*lach*
@Ute42,
ja so ungefähr habe ich die Diskussion auch verstanden.
Bzgl. EU Kommission finden das schon statt. Bezüglich Preisangaben und Versicherungen (Gastgebergarantie) hat der Verbraucherschutz Dampf gemacht und die EU ist dran.
Allerdings dauert das gaaaaanz lange.
Wir haben das Gestern lustiger Weise in einem Kreis mit Juristen besprochen.
Als ich da über so ein paar vertragsgestalterische AGB und Stornierungsbedingungen erzählt habe, war dort großes Augenrollen - Augen aushüpren ;-D mit dem Kommentar, wie das den sein kann?
Es käme doch darauf (Europäisches Vertragsrecht) an -unabhängig von irgendwelchen AGB - wo der Vertrag zustande gekommen ist und zu welchen Bedingungen.
Ein Vertrag zwischen zwei Verbrauchern (Private Gastgeber, nicht Unternehmer) über eine Fewo Anmietung würde die Regeln und Recht mit Gerichtsstand am Erfüllungsort bedeuten.
Für Korea - oder irgendein anderes Land würde das D für die Gastgeber in D un A sein. Wie das dann mit CH aussieht - vermutlich ganz genau so.
Dabei wurde auch diskutiert - was ja auch in den AGB von Airbnb steht, dass Airbnb ja nur Vermittler ist, und der Vertrag nur zu den im Inserat hinterlegten Bestimmungen (Im Zweifel Hausregeln) zustande kommt. Dieser hätte dann Rechtsgültigkeit.
Aber Ihr wisst ja - alles bei einem Plausch bekakelt, also keinerlei Rechtsberatung 😉