@Sabine-Ingrid0 ,
ich bin auch Deiner Meinung, aber der aktuelle Fall liegt wohl etwas anders:
so wie ich Guy verstanden habe, sind es gar keine Wohnungen, die er vermietet, sondern Gewerbe-Einheiten (und da greift kein Zweckentfremdungsgesetz).
Sein aktueller Streitfall (der offentsichtlich in der Vergangenheit liegt) bezieht sich auf eine Wohnung, die er selbst bewohnt hatte und darin nur ein Zimmer über Airbnb weiter vermietet hatte - und nun wir seitens der Behörde angezweifelt, dass er selbst dort überhaupt gewohnt hatte.
Wie auch immer, wir kennen die genauen Einzelheiten nicht und diese stehen hier nicht zur Debatte. Diesbezüglich wollte @Guy247 auch keine Hilfe, sondern nur einen Tipp für einen guten Rechtsanwalt und den hat er ja dank @Ute42 erhalten.