Langzeitvermietung

Rebecca1354
Level 3
Bruneck, Italy

Langzeitvermietung

Hallo liebe Comunity,

bin neu auf Airbnb ,das heisst mein Inserat ist schon ein halbes Jahr alt - hatte schon ein paar Anfragen und eine bevorstehende Buchung für denSommer,  aber leider noch keine Gäste gehabt zwecks Corona (also noch keine Erfahrungen).

Ich habe heute eine Anfrage von 3 studentinnen erhalten die für ein Jahr buchen möchten.

Ich bin jetzt total unsicher und weiß nicht wie das ablaufen soll ? Wird das alles über Airbnb gemacht und Zahlung alles auf einmal bezahlt , oder monatlich? Sie möchten auch einen Preis wissen für wenn sie so lange bleiben würden und kann ich das einfach so in der Nachricht hineinschreiben und das im Nachhinein irgendwo festlegen ?

Kann ich zb eine Kaution ausserhalb Airbnb verlangen? Oder wg einer stornierung ? (Habe sonst eine woche vorher angegeben ,die ja für die eine familie im august gilt- wie ist das aber wenn ich so lange blockiere und diese studentinnen mir dann so kurz davor absagen ? Wie regelt man das dann individuel?)

Und ich hab ja noch überhaupt keine Bewertungen!

 Was würdet ihr mir raten..mein Mann meint ich soll zusagen -dann bräuchte ich mich nicht so zu kümmern und hätte weniger Arbeit?

ein herzliches Danke für eure Hilfe.

 

Liebe Grüße aus Südtirol 

 

9 Antworten 9
Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

@Rebecca1354 

 

Kaution darfst Du lt. AGBs nicht in Bar kassieren, die darfst Du nur über das System einstellen. Airbnb blockt den Betrag auf deren Konto.

 

Lese auf alle Fälle mal die AGBs gründlich durch bzgl. Drittbuchungen (da greift die Kaution nicht) usw.

 

Außerhalb von Airbnb darfst Du in dem Fall nicht vermieten, sprich Geld kassieren.

 

Bei Langzeitvermietung kannst Du einen Rabatt eintragen, der dann zum Tragen kommt, je nachdem wie lange die Studentinnen buchen.

 

Bei Langzeitvermietung zahlt Airbnb an Dich in Teilbeträgen, ca. alle 4 Wochen.

 

Ob Du in Italien z. Z. vermieten darfst, musst Du allerdings vor Ort prüfen. Sicherheitshalber lässt Du Dir eine Kopie der Studentenbescheinigung der 3 Studenten geben. In DE gilt z. Z. noch, keine touristischen Vermietungen. Also, nicht dass sich im Nachhinein doch eine touristische Vermietung herausstellt.

 

Vielleicht kann noch jemand hier etwas dazu sagen, ich hatte bisher nur über andere Plattformen eine Langzeitvermietung.

 

Schau Dir auf jeden Fall das Profil der Bucher vorher an und deren Bewertungen.

 

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Rebecca1354

es gibt zwei Optionen die du noch überlegen solltest:

Wenn die Möglichkeit besteht, ein ganzes Jahr an Studentinnen zu vermieten, würde ich persönlich  es dann eher privat machen, weil du das Finanzielle anders regeln kannst. z.B. eine Kaution einheben, einen Vertrag mit allen drei zu machen und nicht nur mit einer, wie bei airbnb.

 

Ihr seid in einem touristisch sehr gut gelegenem Gebiet, d.h.  wenn Reisen wieder möglich sind, habt ihr gute Voraussetzungen für viele Gäste. 

 

Es ist also auch eine finanzielle Abwägung, welche Einnahmen aus der studentischen Vermietung erzielt werden oder über Kurzzeitvermietung an Touristen.

Till-and-Jutta0
Host Advisory Board Alumni
Stuttgart, Germany

@Rebecca1354 Ich kenne das italienische Mietrecht nicht. Mach dich mal schlau über den Unterschied zwischen Kurzzeit- und Langzeitmiete. Nicht dass es da zu einer unliebsamen Überraschung kommt, und du das Mietverhältnis u.U. nicht mehr so beenden kannst wie du willst.

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Hallo @Rebecca1354 ,

 

Vielen Dank für deine Frage!  @Angela1056 vielleicht könntest du noch etwas zu diesem Thema sagen, da du in Italien lebst? 🙂 

                             

 

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Angela1056
Level 10
Linarolo, Italy

Hallo @Rebecca1354 @Anna , es kommt in Italien darauf an, unter welcher Kategorie man als Mieter registriert ist (Locazione Turistica, Casa Vacvanza, Bed & Breakfast usw.).

Bei einer Registrierung als Locazione Turistica (Breve) kann man normalerweise bis höchstens 30 Tage vermieten, man muss einen Vertrag ausstellen zwischen Vermieter und  Mieter, der aber nicht beim Finanzamt registriert werden muss. Man muss bei der zuständigen Questura (Polizeiamt) gemeldet sein und ALLE Identitätsdaten der Besucher, (auch der Kinder jeglichen Alters) am Tag der Ankunft der Polizeibehörde melden. Das ist strafrechtlich geregelt! Manche Regionen fordern außerdem die  Angabe dieser Daten auch noch zuzätzlich aus Statistikgründen.

Ausserdem muss man dem Gast eine Quittung ausstellen für den von Airbnb erhaltenen Betrag, die Kulturtaxe einkassieren und an die Stadt abführen. 

Will man als Locazione Turistica  länger  als 30 Tage vermieten, muss man einen Contratto Transitorio erstellen, der beim  Finanzamt (Agenzia delle Entrate) gemeldet und registriert werden muss. 

Laut italienischer Gesetzgebung kann ein Mieter mit einem längeren Mietvertrag nach 4 Monaten eine Wohnsitzgenehmigung beantragen, die dann natürlich nicht automatisch entfällt wenn der Mietvertrag beendet ist. Wenn ein Mieter mit einer Wohnsitzgenehmigung sich dann weigert, die Wohnung nach Beendigung des Mietvertrages zu verlassen, muss der Mieter Klage erheben.

Casa Vacanza und  Bed & Breakfast  sind Beherbergungstätten, die andere Regeln haben, eine andere Registrierung erfordern und bei denen man warscheinlich die Polizei rufen kann, wenn der Mieter die Beherbergung nach Ende der Mietzeit nicht verlässt, ungefähr so wie im Hotel.

Außerdem muss man in jedem Fall die Regelungen der Region oder Autonomen Provinz beachten, die oft ganz vershchieden ausfallen. 

Man muss sich eine Langzeitvermietung also immer gut überlegen.

Abgesehen davon würde ich mich auch informieren, wo und was die Studentinnen denn studieren wollen in dieser so vorwiegend touristischen Gegend.

Mir wäre das alles zu riskant, vor allem weil Airbnb auch nur die Miete des ersten Monats garantiert. Danach kann man nur hoffen, dass der Mieter weiter regelmäßig zahlt.

 

 

......kann man normalerweise bis höchstens 30 Tage vermieten, (an den gleichen Mieter)

......muss der Vermieter Klage erheben.

@Angela1056  

herzlichen Dank liebe Angela für diese ausführliche Antwort ! Habe mich auch anderswo erkundigt und mir wurde dies auch so erklärt.

ich möchte mich natürlich auch bei allen In der Community ,die mir geantwortet haben ,bedanken.

 

Schön  dass es euch gibt!!

Bleibt alle gesund und hoffentlich gehts bald aufwärts!

(Grazie 😉 

Anna
Community Manager
Community Manager
London, United Kingdom

Auch von mir ein Dankeschön an @Angela1056 @Gerlinde0 @Monika--Elisabeth0 und @Till-and-Jutta0 ! 🌺

                             

 

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