Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Liebe Community,
mein Gast möchte seinen E-Rollator über unsere Steckdose aufladen. Er bleibt für eine Woche und wird das Gefährt täglich nutzen. Habt ihr für solche Fälle einen Ausschluss in eurer Hausordnung oder besondere Regelungen wie z.B. bei einer Nutzung der Waschmaschine? (Ich muss ehrlich sagen, dass ich nicht weiß wie viel Strom so ein Gefährt verbraucht, mache mir aber bei dem günstigen Preis meiner Unterkunft nun doch so meine Gedanken.
Grüße Sabine
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Hallo @Sabine764
Vorweg, ich habe keine Ahnung von E-Rollatoren, gehe aber davon aus, dass deren Akkus weniger Kapazität als ein handelsübliches E-Bike (bzw. Pedelec) haben. Einmal E-Bike voll laden sind vllt 15 Cent.
@Sabine764, Das Aufladen eines E-Rollstuhles kostet lt. Infos pro Monat ca. € 50,00, ein E-Rollator vermutlich viel weniger. Ich würde mir da wegen einer Woche überhaupt keine Gedanken machen. Da kostet Wäschewaschen mehr.
Das Teil ist wohl auch eher ein E-Rollstuhl als ein Rollator. Aber danke für die Antwort. 🙂
Danke Dir, ich habe auch nichts verlangt da der Stromverbrauch wirklich nur ein paar Cent betragen hätte für die 2-3 Ladungen. 😉
@Sabine764, ist der Gast schon da? Ich hab gar nicht gewußt dass es auch wirklich E-Rollatoren gibt. Dank uncle google lernt man immer was dazu.
Der Gast ist schon wieder weg. Ich habe den Stromverbrauch notiert und dann nichts verlangt, da es nur 2-3 Ladungen am Ende waren. Habe auch etwas dazu gelernt. 😉