Hallo,
ich war im letzten Drittel des vorigen Jahres bei Airbnb registriert, um ein Zimmer in meiner Wohnung anzubieten. Ich selbst wohne auch darin, also so was wie WG-Form. Ich hatte daraufhin auch schon einmal einen Gast für einen Monat, hat alles super gepasst.
Nachdem ich aber im April 2016 von der Gesetzesänderungen für Vermietung von Ferienwohnungen gelesen habe, hab ich meinen Account ganz schnell gelöscht, um keine Schwierigkeiten zu bekommen.
Jetzt bin ich am schwanken, ob ich mein Zimmer wieder einstellen soll oder nicht, da ich nun meine, herausgefunden zu haben, dass nur die Vermietung einer gesamten Wohnung von der neuen Regelung betroffen ist, nicht die Leute, welche mindestens 50% ihrer Wohnung dabei selbst nutzen.
Meine Frage: Ist das tatsächlich so zu verstehen und ich würde kein Risiko eingehen (also Strafgelder etc.), wenn ich mein kleines Zimmerchen (13 qm) wieder an Gäste vermiete?
Wäre für alle Antworten dankbar!
LG
Christina