Steuer: Wie Anlage V bei nicht-Umsatzsteuerbefreiung ausfüllen?

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

Steuer: Wie Anlage V bei nicht-Umsatzsteuerbefreiung ausfüllen?

Hallo,

ich bin selbstständig, und somit sind meine Mieteinkünfte nicht Umsatzsteuer befreit.
Aus meinen Werbungskosten kann ich dafür aber die MwSt zum Vorsteuerabzug bringen.
Dies muss in dem Steuerformular Anlage V ausgefüllt werden.

 

Nun meine Fragen dazu:


1.) In das Feld Mieteinnahmen (Zeile 9) trage ich den Nettobetrag ein?
Und in Zeile 17 dann die vereinnahmte MwSt?

2.) Die Gebäude-AfA und andere Werbungskosten trage ich brutto ein?
Oder netto?
Und die darin enthaltene MwSt, bzw. Vorsteuer trage ich dann in Zeile 51 ein?

 

3.) Was trage ich in Zeile 48 ein?

Gruß & Thanx für Infos ...

Mark

2 Antworten 2
Raoul3
Level 10

Mark - bitte kläre solche Fragen mit deim Suerberater- das ist hier nicht die richtige Plattform

Mark289
Level 10
Hanover, Germany

@Raoul0

Es ist immer irgendwie beeindruckend, dass soche Ratschläge gegeben werden, in der Annahme jeder Mensch hätte einen Steuerberater ... als wäre ein STB eine Pflicht, wie ein Vormund für einen Minderjährigen.

 

Natürlich ist dieses Forum dafür richtig, denn hier gibt es die entsprechenden Erfahrungen, über die man sich hier austauschen kann.

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