erzielt, muss man zwangsläufig ein Gewerbe anmelden, richtig?

2. Dadurch wird/werden jedoch die Airbnb-Wohnung/en zu Betriebsvermögen – oder wird dann sogar das gesamte Haus Betriebsvermögen, wenn man Eigentümer des ganzen Hauses ist?

3. Würde denn ein solches Gewerbe überhaupt genehmigt, da es sich ja letztlich um Wohnraum handelt, den man dem Markt entzieht, auch in Städten, die Airbnb noch nicht per se unterbinden wollen.

4. Müsste man bei Gewerbe mit anderen Regeln, Vorschriften und Überprüfungen rechnen, z.B. Fluchtwege etc?

5. Gibt es sonstige Nachteile/Unannehmlichkeiten, die gegen ein Gewerbe sprechen würden?

 

Danke und Grüße

Peter

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

@Ute42, wenn Du Dich mit @Ro1 zum Gedankenaustausch in einem Lokal getroffen haettet, koenntet ihr wohl dieses Meeting als Besprechnung steuerlich absetzen.

@Sabine-Ingrid0: geht das auch bei Treffen im virtuellen Raum wie diesem Forum?

Kann Ute ihre Lieblingsgetraenke absetzen als Meetingkosten?

.

@Veronica-and-Richard0 

 

  • wenn Du Dich mit @Ro1 zum Gedankenaustausch in einem Lokal getroffen haettet, koenntet ihr wohl dieses Meeting als Besprechnung steuerlich absetzen.

    Richtig

  • geht das auch bei Treffen im virtuellen Raum wie diesem Forum? Kann Ute ihre Lieblingsgetraenke absetzen als Meetingkosten?

    Dazu ist mir keine Rechtssprechung bekannt

 

Allerdings will ich zu diesem Themenbereich folgendes beitragen:

 

Wenn ich eine Reise an den Lago Maggiore unternehme um mich dort mit einer Vermieterkollegin über airbnb zu besprechen, dann dürfte das, zumindest anteilig, eine Geschäftsreise sein. Für eine Geschäftsreise spricht besonders, daß mir die Vermieterin Stephanie eine mail geschickt hat in der sie allerlei Fragen stellt und ob ich ihr helfen kann. Wenn ich dazu eine Rechnung schreibe ist das auf jeden Fall eine Geschäftsreise. Ich hatte ja schon mal eine Fahrt an den Gardasee zur Abholung eines Wasserspeiers steuerlich geltend gemacht.

 

Der ein- oder andere mag sich jetzt fragen, was das alles noch mit Werbungskosten bei Kurzzeitvermietungen zu tun hat. Gegenfrage: Was hat der Kauf eines Baggers mit Kurzzeitvermietungen zu tun?

 

Ich hatte in 2017 einen Bagger zum Preis von 28.000 Euro gekauft. Dieser Kauf wurde mittlerweile vom Finanzamt sowohl einkommensteuerlich wie auch umsatzsteuerlich anerkannt. Die Steuerbescheide 2017 sind endgültig.

 

Meine Politik ist folgende: Ich gebe akribisch jede Einnahme aus der Vermietung beim Finanzamt an, auch dann, wenn es sich nur um 50 Euro handelt. Mit den Ausgaben mache ich es genauso und fasse den Begriff der Werbungskosten so weit es irgendwie geht. Das Finanzamt kann bestimmte Positionen ja ablehnen, aber erst mal muß ich ja Kosten geltend machen, sonst hat das FA ja nichts was sie ablehnen könnten.

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany


@Ute42  schrieb:

...

Meine Politik ist folgende: Ich gebe akribisch jede Einnahme aus der Vermietung beim Finanzamt an, auch dann, wenn es sich nur um 50 Euro handelt. Mit den Ausgaben mache ich es genauso und fasse den Begriff der Werbungskosten so weit es irgendwie geht. Das Finanzamt kann bestimmte Positionen ja ablehnen, aber erst mal muß ich ja Kosten geltend machen, sonst hat das FA ja nichts was sie ablehnen könnten.


Jo, auch der Rat meiner StBin, den ich befolge:

Wenn man sich unsicher ist, einfach mal erklären (d.h. in der Steuererklärung angeben).

Das FA meldet sich dann schon, und wenn es Rückfragen hat, den Vorgang offenlegen.

 

Zumindest kann einem dann kein Vorwurf der Verschleierung oder Steuerhinterziehung gemacht werden.

 

Damit bin ich immer prima gefahren.

Allerdings gibt's kein Jahr, für das ich nicht ca. 5 Bescheide bekomme. Z.T. noch 10 Jahre später.

.

@Till-and-Jutta0 

 

"Allerdings gibt's kein Jahr, für das ich nicht ca. 5 Bescheide bekomme. Z.T. noch 10 Jahre später"

 

Könntest du das etwas genauer erklären? Erläßt das Finanzamt dir gegenüber Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung?

 

Denn endgültige Steuerbescheide können ja nicht mehr geändert werden, es sei denn es werden neue Tatsachen bekannt.

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Es sind bei mir die "Grundlagenbescheide", die sich ändern, @Ute42 .

Das zieht dann eine Änderung des persönlichen Bescheids nach sich.

.

@Till-and-Jutta0 

 

Dazu weiß ich nichts, aber ich bin diese Woche sowieso beim StB, da frag ich ihn mal. Wir müssen das hier nicht ausbreiten, der thread hat ohnehin ein anderes Thema.

 

@Ute42  so weit weg vom Thema ist das gar nicht. Wenn du zB ein Gewerbe angemeldet hättest, könntest du auch die MwSt verrechnen die du eventuell für den Bagger bezahlt hast.

In deinem Sonderfall hat das FA vermutlich anerkannt dass du den Weg zu deiner Vermiet-Immobilie (für die du nachweislich nicht unerhebliche Einnahmen versteuerst) für den Betrieb instandhalten musst und dafür Geräte benötigst.

Mit der Fahrt an den Lago Maggiore wäre ich skeptisch .. ausser du hast eine Selbständigkeit als Beraterin angemeldet 😄

 

PS : Ich bekomme niemals endgültige Steuerbescheide... die halten sich immer eine Tür offen.. du scheinst einen vernünftigen FA-Beamten zu haben.

 

Edit : Dieser Kauf wurde mittlerweile vom Finanzamt sowohl einkommensteuerlich wie auch umsatzsteuerlich anerkannt

das verwirrt mich jetzt etwas... ok für dich greift nicht mehr die Kleinunternehmerregelung, d.h. du bist Umsatzsteuerpflichtig aber ist es dann nicht auch gewerblich ?

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