Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo, mein Gast möchte seine REchnung gerne durch seine Firma begleichen lassen und benötigt dazu eine REchnung. Habe dem Gast ein Gastgeber Angebot geschickt. Was muss ich alles machen??? Danke 1000
@Nadine69, das wird so nicht gehen. Denn dein Gast ist als Person ein Airbnb-Mitglied, und hat dabei sein Zahlungsmittel (meist Kreditkarte) hinterlegt. Wenn er bucht, wird diese Karte belastet - eine Bezahlung per Rechnung ist nicht vorgesehen. Den Rechnungsbeleg kann er sich dann anschließend vom System rauslassen, und dabei die Firmendaten ergänzen.
Diese Rechnung kann er sich dann von seiner Firma erstatten lassen.
Der andere Weg - aber mit etwas Vorlauf - wäre, wenn sich seine Firma für Geschäftsreisen registrieren lässt.
Das heißt im Klartext: DU kannst da gar nichts machen.
Hallo @Nadine69,
ich kenne das Problem so, dass ein Gast anreist, der im Auftrag seiner Firma unterwegs ist, und der anschließend seine Reisekosten von der Firma erstattet bekommt. Der Gast braucht keine "Rechnung", sondern eine Bestätigung für die Firma, dass er bei dir diesen bestimmten Betrag für Unterkunft ausgegeben hat.
Du kannst deinem Gast ohne weiteres eine solche Bestätigung schreiben und ausdrucken, auf der oben "Rechnung" steht, dann die Übernachtungen und der Endbetrag. Und du quittierst mit "Betrag dankend erhalten".
Du kannst aber nur den Betrag quittieren, den du von Airbnb überwiesen bekommen hast. Die Gebühren, die der Gast an Airbnb gezahlt hat, muss er sich von Airbnb oder von seiner Bank bestätigen lassen.
Gruß Antje
@Nadine69, ich hatte deine Frage so verstanden, dass du wissen wolltest, was du jetzt nach deiner Vorabbestätigung machen kann, damit dein potentieller Gast eine Firmenrechnung bekommt, so dass die Buchung gleich von der Firme bezahlt werden kann. Korrigier mich ggf. - nicht dass wir "quittierter Rechnungbeleg" mit "Rechnung zur Zahlungsaufforderung" verwechseln und aneinander vorbei reden.