Hallo Anna,
ich habe nun bereits so viel mit dem Finanazamt telefoniert das glaubst du garnicht. Es bleibt bei den folgenden Fakten:
Zunächst einmal geht es auf jeden Fall und zwar nur um die Servicegebühr.
- Die Servicegebühr wird von den Gastgebern für eine Dienstleistung bezahlt, welche von einem im Ausland ansässigen Unternehmen erbracht wird (das fällt unter sonstige Dienstleistungen).
-> Für diese Dienstleistungen liegt nach §13b UStG die Steuerschuld beim Empfänger (also bei den Gastgebern)
- Ob man eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer besitzt spielt hier laut dem Finanzamt keine Rolle.
Ein Gastgeber der dauerhaft auf Airbnb seine Wohnung kurzfristig an Touristen vermietet ist automatisch unternehmerisch tätig (aber nicht zwingend gewerblich)
Die Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. seitens Airbnb sind laut dem Finanzamt falsch. Hier muss zwingend das Reverse-Charge Verfahren angewendet werden, was bedeutet, die Rechnungen müssen ohne MwSt mit einem Hinweis auf das Reverse Charge Verfahren ausgestellt werden.
Das heißt das Finanzamt wird in Zukunft alle Airbnb Gastgeber kontaktieren und die Umsatzsteuer auf die Servicegebühr rückwirkend einfordern. Das wurde mir am Telefon nun mehrfach versichert.
Ich habe nun aufgegeben und musste rückwirkend für alle Jahre eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auf der ich die Umsatzsteuer für die Servicegebühren ERNEUT an das Finanzamt zahlen musste.
Das Finanzamt legt mir und allen anderen Nahe die zu viel an Airbnb gezahlte MwSt. zivilrechtlich einzufordern. Im Endeffekt sagen sie man soll gegen Airbnb klagen.
Im übrigen kann man sich beim Reverse Charge Verfahren nicht aussuchen wer die Steuer an den Fiskus abführt. Die Steuerschuld liegt hier zwingend beim Empfänger der Dienstleistung. Das heißt selbst wenn Airbnb die MwSt für die Rechnung an den Staat abgeführt hat, ist dieser berechtigt Sie erneut von den Gastgebern einzufordern.
Ich finde das alles Wahnsinn. Am Ende sind die Gastgeber die Deppen auf denen dieser Kampf ausgefochten wird und die die Steuer zweimal zahlen dürfen.
Beim Finanzamt konnte ich wenigstens mit Steuerfachleuten reden...bei Airbnb habe ich es zig mal vergeblich versucht. Die Mitarbeiter beim Kundenservice haben von dieser Thematik natürlich absolut keine Ahnung (kann man ihnen auch nicht verübeln). Allerdings ist auch keiner in der Lage dieses Thema an eine geeignete Fachabteilung weiterzuleiten. Ich warte bis heute nach 2 Wochen hin und her immernoch auf eine Stellungnahme seitens Airbnb.