Schaden durch mich als Gast - es ist alles über das Meditati...
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Schaden durch mich als Gast - es ist alles über das Meditationscenter geregelt und gezahlt. Bis heute erhalte ich aber keine ...
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Hallo guten Morgen,
ich wende mich heute an die Gastgeber in München. Es hat hier ein Urteil gegeben von der Stadt München das uns als Gastgeber betrifft. Kennt sich hier jemand aus? Ich vermiete einen Teil meiner Wohnung; es ist ein Zimmer mit Bad aber von meiner Wohnung nur durch eine Zimmertüre getrennt aber man es vom Garten aus separat betreten.
Kann hier jemand Auskunft geben. Auf eine Nachricht freue ich mich.
Herzliche Grüße Angela
Detailliertere Auskunft erhältst du beim HSC München & Oberbayern:
@Angela1041, welches Urteil meinst Du? In Deinem Inserat bietest Du ein Appartment an. Du schreibst aber hier, dass es sich um einen Teil Deiner Wohnung handelt. Wenn es in der Teilungsseklärung nur als eine einzige Wohnung definiert ist, dann vermietest Du auch nur einen Teil Deiner Wohnung. Wenn dies nicht mehr als 50 % der gesamten Wohnung ausmacht, ist dies legal. Weitere Infos findest Du hier.
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Zweckentfremdung.html
Im Zweifelsfall würde ich direkt mit dem Sozialreferat Kontakt aufnehmen.
Hallo Christa,
danke für deine Nachricht dann ist alles o.k. für mich.
Ich wünsche dir eine schöne Zeit.
Herzliche Grüße
Angela