Steuererklärung Zürich?

Brian816
Level 1
Zürich, Switzerland

Steuererklärung Zürich?

Ich bin Gastgeber in Zürich. Bei jedem Kunden wird automatisch eine tourismussteuer erhoben. Ich habe gelesen dass diese direkt an die Stadt Zürich überwiesen wird. In wie weit beeinflusst diese Abgabe meine Steuererklärung. Muss ich dann überhaupt noch eine Steuererklärung verfassen?

Ich habe die Aufenthalts Bewilligung B (müsste deshalb eigentlich keine Steuererklärung machen).

Freundliche Grüße,
Brian

3 Antworten 3
Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Brian816,  du verwechselt da einiges.  Die Tourismussteuer gehört der Stadt.  Steuererklärungen betreffen dein Einkommen.  D.h. ob und wieviel Steuern du zu bezahlen hast, hängt von der Höhe deines Jahreseinkommens ab. Und dazu zählen auch die Einnahmen aus der airbnb Vermietung.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand mit Aufenthalts-und Arbeitsbewilligung von der Steuerpflicht ausgenommen ist.  Du solltest dich da steuerlich beraten lassen.

Uwe25
Level 10
Cova da Piedade, Portugal

@Brian816, willkommen als Gastgeber. Du solltest dich erkundigen wie hoch der Freibetrag in der Schweiz liegt, den man Steuerfrei hinzuverdienen kann bis man diese Einnahmen in der Steuererklärung angeben muss. Bsp.: Steuerlflichtiger Freibetrag pro Kalenderjahr beträgt 1000 CHF und du hast über airbnb 1.500 CHF Nettoauszahlung von airbnb, dann musst du nur die Einnahmen aus Selbstständigkeit ab 1001 CHF angeben und somit 500 CHF beim Finanzamt bekannt geben und dafür Steuern bezahlen.

Eine Konsultation des Finanzamt oder eines Steuerberater wäre jedoch ratsam um ggfls. Finanzielle Vorteile zu generieren. 

Monika--Elisabeth0
Level 10
Vienna, Austria

@Uwe25, es kann sein dass es in der Schweiz anders gehandhabt wird. In Österreich sind grundsätzlich alle Einkommen in die Einkommenssteuererklärung aufzunehmen (Einnahmen-Ausgabenrechnung) Die Berechnung selbst erfolgt dann durch das Finanzamt. Nur den "steuerfreien" Betrag vorher abzuziehen wäre bei uns nicht rechtens.  Wer nicht im großen Stil vermietet hat ohnedies keine Nachforderungen zu befürchten.

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