ich wende mich heute an die Gastgeber in München. Es hat hier ein Urteil gegeben von der Stadt München das uns als Gastgeber betrifft. Kennt sich hier jemand aus? Ich vermiete einen Teil meiner Wohnung; es ist ein Zimmer mit Bad aber von meiner Wohnung nur durch eine Zimmertüre getrennt aber man es vom Garten aus separat betreten.
Kann hier jemand Auskunft geben. Auf eine Nachricht freue ich mich.
@Angela1041, welches Urteil meinst Du? In Deinem Inserat bietest Du ein Appartment an. Du schreibst aber hier, dass es sich um einen Teil Deiner Wohnung handelt. Wenn es in der Teilungsseklärung nur als eine einzige Wohnung definiert ist, dann vermietest Du auch nur einen Teil Deiner Wohnung. Wenn dies nicht mehr als 50 % der gesamten Wohnung ausmacht, ist dies legal. Weitere Infos findest Du hier.