Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo!
Ich vermiete die Wohnung (verlange keine Gebühren von ihr) von meiner Tante zwischen durchmal. Sie wohnt in der Schwiez, Basel und das Geld kommt bei mir auf dem Konto in Deutschland. Ich bin Studentin und nicht Steuerpflichtig und sie ist es auch nicht. Aber ich würde gerne wissen wie und wo man das Geld versteuern sollte.
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Nun @VeraLucia8 Steuertechnisch kann ich dir nicht wirklich helfen, da sollte sich ein Profi anschauen.
Falls die Wohnung kein Eigentum ist, könnte deine Tante die kündiging der Wohnung riskieren, da der Preis höchstwahrscheinlich missbräuchlich ist.
"Der Selbstkostenpreis pro Wohnung und Tag lässt sich leicht errechnen, wie das Urteil aufzeigt: monatlicher Mietzins durch 30 (Tage pro Monat). Reinigungskosten und sonstiger Aufwand können zusätzlich geltend gemacht werden"
- Limmattalerzeitung/AZ Medien
https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/keine-fantasiepreise-mieterverband-begruesst-air...
"Wer als Mieter am boomenden Airbnb-Geschäft teilhaben will, muss vier Voraussetzungen erfüllen: Er hat die Zustimmung des Vermieters einzuholen (am besten im Sinne eines einmaligen Gesuchs und nicht für jeden einzelnen Airbnb-Gast) sowie ihm gegenüber die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben. Diese Bedingungen dürfen nicht missbräuchlich sein, und es dürfen dem Vermieter keine wesentlichen Nachteile aus der Untermiete entstehen."
- NZZ
https://www.nzz.ch/zuerich/wohnungsvermietung-via-airbnb-gericht-pfeift-mieter-zurueck-ld.155731
Hallo @VeraLucia8,
ich bin ein bisschen verwirrt: wo findet denn die Vermietung statt? In D oder CH? Und wer erhält den Mietertrag?
In Deutschland sind dies Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wie das nun "grenzüberschreitend" aussieht, kann ich Dir nicht sagen, da solltest Du Dich an einen Steuerberater wenden.
Dabei könnte aber auch eine "Dienstleistung" entstehen, weil Du dies ja für Deine Tante durchführst. Mein Tipp: Finanzamt fragen, wie sie es haben wollen oder in eine Stunde Beratung beim Steuerberater investieren.
Nun @VeraLucia8 Steuertechnisch kann ich dir nicht wirklich helfen, da sollte sich ein Profi anschauen.
Falls die Wohnung kein Eigentum ist, könnte deine Tante die kündiging der Wohnung riskieren, da der Preis höchstwahrscheinlich missbräuchlich ist.
"Der Selbstkostenpreis pro Wohnung und Tag lässt sich leicht errechnen, wie das Urteil aufzeigt: monatlicher Mietzins durch 30 (Tage pro Monat). Reinigungskosten und sonstiger Aufwand können zusätzlich geltend gemacht werden"
- Limmattalerzeitung/AZ Medien
https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/zuerich/keine-fantasiepreise-mieterverband-begruesst-air...
"Wer als Mieter am boomenden Airbnb-Geschäft teilhaben will, muss vier Voraussetzungen erfüllen: Er hat die Zustimmung des Vermieters einzuholen (am besten im Sinne eines einmaligen Gesuchs und nicht für jeden einzelnen Airbnb-Gast) sowie ihm gegenüber die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben. Diese Bedingungen dürfen nicht missbräuchlich sein, und es dürfen dem Vermieter keine wesentlichen Nachteile aus der Untermiete entstehen."
- NZZ
https://www.nzz.ch/zuerich/wohnungsvermietung-via-airbnb-gericht-pfeift-mieter-zurueck-ld.155731