Langzeitmiete Sicherheiten

Andrea657
Level 1
Vilshofen an der Donau, Germany

Langzeitmiete Sicherheiten

Hallo,

 

habe das Problem eine Wohnung für 6 Monate unter zu vermieten.... jedoch wird die Miete monatlich eingezogen.... aber welche Sicherheit habe ich als Vermieter das die Miete auch bezahlt wird bei AIRBNB.... auch welche Sicherheit gibt es wenn der Mieter nicht bezahlt und auch nicht aus zieht... die Dinge die leider alle passieren mit Mieter., was wir erst wieder erleben durften und teuer bezahlen mussten... kann mir da jemand helfen??

 

Vielen Dank!

 

Wunderschönen Sonntag

Andrea

8 Antworten 8
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

@Andrea657 Mit thailändischem Mietrecht kenne ich mich nicht aus, aber eine Garantie hast Du auch bei Airbnb nicht. Allerdings kannst Du dem Gast stornieren, wenn er nicht mehr zahlen sollte. Der erste Monat ist Dir aber sicher, denn der muss bei Buchung bezahlt werden. 

Andrea657
Level 1
Vilshofen an der Donau, Germany

Danke für die Antwort... es geht um Berlin und nicht Thailand, denn dort wäre es einfacher 😉

Auch wenn ich storniere, was ist wenn der Gast nicht auszieht, wie manch realer Mieter ohne AIRBNB???

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

Bei 6 Monaten dürfte es sich nicht mehr um eine Beherbergung, sondern um eine reguläre Vermietung handeln. Da hast du schlechte Karten, wenn der Mieter nicht auszieht, und es bleibt dir nur der Gang zum Anwalt, was dann in einer Räumungsklage mit Zwangsräumung enden kann. Ich kann da leider ein Lied von singen (hatte nichts mit Airbnb zu tun).

@Till-and-Jutta0 Tatsächlich bestimmt die Vertragsart die Art des "Überlassungsverhältnisses".  

 

Das ist etwas, worüber ich mich in unserem Rechtssystem auch ärgere - dass es keine einvernehmliche befristete Vermietung gibt und auch keine Pauschalmiete (außer bei Untermietverträgen).

 

@Andrea657 Mit einem Beherbergungsvertrag kann man, glaube ich, einfacher räumen lassen als bei einem Mietvertrag.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Florian-and-Theresa0, hm du meinst, man kann es auch "lange" als "Beherbergung" laufen lassen, wenn man nur den geeigneten Vertrag macht? Ist das nicht "Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten", und wird dann vom Richter im Ernstfall anders ausgelegt, nämlich als "Vermietung"?

Es soll ja auch Menschen geben, die ewig im Hotel leben - interessanter Aspekt jedenfalls!

@Till-and-Jutta0 Genau das ist ja der Punkt. Man kann aktuell nicht auf legalem Wege verlässlich mittelfristig vermieten, vor allem nicht, wenn der Mieter/Gast es sich plötzlich anders überlegt. 

Ich hatte ja auch mal mit Mr. Lodge gesprochen, aber auch an genau diesem Punkt hatten sie keine vernünftige Antwort. Die Begründung war, wieso ich wolle doch vermieten, dann solle ich mich doch freuen, wenn der Mieter länger bleiben will. Ja, natürlich - aber nicht, wenn der Mieter sich mit 6 Monaten angekündigt hat und dann plötzlich doch 9 Monate bleiben will und ich den Zeitraum nach den 6 Monaten schon wieder jemand anderen versprochen habe, damit ich nicht erst suchen muss, wenn der Mieter denn dann auch wirklich ausgezogen ist. 

Andrea657
Level 1
Vilshofen an der Donau, Germany

Danke euch für die Antworten... finde das Thema gerade spannende... 

Beherbungsvertrag hab ich mal überflogen, da müssen eigentlich Leistungen enthalten sein wie im Hotel.... also kann das hier kein Beherbungsvertrag sein oder?

 

Meine Erfahrung, solbald Räumungsklage eingeleitet wird, dauert die egal welcher Vertrag ewig in Deutschland 😞

 

Wunderschönes Wochenende allen

Andrea

@Andrea657 Wirklich spannend und wahnsinnig problematisch. Du hast völlig recht - in einem Beherbergungsvertrag geht es auch um zusätzliche Dienstleistungen. Allerdings wissen wir ja nun auch, dass befristete Mietverträge nicht so einfach möglich.

Hier wird das schön erklärt, was wann in Frage kommt: https://dejure.org/gesetze/BGB/549.html

Allerdings besagt der Verweis auf https://dejure.org/gesetze/BGB/549.html BGB §549 Abs. 2 eben wieder den vorübergehenden Verbrauch, der ja, wenn kein Grund vorliegt, eigentlich nicht befristet werden darf bzw. dessen Befristung hinfällig ist.

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