Wohnraumschutzsatzung Düsseldorf

Melissa1005
Level 1
Düsseldorf, Germany

Wohnraumschutzsatzung Düsseldorf

Hallo ihr Lieben,

ich bin durch das neue Gesetz der Stadt Düsseldorf wirklich maximal verwirrt. Laut Gesetzesbeschluss darf man seine Wohnung nun nicht mehr vermieten, es sei denn...?! 

Und das meine eigentliche Frage - was ist die Ausnahme?

Ich bin jeden Monat 2-3 Wochen beruflich unterwegs und habe die Wohnung in dieser Zeit vermietet. Und das würde ich auch gerne weiter so handhaben. Aber natürlich will ich mich nicht strafbar machen. Habt ihr schon erste Erfahrungen gemacht oder irgendwas gehört?

Liebe Grüße Melissa 

55 Antworten 55
Jürgen127
Level 2
Düsseldorf, Germany

Weiß jemand, wie es mit einer Übergangsfrist für bestehende Vermietungen aussieht? Habe irgendwo was von 2 Jahren gelesen?

Das mit den 2 Jahren ist in Berlin so. Dass Düsseldorf das genauso macht heißt das allerdings noch lange nicht. Was eine angemessene Ausstiegsfrist ist, liegt wohl an der überwachenden Behörde und da könnte alles drin sein von 3 Monaten bis 2 Jahre.

Alex1947
Level 2
Dusseldorf, DE

Hey, ich bin schon in Kontakt mit Herrn [...] – Stadtverwaltung Düsseldorf. Du erreichst ihn unter dieser E-Mail: [...]

Er ist verantwortlich für die Airbnb-Situation in Düsseldorf.

Am Telefon ist er sehr freundlich und hilfsbereit. In einigen besonderen Fällen hat er auch keine klare Vorstellung von diesem neuen Gesetz.

 

 

[*Persönliche Daten zur Sicherheit entfernt]

Christian569
Level 2
Dusseldorf, Germany

Ich überlege nur ob es sinnvoll ist, die Stadt schon mal auf mich aufmerksam zu machen?

 

Jürgen127
Level 2
Düsseldorf, Germany

Danke für die Info. Werde ich dann so schnell wie möglich machen. Hat er sich schon dazu geäußert wie es mit einer Übergangsfrist aussieht, um bestehende Buchungen noch ausführen zu können?

Hallo Jürgen, von AIRBNB hab ich die Nachricht bekommen, das die die Buchungen dann sanktionsfrei stornieren sobald man von der Stadt die Genehmigung nicht bekommt.

Denis-Mark0
Level 10
Lahnstein, Germany

Hallo @Christian569 , wir hatten vorhin das Thema. Vielleicht findest Du in dem Thread hier Hilfe und / oder Antworten.

 

Grüße

Denis

Ute42
Level 10
Germany

.

@Christian569  , @Jürgen127  , @Alex1947 

 

Ich habe mir diese „Wohnraumschutzsatzung Düsseldorf“ durchgelesen.

 

§2 enthält Begriffsdefinitionen was unter Wohnraum zu verstehen ist. Dabei ist nicht alles was man so umgangssprachlich als Wohnraum bezeichnen würde von dieser Satzung erfaßt.

 

§3 enthält Definitionen der „Zweckentfremdung“ bzw. Definitionen was keine Zweckentfremdung ist. Viele der hier auf airbnb angebotenen Unterkünfte dürften nicht darunter fallen.

 

Ich persönlich würde aufgrund dieser Satzung das Vermieten über airbnb nicht so ohne weiteres einstellen. Aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung, andere mögen da anderer Meinung sein. Um beurteilen zu können ob das Gastgeben via airbnb zulässig ist müßte man meiner Meinung nach die jeweilige Unterkunft besichtigen, den Gastgeber und seine Wohnverhältnisse kennenlernen und besprechen, in welchem Umfang er oder sie denn vermieten möchte.

 

Um mehr Sicherheit zu erlangen könnte man einen Rechtsanwalt fragen. Je nachdem welchen Anwalt man fragt wird man diese oder jene Meinung hören.

 

In §4 steht übrigens: „Eine Genehmigung zur Zweckentfremdung wird auf Antrag erteilt, wenn …... schutzwürdige private Interessen an der Erhaltung des betroffenen Wohnraums überwiegen.“ Das ist eine Formulierung, die jeder Diskussion zwischen einem Rechtsanwalt und der Stadt Düsseldorf Tür und Tor öffnet.

 

Mir kommt diese „Wohnraumschutzsatzung“ ziemlich löchrig vor und sie ist auch schlecht formuliert - ich würde mich davon nicht beeindrucken lassen. Ein allgemeines airbnb-Verbot kann ich da nicht rauslesen.

 

 

Christian569
Level 2
Dusseldorf, Germany

Ja, jetzt werden die Düsseldorfer aufgefordert den AIRBNB Wohnraum dem Wohnungsamt zu melden. Bin jetzt erstmal im Urlaub, werde mich danach mal bei Haus und Grund erkundigen, was die dazu sagen, bevor ich mich selbst dem Wohnungsamt "stelle"... und vielleicht versuche eine Genehmigung zu erhalten...

 

Wolfgang152
Level 2
Düsseldorf, Germany

Ich werde erstmal gar nichts machen ,da ich über 50% der 

Wohnfläche selber nutze. Einliegerwohnungen

sind lt. Wohnraumschutzsatzung

aussen vor.

Schauen wir mal !

 

 

Lukas182
Level 2
Eupen, Belgium

Hallo zusammen,

 

hat schon jemand genaueres raugefunden?

 

Ich suche zurzeit eine Wohnung. Da ich am Wochenende oft nicht in Düsseldorf sein werde, würde ich diese gerne untervermieten.

Natürlich soll alles mit dem Vermieter abgesprochen werden.

 

Ist es nun prinzipiell verboten kurzzeitig seine Wohnung zu vermieten in Düsseldorf? An wen kann ich mich wenden?

Hat schon jemand etwas in Erfahrung gebracht?

 

Ich freue mich über eure Antworten.

 

VG, Lukas

 

 

Hallo Lukas,

laut Aussage der Stadt verbietet die Satzung ALLE Vermietungen, die weniger als 3 Monate andauern (90 Tage).

Demnach wären alle Vermietungen ausgeschlossen, welche nicht mind.(!) 90 Tage AM STÜCK andauern.

Daher wird eine Wochenende-Vermietung nicht gestattet werden.

 

Wolfgang152
Level 2
Düsseldorf, Germany

Hallo Lukas,

ich würde das mal genau abklären.

Eine Zweckentfremdung liegt nicht vor ,wenn eine Wohnung durch den verfügungsberechtigten

(das bist Du als Mieter) zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken mitbenutzt wird.

Die Wohnnutzung muß allerdings überwiegen und größer als 50% sein.

Wenn Du von Montag bis Freitag in der Wohnung wohnst,dürfte das gewährleistet sein.

Aber nicht jede Kurzfristvermietung ist gewerblich, es gibt auch die Vermietungen unter privater Vermögensverwaltung.

Du mußt da natürlich auch Deine Einnahmen beim Finanzamt unter Anlage V angeben.

Das ist meine pers. Meinung und nicht rechtsverbindlich!

Sebastian543
Level 2
Düsseldorf, DE

Hallo zusammen,

ich bin mit der Auffassung und Durchführung nun etwas weiter gekommen.

 

FRAGE in die Runde: Hat jemand Interesse ein einem kurzen Treffen bzgl. Darstellung der aktuellen Einschätzung der Satzung und ggf. Überlegungen des weiteren (evtl. gemeinsamen) Vorgehens?

Mehrere erreichen ggf. mehr als einer alleine 😉

Ja,ich bin sehr interessiert.Gruss Carmen

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