Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo zusammen,
ich bin Angestellter und vermiete Nebenbei auf Airbnb. Nach meiner letzten Steuererklärung wurde ich vom Finanzamt aufgefordert eine Usatzsteuererklärung abzugeben mit einem mir nicht einläuchtenden Grund:
Es geht nicht um meine Gesamteinkünfte durch Vermietung,...diese fallen mit unter 17500€ ja in die Kleinunternehmerregelung wodurch keine Umsatzsteuererklärung notwendig wäre.
Nein, das Finanzamt möchte von mir eine Auflistung aller Service Gebühren die ich an Airbnb gezahlt habe. Auf die Servicegebühren soll ich die Umsatzsteuer von 7% nachträglich entrichten.
In meinen Rechnungen sehe ich, dass bereits 19% Mehrwertsteuer in jeder Servicegebühr enthalten sind. Das Finanzamt möchte nun, dass ich auf die Service-Basis-Gebühr (ohne MwSt.) noch einmal 7% Umsatzsteuer abführe und soll daher für meine gesamte Zeit bei Airbnb die Umsatzsteuererklärungen nachreichen. Mir wurde gesagt das wäre meine Pflicht, da Airbnb nicht in Deutschland ansässig ist und keine Umsatzsteuer hier entrichtet. Ist das korrekt?
Auf der Airbnb Hilfeseite (https://www.airbnb.de/help/article/1857/was-sind-die-airbnbservicegeb%C3%BChren) fand ich folgendes:
"Umsatzsteuer auf Servicegebühren
Je nach Gesetzeslage in der betreffenden Region kann Umsatzsteuer auf die Servicegebühren für Gastgeber und Gäste aufgeschlagen werden. Wo dies der Fall ist, ist die Umsatzsteuer bereits in der angezeigten Servicegebühr enthalten."
Ich habe hier noch nichts zu diesem Thema gefunden und hoffe sehr dass mir jemand weiterhelfen kann. Mir kommt das so komisch vor, denn das würde ja bedeuten, dass JEDER Gastgeber in Deutschland automatisch eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss, selbst wenn er aufgrund seiner Einnahmen unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Der Aufand hierfür ist enorm!
Danke für eure Hilfe im Vorraus!
Daniel
Seit Eröffnung diese Themas ist mehr als ein Jahr vergangen. Hat sich etwas neues ergeben in dieser Sache ??
Es wäre sehr hilfreich wenn Ihr Euch dazu nochmal melden könntet um die teilweisen Widersprüche aufzuklären.
Stand heute :
Man hat als Airbnb-Gastgeber die Wahl zwischen :
1. MwSt-Abzug (und Abführung) auf die Servicegebühr durch Airbnb
oder
2. Angabe der USTID und Abführung der MwST durch den Gastgeber (in diesem Fall wird keine UST auf die Servicegebühr von Airbnb erhoben).
>> Airbnb versichert die eingezogene MwSt ordnungsgemäß an den deutschen Fiskus abzuführen...
Des weiteren erhebt Airbnb auch eine Umsatzsteuer auf alle Buchungen die laut Airbnb ebenfalls ordnungsgemäß abgeführt wird.
***
Der Standpunkt des Finanzamtes München ist m.E. auch aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar.
@all .. eine Bitte !!
Jeder Gastgebr der solche Erfahrungen (wie in diesem Thread geschildert) gemacht hat wird gebeten sich ebenfalls hier im CC zu melden um sicher zu sein dass es sich nicht um Einzelfälle handelt (die nochdazu aus dem gleichen Finanzamt stammen, also womöglich vom gleichen Sachbearbeiter oder der gleichen Abteilung generiert wurden).
und wir sprechen im deutschen Steuerrecht; fuer Oesterreich, ... gilt das wahrscheinlich nicht.
@Sabine-Ingrid0, das hat schon etwas von einem kleinen Kind welches Tatsachen nicht einsehen möchte:
Es wäre sehr hilfreich wenn Ihr Euch dazu nochmal melden könntet um die teilweisen Widersprüche aufzuklären:
Wenn du den Thread komplett und in Ruhe durchlesen würdest müsstest du die Frage nicht stellen da sich beide über den Ausgang des Verfahrens geäußert haben.
Daniel:
Ich habe nun aufgegeben und musste rückwirkend für alle Jahre eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auf der ich die Umsatzsteuer für die Servicegebühren ERNEUT an das Finanzamt zahlen musste.
Alex:
Damit ich nicht steuerrechtlich belangt werden kann, habe ich die geforderten Nachzahlungen (seit 2014) erst einmal unter Vorbehalt geleistet.
Wenn Alex sein Geld zurück bekommen hätte, wäre bestimmt eine Rückmeldung gekommen, also haben beide doppelt bezahlt.
die noch dazu aus dem gleichen Finanzamt stammen, also womöglich vom gleichen Sachbearbeiter oder der gleichen Abteilung generiert wurden
Da die Unterkunft von Daniel im Norden Münchens ist, und die von Alex im Süden von München, sind es mit 100%iger Sicherheit unterschiedliche Finanzämter und Sachbearbeiter die dafür zuständig waren.
Anhand der vielen dick*** gedruckten Passagen kann man sehen dass du dich sehr aufregst, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn du kannst das Problem kostenlos ohne Mühe lösen, aber du risikierst lieber ein Steuernachzahlung eventuell sogar Bestrafung nur weil es dir ums Prinzip geht?
Und gerade Daniel hat ja Detailgenau berichtet, dass er völlig erfolglos die gleichen Argumente vorgetragen hat wie du, und beide haben bezahlt.
Wenn dein Finanzamt kommt wirst du genauso bezahlen, hier wieder dick*** gedruckt viele Seiten schreiben, und evtl. noch viel Geld für Rechtsanwalt und Steuerberater ausgegeben haben. Du schonst deine Nerven und Gesundheit wenn du einfach eine Steuer ID beantragst und diese einträgst.
Du selbst hast hier im thread auch noch die Anleitung eingestellt wie man die ID beantragt, und offensichtlich interessiert sich niemand weiteres für dieses Thema, das sieht man daran dass wir hier alleine diskutieren, weil dieses Problem ganz einfach zu lösen ist, und die Mehrheit eine einfache Lösung bevorzugt anstelle einer nervigen, aussichtlosen Streiterei mit dem Finanzamt.
["dick" wieder eingefügt]
selbst die Zensur kennt bei airbnb keine Grenzen 😂😂😂😂😂😂😂
Anhand der vielen f-e-t-t gedruckten Passagen kann man sehen geschrieben,
hatte ich geschrieben.
Entschuldigt liebe Buchstaben dass ich euch diskriminiert habe, die schaffen es noch dass Sprache ganz abgeschafft und nur noch Pantomime erlaubt ist 😂😂😂😂😂😂😂
Also die Formatierung Fett muss dringend abgeschafft 😂😂😂😂
fett fett fett fett fett fett fett fett fett
@Sabine-Ingrid0Nein, das ist mir zu ungesund, aber als das System das simple Adjektiv fett mit dem Wort bleep zensiert hat, hat es mich wirklich weggeschmissen vor lachen, daran wollte ich euch teilhaben lassen.
Ich hatte gehofft mit den vielen fett wie früher beim Flipper das System zu überlasten, und hoffte dass dann das unvergessene Wort TILT quer über dem Bildschirm erscheint, hat aber leider nicht funktioniert.
@Jörg8
Also ich muss zugeben, ich komme aus dem Lachen nicht mehr raus. Schon alleine die E-Mail, die alle hier bekommen, wenn irgendwo ein böses Wort benutzt wird. Die Plattform ist da etwas starr und kann unterschiedliche Sprachen nicht unterscheiden, wie man ja sieht.
Deine Reaktion dazu mit diesem Kommentar...🤣 Ich habe das böse "dick" oben wieder eingefügt, denn scheinbar darf ich mich der Schmutzsprache bedienen, auch wenn es um einen Text von einem anderen Nutzer geht.