Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo liebe Community,
um weiterhin irgendwelche Buchungsanfragen absenden zu können, muss ich mich per Lichtbildausweis verifizieren. Das finde ich auch nicht problematisch, doch speichert airbnb laut Datenschutzrichtlinien die Ausweise auch weiterhin nach dem eigentlichen Zwecke der Verifiziereung - das ist laut dem letzten Statement des deutschen Bürgerservices (und dem PAuswG) allerdings in Deutschland VERBOTEN:
"• Die Kopie ist vom Empfänger unverzüglich zu vernichten, sobald der mit der Kopie verfolgte Zweck erreicht ist.
• Eine automatisierte Speicherung der Ausweisdaten ist nach dem PAuswG unzulässig."
Quelle: Datenschutzbeaftragter-info.de
Schaut man sich das ganze nochmal ausführlich im PAuswGan § 26 Abs. 3 an (https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html), liest man erneut, dass die Speicherung der Daten über den eigentlichen Zweck hinaus verboten ist. Weiterhin soll man die Seriennummer unkenntlich machen, wenn man den Personalausweis kopiert, da diese neben den zuständigen Behörden nur dem Karteninhaber selbst bekannt sein darf. Diese kann man meines Wissens nach aber auf airbnb gar nicht schwärzen, bei mir funktioniert die Verifizierung so nicht!
Für mich klingt das, als sei hier einiges rechtswidrig und ich sehe nicht wirklich ein, meinen Ausweis ungeschwärzt hochzuladen, selbst wenn er nur verschlüsselt gespeichert wird. Weitergegeben wird er ja trotzdem. Wie denkt ihr darüber? War/ist jemand mit airbnb diesbezüglich in Kontakt und kann mir weiterhelfen?
Liebe Grüße,
Julia
@Eva114 "Wie seid ihr damit umgegangen?"
Hallo Eva, ich habe mich verifiziert denn ich finde es richtig, dass sich Gastgeber und Gäste legitimieren müssen , sonst ist dem Verbrechen Tür und Tor geöffnet.... wer kann denn als Täter ermittelt werden wenn es nur eine prepaid-Handynummer und eine email gibt ?
Bei den meisten Reiseunternehmen (wenn nicht allen) muss man sich mit Passport legitimieren.
Bei der Datensicherheit habe ich aber ebenfalls Bauchschmerzen und hoffe dass Airbnb sich seiner Verantwortung bewusst ist.
Da gilt meine Sorge allerdings nicht nur dem Ausweis , sondern auch der Sicherheit meiner Creditkarten- und Kontodaten.
@Eva114wenn der server von Airbnb gehackt wird und die sowieso schon alle deine Daten haben, dann spielt es keine Rolle ob sie und den Ausweis nur zur Bestätigungzusätzlich hochgeladen haben oder nicht. Alle Daten die da drin stehen sind ja schon im Server hochgeladen.
Als Gast musste ich schon im Jahr 2014 den Ausweis hochladen um buchen zu können, das gilt nun auch für Gastgeber, gleiches Recht für alle.
Wenn du dir eine Telefonkarte holst wird dein Ausweis kopiert, glaubst du dass die server der Deutschen Telekom oder von 1&1, ....., sicherer vor Hacker sind als die von Airbnb. Das gleiche gilt für deine Bank (sicherlich machst du auch online banking) oder für dein Kreditkarten unternehmen.
Willkommen im gläsernen Zeitalter, und da die Personaldecke bei den Einwohnermeldeämtern viel zu dünn ist kann auch niemand kontrollieren ob §44 des Bundemeldegestzes eingehalten wird.
https://www.kuketz-blog.de/bundesmeldegesetz-datenweitergabe-durch-meldebehoerden/
Bis heute gelten immer noch die Einwohnermeldeämter als größte Schwachstelle, und hier beantragst du deinen Personalausweis.
Mein Rat keep cool, für Datenschutz ist bereits Hopfen und Malz verloren.
Schaust du in folgende Untergaltung.....
@Jörg8 Mit dem Unterschied, dass die Telco und Ämter auf Gesetzesgrundlage korrekt handeln.
Die Schwachstelle Ämter darf natürlich auch nicht sein, das sollte auch jedem klar sein.
Im Gegenteil, sollte von Seite Gesetzgeber, also indirekt wir selber) Einhalt geboten werden.
Wer cool bleibt ist irgendwann cool (tot). Aber klar, ist ja alles easy und cool.
@Lukas41, da hast wohl etwas falsch verstande, cool bleiben sollte nicht heißen alles hinzunehmen. Mein Zeiten eine Revolution zu beginnen sind leider schon vorbei, aber hier ging es darum in einem Portal einen Ausweis hochzuladen dessen Daten bereits vollständig im Portal manuell eingegeben wurde.
Und bei Airbnb wollte sie teilnehmen.
Darauf bezog sich das cool bleiben
Wenn du hier mitliest weißt du wie mein Widerstand aussieht.
Benutzung von Geräten bei denen ich tracking, Standortbestimmung und Rückverfolgung abschalten kann.
Von mir dürften Datensammler nur sehr wenig haben, dass ist meine Form des Protestes, aber die Illusion das wir an der Situation nochmal was ändern können habe ich nicht mehr.
Na ja und zum Thema wir sind der Staat, vertrete ich weiter die feste Überzeugung, dass Demokratie die Regierungsform ist bei der die Bevölkerung glaubt etwas mitbestimmen zu können.
Sorry ich bin seit über 30 Jahren an der Börse tätig, und ich kann dir versichern, dass wir vom Kapital regiert werden völlig egal wen du wählst.
@Jörg8 also mit dem Kapital und der Demökratie 😉 gehe ich zwar komplett mit Dir einig.
Nur der Teilnahme und dem Lichtbildausweis weniger.
Auch wenn wir Namen, Geschlecht, Geburtstag und was weiss der Geier noch angeben, so heisst das noch lange nicht, dass unser offizielles Ausweisdokument inkl. Unterschrift abgelichtet und von Irgendwelchen aufbewahrt haben wollen, die das Recht mit Füssen treten (Beispiele liessen sich gerne geben, gehören nur leider nicht hier an diese Stelle, auch wenn es wichtig wäre).
Dass Du da nicht mehr gegen kämpfen magst, kann ich nur allzugut verstehen — geht ja 77% der repräsentativ Befragten zur Allensbach Studie so. Was aber nicht heisst, dass sich nicht Einzelne gegen unrechtmässiges oder auch ungerechtes Verhalten auflehnen sollen, sonst hätten wir die Apartheid noch heute.
Und würden mehr Menschen aufwachen, so hätte die herkömmliche (nicht die Mediengesteuerte) Demokratie sogar echten Sinn.
Hallo in die Runde,
ich bin IT-Administratorin u. a. mit Schwerpunkt Datenschutz.
Ich habe mehrfach versucht mit Airbnb in Kontakt zu treten. Fakt ist, dass das Verifikationsverfahren mit deutschem Recht nicht vereinbar ist. U. a. macht sich jeder Passinhaber sogar strafbar, wenn Ausweiskopien nicht eindeutig als solche gekennzeichnet sind (PAuswG § 20 Absatz 2). Die dreisteste Antwort war übrigens die Begründung, es würde sich ja um ein amerikanisches Unternehmen handeln, folglich gelten deren Datenschutzbestimmungen.
Gestern habe ich den Support nochmals angeschrieben.
Eine Reaktion erfolgte nicht, nur dies:
Man darf annehmen, dass Airbnb nicht Willens ist von Ihrer Praxis abzurücken. Ich kann Euch nur abraten der Aufforderung Folge zu leisten. Die Androhung, dass anderenfalls Inserate nicht mehr in der Suche erscheinen, ist äußerst unseriös und mit solchen Unternehmen arbeite ich nicht zusammen.
Wie kurios, mein Beitrag wurde gelöscht. (Ich habe einen Screenshot, dass der Beitrag vorher veröffentlich war.) Also nochmal:
Hallo in die Runde,
ich bin IT-Administratorin u. a. mit Schwerpunkt Datenschutz.
Ich habe mehrfach versucht mit Airbnb in Kontakt zu treten. Fakt ist, dass das Verifikationsverfahren mit deutschem Recht nicht vereinbar ist. U. a. macht sich jeder Passinhaber sogar strafbar, wenn Ausweiskopien nicht eindeutig als solche gekennzeichnet sind (PAuswG § 20 Absatz 2). Die dreisteste Antwort war übrigens die Begründung, es würde sich ja um ein amerikanisches Unternehmen handeln, folglich gelten deren Datenschutzbestimmungen.
Gestern habe ich den Support nochmals angeschrieben.
10. DEZEMBER 2019
Bianca
19:54
Guten Abend,
nachdem mir die Damen vom Kundensupport bezüglicher des Identifikationsverfahrens natürlich nicht weiterhelfen konnte, wurde der Rückruf durch einen Vorgesetzten vereinbar. Dies ist auch heute nicht erfolgt. Ich wünsche eine Klärung und Stellungnahme. Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Identifikationsverfahren nicht mit deutsche Recht vereinbar ist. Meine Rechte werden durch das Verfahren verletzt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ich u. a. berechtige bin Seriennummern etc. zu schwärzen, ferner muss auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden. Ferner ist die Weitergabe an Dritte (so also durch Airbnb ans den Dienstleister ausdrücklich untersagt. Siehe hierzu auch: https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/Ausweis_kopiere...
Mit freundlichen Grüßen
Eine Reaktion erfolgte nicht, nur dies:
11. DEZEMBER 2019
Diese Support-Anfrage ist abgeschlossen. Brauchst du noch Hilfe? Besuche unser Hilfe-Center.
10:05
Man darf annehmen, dass Airbnb nicht Willens ist von Ihrer Praxis abzurücken. Ich kann Euch nur abraten der Aufforderung Folge zu leisten. Die Androhung, dass anderenfalls Inserate nicht mehr in der Suche erscheinen, ist äußerst unseriös und mit solchen Unternehmen arbeite ich nicht zusammen.
@Bianca371 schrieb:Wie kurios, mein Beitrag wurde gelöscht. (Ich habe einen Screenshot, dass der Beitrag vorher veröffentlich war.) ...
Nicht immer gleich vom Schlimmsten ausgehen. In der Regel ist es der Spam-Filter, der zuschlägt.
@Anna muss dann den Beitrag händisch freigeben.
Ich hab doch geschrieben, dass der Beitrag bereits veröffentlicht war.
@Bianca371 schrieb:Ich hab doch geschrieben, dass der Beitrag bereits veröffentlicht war.
Was du nicht geschrieben hast: Deinen Beitrag hast du um 11-12-2019 12:31 bearbeitet (ich habe beide Versionen bekommen). Das kann u.U. dazu führen, dass er nach Veröffentlichung im Spamfilter landet.
Lassen wir mal @Anna suchen, alles andere ist Kaffeesatz.
@Bianca371.. wie du sicher weißt , ist es laut deutschem Gesetz auch nicht erlaubt, dass Privatpersonen von anderen Privatpersonen den Ausweis verlangen oder dessen Herausgabe fordern dürfen.
Was schlägst du also vor, sollte man zur Sicherheit von Gastgebern (die ja fremde Personen in ihrem Eigentum beherbergen) tun, wenn weder der private Vermieter, noch die Buchungsplattform (zB Airbnb) zur Identitätsfeststellung berechtigt sind ?
Datenschutz ist eine schöne Sache, aber wenn es dazu führt dass keinerlei Sicherheitsvorkehrungen mehr möglich sind, ist doch irgendwas falsch geregelt ?
@Ingrid532 schrieb:@Bianca371.. wie du sicher weißt , ist es laut deutschem Gesetz auch nicht erlaubt, dass Privatpersonen von anderen Privatpersonen den Ausweis verlangen oder dessen Herausgabe fordern dürfen.
Gastgeber MÜSSEN bei Ausländern gem. §29 BMG den Ausweis verlangen:
(3) Beherbergte ausländische Personen, die nach Absatz 2 namentlich auf dem Meldeschein aufzuführen sind, haben sich bei der Anmeldung gegenüber den Leitern der Beherbergungsstätten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) auszuweisen.