Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo,
Ich habe eine Registrierungsnummer in Berlin beantragt für eine Nutzung unter 49% und ich wohne selbst in der Wohnung. Nun möchte das Bezirksamt einen Mietvertrag, Wohnungsplan, Ausweiskopie, Genehmigung des Vermieters.
Ist das üblich? Muss ich diese Angaben machen?
laut Airbnb ist eine Registrierungsnummer für diese Art der Vermietung ja strittig, da es nicht unter das Zweckentfremdungsgesetz fällt.
@Cäcilia1 JA
Solltest du nicht Besitzer der Wohnung sein, dann bist du verpflichtet sofern im Mietvertrag keinerlei Angaben bezüglich Untervermietung oder Teilweise Überlassung, eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter (= Besitzer) einzuholen.
Einen Grundriss der Wohnung ist von amtswegen bezüglich der zu ermittelnden Fläche erforderlich.
Entweder komplett Richtig angemeldet, auch beim. FINANZAMT oder erst gar nicht anfangen bzw. zeitnah aufhören.
Wenn es dir nur darum geht neu Kulturen und Menschen kennen zu lernen solltest du auf das kostenlose Couch Surfing umsteigen ... Gäste aus aller Welt und vorwiegend Studenten eine kostenfreie Nächtigungsmoglichkeit anbieten...
Hallo Uwe,
vielen Dank für die Info. Es ist nicht jeder, der nachfragt, gleich ein Betrüger oder Steuerhinterzieher.
Als Bürger habe ich genauso Rechte. Ich bin selbst Unternehmerin und halte mich an die nötigen Vorschriften, wenn sie nötig sind.
Eine Überprüfung zwecks Vergabe einer Registrierungsnummer - quasi im Vorfeld, halte ich für unangemessen.
Das sieht AirBnB scheinbar genauso und führt daher noch Prozesse.
Es ist auch ineffizient, wenn das Bezirksamt diese Anforderungen nicht vorab im Antragsformular erwähnt.
Hallo @Cäcilia1,
die von Airbnb verbreiteten Infos sind teilweise nicht korrekt. Jeder braucht eine Registrierungsnummer. Wer mehr als 49% der Fläche vermieten will, zusätzlich die Genehmigung.
Eine Bestätigung des Vermieters ist laut den schriftlichen Angaben eigentlich erforderlich, wird aber von einigen Sachbearbeitern doch nicht als unabdingbar erachtet und die Registrierungsnummer trotzdem vergeben. Einfach mal kurz im Bezirksamt anrufen. Die Bezirke gehen komplett unterschiedlich damit um, da es noch keine Verwaltungsvorschrift seitens des Senats gibt.
Ich wünsche Dir Viel Erfolg 🙂
Beste Grüße,
Martin