@Heidrun1, es gibt verschiedene Sichtweisen und auch unterschiedliche Regelungen und Vorschreibungen von Orts-Nächtigungs-oder Kurtaxen. Wenn sie pro Person und pro Nacht anfällt, ist es sicher schwieriger sie in den Preis einzurechnen, zumal dadurch der Nächtigungspreis unter Umständen bei einer höheren Taxe stärker erhöhen würde.
Was ich mitbekommen habe, weisen Gastgeber auf solche Zusatzkosten im Inserat hin und heben vor Ort diese Gebühren von den Gästen ein.
Wenn ein Gastgeber nicht vor Ort ist, wird es etwas schwierig, weil vermutlich die Gäste sich nicht die Mühe machen und selbst auf der Gemeinde oder im Tourismusbüro ihre Kurtaxen begleichen. Dann wird dann doch wieder wieder Gastgeber aufgefordert sie zu begleichen.
Wir bezahlen z.B. einen bestimmten Prozentsatz von der Übernachtungssumme. Egal wieviel Personen angereist sind und wieviel Nächte sie gebucht haben. Sie gehen sozusagen von unseren Einnahmen ab - wir schlagen sie nicht zusätzlich auf den Nächtigungspreis auf.
Zu überweisen hat sie bei uns der Gastgeber, ob er sie von den Gästen einzieht oder wie er es macht, bleibt jedem selbst überlassen.
Dass airbnb sozusagen "mitverdient" war für uns nicht maßgebend, sondern dass die Gäste nicht zusätzlich vor Ort mit zusätzlichen Kosten behelligt werden. Da wir die Ortstaxe abliefern, scheint sie auch als Ausgabe in der Einkommenssteuererklärung auf.
Zwischenzeitlich gibt es zwischen einigen Städten und airbnb die Regelung, dass airbnb diese Kosten von den Gästen einhebt und sie an die jeweilige Stadtverwaltung überweist.