Kleinunternehmer, aber nicht gewerblich?

Melanie610
Level 2
Frankfurt, Germany

Kleinunternehmer, aber nicht gewerblich?

Hallo zusammen,

 

ich habe in diesem Jahr ein paar wenige Male über air bnb vermietet und bereue es nun sehr.. verdient habe ich ca. 500€..

Mein Finanzberater rät mir, mich als Kleinunternehmer behandeln zu lassen, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. 

Nun habe ich sehr große Angst, dass meine Eigentumswohnung (ich vermietete ein Zimmer, ich wohne hier auch selbst) dann in gewerblichen Besitz übergeht und ich bei Verkauf hohe Steuern zahlen muss... Das möchte ich auf keinen Fall und daher werde ich auch nicht mehr vermieten.

Für die kleinen 500€ die ich über air bnb verdient habe wäre das ein riesiger Schaden...

Ich bin wirklich sehr besorgt und mein Steuerberater kennt sich leider nicht richtig aus..

Kann mir bitte jemand helfen? Ich möchte alles richtig machen und künftig nicht mehr vermieten.. am liebsten würde ich die 500€ Gewinn zurückgeben und dafür keine Sorgen mehr haben 😞

 

Liebe Grüße,

Melanie

10 Antworten 10

@Melanie610  Dein "Steuerberater" ist eine Pfeife, such dir einen anderen !

Natürlich musst du kein Gewerbe anmelden wenn du nur ein Zimmer ohne Frühstück vermietest !

Ließ dich mal hier im Forum durch , die meisten hier haben kein Gewerbe angemeldet (ich bin eine Ausnahme aber das hat andere Gründe).

Hallo Sabine, 

ich danke dir für deine Antwort. 

Bin ich nicht automatisch gewerblich, wenn ich wie ein Kleinunternehmer behandelt werde?

Nein @Melanie610 ! Die Kleinunternehmerregelung hat nur etwas mit der Umsatzsteuerplicht zu tun, wenn du nicht über 17500€ Einnahmen kommst... wie gesagt es gibt da schon sehr viele Beiträge, gib einfach mal die Stichworte "Kleinunternehmer" "Gewerbe" usw in das Suchfenster ein..

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Melanie610 

Danke für deinen Post

Willkommen im CC und mach mit, anbei ein paar Links und Tipps

und viel Erfolg.

https://community.withairbnb.com/t5/Community-Updates/Erste-Schritte-im-Community-Center/m-p/914730


Das Hilfecenter ist gut zum Einlesen oder hier im CC-Forum, viel Spaß beim Lesen!

In die Suchmaske ein Schlüsselwort eingeben und auf enter drücken


Suchmaske & KeywordSuchmaske & Keyword

oder das Hilfecenter:  https://www.airbnb.de/help  aufrufen

 

FAQ's hier im Forum: https://community.withairbnb.com/t5/Hilfe/Community-Hilfe-FAQs/m-p/81291/highlight/true#M2978

https://community.withairbnb.com/t5/Tipps-Tutorials/Erw%C3%A4hnen-von-Mitgliedern-Tipp/m-p/361331/hi...

Kleiner Tipp stöbere mal in Tipps und Tutorial

P.S. Adden

um Host „ xyz“  direkt im chat anzuschreiben, damit er deine Frage / deinen Kommentar liest mache folgendes:

Taste @  eingeben, dann öffnet sich ein Aufklappfenster mit den derzeit beteiligten 5 Gastgebern/Mitgliedern . Mit der Maustaste den gewünschten Namen anklicken und er erscheint dann   im Schreibfenster blau unterlegt.   So erhält derjenige eine Info, sobald er sich einloggt

Vielleicht liest du ja weiter mit und bringst dich ein. Wünsche dir viel Erfolg und nette Gäste
HH&HG Patricia

 

 

 

 

 

Melanie610
Level 2
Frankfurt, Germany

Ich habe alle 24 Beiträge der Suche gelesen.. Leider nichts konkretes gefunden, das mir hilft.... 😞

Ich wäre sehr froh, wenn mir jemand einen Rat geben kann, so dass ich meinen Steuerberater auf die richtige Spur schubsen kann..

 

Sollte ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Und wo mache ich das? 

Dadurch bin ich aber nicht automatisch gewerblich?

@Melanie610  wir sind hier alles nur Gastgeber wie Du und dürfen natürlich keine Steuerberatung machen. Das ganze ist aber sehr einfach und ein normaler Steuerberater kennt sich damit aus.

Die Grundregeln kann ich dir gerne geben :

Bei privater Vermögensverwaltung (und dazu gehört Vermieten) bist du praktisch Kleinunternehmer... aber eben nicht Gewerblich sondern Privat !

Wenn du nicht über 17500€ Bruttoeinnahmen kommst besteht keine Umsatzsteuerpflicht (ausser du willst das so)

Automatisch gewerblich wirst du erst wenn deine private Vermögensverwaltung gewerbliche Züge annimmt... zB Frühstückspension, Hotel, kommerzieller Beherbungsbetrieb usw.... mit einem einzelnen Zimmer ohne Frühstück und 500€ Einnahmen ist das bestimmt kein Grund zur Sorge und auch wenns mehr wird ist es kein Problem solange du nicht die oben erwähnten gewerblichen Züge annimmst.

 

Ralf5
Level 10
Inzell, Germany

@Melanie610 ,

 

such Dir einen kompetenten Steuerberater, der sich mit Beherbergung, gewerblicher Vermietung und privater Vermietung auskennt!

 

nur ganz kurz:

Die Kleinunternehmer-Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer (wenn Umsatz unter 17.500 pro Jahr, dann brauchst Du kleine Ust abzuführen, darfst Dir im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer aus den Rechnungen für die Aufwendungen abziehen).

Eine Gewerbeanmeldung brauchst Du mit Sicherheit nicht, sofern Du neben der Vermietung keine weiteren Zusatzleistungen (wie Frühstück, täglichen Zimmerservice, Fahrradverleih oder sonstiges) anbietest, die Gestellung von Bettwäsche, Handtüchern und Toilettenpapier ist jedoch erlaubt, ohne dass dies zur gewerblichen Einstufung führt, bei einer Flasche Mineralwasser pro Gast sieht es schon anders aus, das wäre zu viel!!!

 

 

 

 

Neuigkeiten 2020 :

Die Kleinunternehmergrenze wird von 17500 auf 22000 angehoben.... das ist doch mal was.

Patricia741
Level 10
Rösrath, Germany

@Sabine-Ingrid0   

Guten Morgen

1. Wo hast du diese wichtige Info her ?  rechtskräftig??
2. es gibt so viele threads dazu, wäre es nicht hier angebracht einen Neuen zu eröffnen, da sonst mglw. die Info untergeht ? (Tags: Kleinunternehmer, Kleingewerbe uvm)

HH&HG PW

Guten Morgen @Patricia741 ja das ist offenbar rechtskräftig (wenn sie nicht noch was ändern)

Da dieser  thread noch nicht alt ist hab ich es hier eingestellt..

https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/gesetzesaenderung/kleinunternehmer-umsatzgrenz...

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