Steuern, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Annette109
Level 5
M, Germany

Steuern, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Hallo,

seit Sommer 17 vermiete ich ein kleines Zimmer.

Ich weiß, dass ich dies bei meiner Einkommenssteuererklärung angeben muß.

Muß ich meine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei Airbnb angeben, um die entsprechende Unterlage/Rechnung für das Finanzamt zu erhalten?

  """""Um die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für deine Buchung zu erhalten:
  1. Gehe auf airbnb.de zu Deine Inserate
  2. Wähle links Deine Buchungen aus
  3. Wenn die Buchung, die du suchst, nicht angezeigt wird, klicke auf Zurückliegende Buchungen anzeigen
  4. Klicke rechts neben der Buchung auf MwSt.-Rechnungen ansehen
  5. Wähle Gastgeberrechnung aus

Wenn du deinem Account eine verifizierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzufügst, wird diese mit auf deinen Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben, nachdem du sie hinzugefügt hast. Sieh dir für Buchungsdetails deine Gastgeberbestätigung an."""""

 

Aktuell klicke ich beim jeweiligen Gast auf "MwSt- Rechnung ansehen" und sehe nur die zu leistenden Steuern für die Servicegebühren für Airbnb, nicht aber den zu versteuernden Betrag des Gastes...

Muß ich noch irgend etwas beachten?

Gibt es einen Freibetrag?

Wirkt sich dieses Prozedere auf die Kosten meines Gastes aus?

Vielen Dank für eine kurze Info!

4 Antworten 4
Florian-and-Theresa0
Level 10
Mintraching, Germany

@Annette109 Bist Du denn umsatzsteuerpflichtig, was die Vermietung angeht? Wenn ja, dann dort eintragen und Dir müsste die Rechnung mit USt angezeigt werden, aber abführen musst Du diese selbst. Du gibt Deinen Brutto-Betrag an, also macht das keinen Unterschied für den Gast. Was für einen Freibetrag genau meinst Du?

Hoffentlich sehen wir Dich bald beim Homesharing Club München& Oberbayern: https://www.facebook.com/groups/HomeSharingClubMUCOBB/

Danke!

Muß das mal mit nem Steuerberaater klären, möchte nichts falsch machen.

Normal wäre nur die Mehrwertsteuer, oder?

Und wo finde ich dann die Rechnung für das Finanzamt?

Oder geht auch der "Reiseplan" (beim Gast unter "Bestätigung ausdrucken")? Da ist ja alles aufgeschlüsselt...

LG, Annette

@Annette109 Ich kann Deine Situation ja wirklich nicht beurteilen. Umsatzsteuerpflichtig ist man meines Wissens, wenn man mit allen "freiberuflichen/selbständigen" Umsätzen über 17.500 € kommt.

Wie jeder das für sein Finanzamt macht, ist so eine Sache. Vielen Finanzämtern reicht auf einfach eine Gewinn- und Verlustrechnung; Nachweise werden dann nachgefordert. Dazu kann man dann z. B. den Transaktionsverlauf importieren.

Gerlinde0
Level 10
Kempen, Germany

USt Id Nr.

Da ich ja jetzt auch als Kleinunternehmer eine Ust.-ID Nr. brauche und mein Steuerberater die für mich beantragt hat, bekam ich vom Finanzamt direkt eine neue Steuer Nr. verpasst. Die machen da gleich einen großen Verwaltungsvorgang daraus…..

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