Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo
wir stehen vor der Entscheidung eine Wohnung in Aix en Provence in Frankreich zu kaufen und möchten sie gerne über Airbnb vermieten.
Ab 2019 scheint sich die Zahl der Übernachtungen für Personen mit Hauptwohnsitz in Aix auf 120 Übenachtungen zu beschränken.
Wie sieht das aus, wenn wir in Berlin wohnen und von hier aus in Frankreich vermieten.
Aix wäre dann wohl unser Zweitwohnsitz.
Vielen Dank
@Olaf9: Du bist lustig ... wir sind hier das Gastgeber Forum und nicht die Gemeindeverwaltung von Aix en Provernce (übrigens ein toller Ort, war da bereits 2014 und 2017 in jeweils zwei entzückende airbnb Unterkünfte), daher wende dich mit deinem Anliegen direkt an die Gemeinde, welche für die Wohnung vor Ort "Touristisch-vermietungstechnisch" Verantwortlich ist ... Wen du die Vorschrift "wortwörtlich" nimmst und NUR von Hauptwohnsitz die Rede ist und keine Information von Nebenwohnsitz oder Hauptwohnsitz im Ausland, ... dann ist formalrechtlich keine Beschrenkung vorgegeben worden ... Fazit: "Schlafende Hunde sollte man nicht wecken".
Happy hosting ...
so wie ich es verstehe gilt die Beschränkung nur für Hauptwohnsitze:
https://www.airbnb.de/help/article/2108/night-limits-in-france--frequently-asked-questions
@Gabi37 noch enmla vielen Dank für den Link. Den hatte ich bereits gelesen un d mir war unklar, was genau das für einen Zweitwohnsitz bedeutet. Aber ich interpretiere das auch so, dass man in dem Fall uneingeschränkt vermieten kann. Es steht halt leider nur irgendwie zwischen den Zeilen da und das hat mich ein wenig verunsichert
@Uwe25 Fand mich gar nicht so lustig und der Zweck dieses Forums ist mir bewusst. Bevor ich die Gemeinde kontakte, hatte ich die Hoffnung einen Gastgeber zu finden, der unter Umständen eine ähnliche Fragestellung erfolgreich gelöst hat. In Frankreich muss ein Gastgeber angeben, ob es sich um einen Haupt- oder Zweitwohnsitz handelt. Bei einem Hauptwohnsitz beschränkt sich die Zahl der zugelassenen Übernachtungen auf 120 Nächte.
Meine Frage ist nach wie vor, an welche Bedingungen eine Zweitwohnung gekoppelt ist.
@Olaf9: Ich bedauere, dass Du "verschnupft" bist, ... diese Frage kann dir nur die Gemeinde beantworten, wie diese besagte Bedingungen für eine "Zweitwohnung" festlegt bzw. festgelegt hat.
Wie bereits erwähnt, sollte in der Verordnung oder Gesetzestext kein Hinweis sein, kannst du "Schalten und walten" wie du willst.
Abschließend kann ich mir nicht vorstellen dass so viele Deutsche Zweitwohnbesitzer in Aix en Provence sind ...
Happy hosting ...
@Olaf9 ,
ich würde ebenfalls mal direkt bei der Gemeindeverwaltung von Aix-en-Provence nachfragen, auch wie es mit der Abführung der taxe de séjour von statten geht.
Und selbst wenn für die Zweitwohnsitz-Inhaber ebenfalls die Grenze von 120 Übernachtungen gelten sollte, dann wäre das doch gar nicht so schlecht - es gibt mittlerweile etliche deutsche Städte und Gemeinden, wo die Grenze deutlich geringer angesetzt ist bis hin zur vollständigen Untersagung.
Und dann ist noch zu bedenken, dass im Ausland erzielte Einnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Ausland zu versteuern sind. Am besten lässt Du Dich diesbezüglich mal von einem französichen Steuerberater vor Ort beraten. Wenn Dein Französiche dafür nicht ausreichen sollte, würde ich mir einen zweisprachigen Steuerberater im Elsass suchen. Ich meine mich erinneren zu können, dass es speziell für solche "geringfügigen" Einnahmen in Frankreich eine vereinfachte Mini-Erklärung gibt.
Das steht halt bei Airbnb und legt den Rüchschluß nahe, dass nur Wohnungen mit Hauptwohnsitz in Aix zugelassen sind:
Ab dem 1. Januar 2019 werden wir nur noch Unterkünfte in vollständigen Hauptwohnsitzen zulassen, um Gastgeber von Buchungen für maximal 120 Nächte pro Kalenderjahr (vom 1. Januar bis 31. Dezember) zu sein. Diese Grenze wird automatisch auf Unterkünfte in vollständigen Hauptwohnsitzen in folgenden Städten angewendet:
@Olaf9: Antwort gefunden, die Gemeinde hat einen Deal mit airbnb ausgehandelt um "Wohnraum" zurück zu erobern für die Menschen vor Ort ... daher deklariere die Wohnung als HAuotwohnsitz und du kannst Sie maximal 120 Tage im Jahr über airbnb vermieten und lege dir eine zweite Plattform an um dort uneingeschränkt zu vermieten ...
@Uwe25 naja. ich vermute mal, dass es eine Rückmeldung an die Gemeinde von Aix geben wird.
Aber sicher ist es sinnvoll die Gemeide zur konatktieren. Das wäre der nächste Schritt. Danke an alle
Also ich finde es sehr klar, es wird definiert was ein Hauptwohnsitz ist, und es wird gesagt, dass die Vermietungsbegrenzung von 120 Tagen / Jahr nur für Hauptwohnsitze gilt.
Was ist ein Hauptwohnsitz?
Dein Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem du mindestens 8 Monate pro Jahr wohnst (es sei denn, du lebst aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen oder im Falle von höherer Gewalt weniger lang dort). Du darfst sie für maximal 120 Tage im Jahr vollständig vermieten. Du kannst ein Zimmer an deinem Hauptwohnsitz das ganze Jahr über vermieten.
Gibt es Ausnahmen von diesen automatischen Begrenzungen?
Diese automatischen Begrenzungen gelten nur für vollständige Hauptwohnsitze.
@Gabi37 Das stimmt. Ich bin mir nur nicht sicher, ob damit die Vermietung eines Zweitwohnsitzes in einigen Städten prinzipiell untersagt ist