Wohnraumschutzsatzung Düsseldorf

Melissa1005
Level 1
Düsseldorf, Germany

Wohnraumschutzsatzung Düsseldorf

Hallo ihr Lieben,

ich bin durch das neue Gesetz der Stadt Düsseldorf wirklich maximal verwirrt. Laut Gesetzesbeschluss darf man seine Wohnung nun nicht mehr vermieten, es sei denn...?! 

Und das meine eigentliche Frage - was ist die Ausnahme?

Ich bin jeden Monat 2-3 Wochen beruflich unterwegs und habe die Wohnung in dieser Zeit vermietet. Und das würde ich auch gerne weiter so handhaben. Aber natürlich will ich mich nicht strafbar machen. Habt ihr schon erste Erfahrungen gemacht oder irgendwas gehört?

Liebe Grüße Melissa 

55 Antworten 55

Eine interessante Frage da sie früher oder später viele Airbnb-ler betreffen wird..

Diese Satzung hats wirklich in sich : (man beachte §3 Abs.2)

 

https://www.gruene-duesseldorf.de/wohnraumschutzsatzung-duesseldorf/

 

vielleicht kann schon jemand dazu etwas aus eigener Erfahrung sagen..

 

@Melissa1005  ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall eine Sondergenehmigung beantragen damit du auf der sicheren Seite bist... alles andere ist riskant so wie ich das sehe.

Wo bekomme ich denn so eine Sondergenehmigung her?

Liebe Grüße 

Serena232
Level 10
Düsseldorf, Germany

Soweit ich das verstanden habe bezieht sich das Gesetz auf komplette, in sich abgeschlossene Wohnungen, die über Airbnb vermietet werden, nicht auf Untervermietung der eigenen Wohnung oder Teilen davon.

https://www.wz.de/nrw/duesseldorf/so-will-duesseldorf-gegen-wohnungsleerstand-und-airbnb-vorgehen_ai...

@Serena232  ja, das verstehe ich auch so, auch eine Einliegerwohnung dürfte kein Problem sein, im Fall von  @Melissa1005 ist es aber die komplette Wohnung die " jeden Monat 2-3 Wochen" vermietet wird.

  Aber genau dieses "Argument" werden auch die jenigen Nutzen die die komplette Wohnung ständig wechselnd über Airbnb vermieten ohne selbst wirklich darin zu wohnen......

Veronica-and-Richard0
Level 10
Lebach, Germany

@Melissa1005: frag doch mal die Stadtverwaltung, wieso das Rheinstadion, Rathaus, ... nicht abgerissen wird um dort dringend benoetigten Wohnraum zu schaffen

Hahaha ja... 

Also ich hab damals 1 Woche gebraucht um eine Wohnung zu finden und aktuell sind mehr als 300 Wohnung um die 50qm in Düsseldorf frei. Also von wenig Wohnraum kann eig kaum die Rede sein. Das Problem ist dass hier alle eine Wohnung mit Balkon und Aufzug und neuen Heizkörpern und so wollen. Und das findest du in Düsseldorf so gut wie gar nicht weil hier alles Altbau ist. Wenn der ein oder andere mal seine Ansprüche zurück schrauben würde und in der Lage wäre eine Wand zu streichen gäb es kein Problem! 

Serena232
Level 10
Düsseldorf, Germany

@Sabine-Ingrid0 @Melissa1005 Auch wenn Melissa die komplette Wohnung vermietet, in der sie normalerweise selber wohnt, sehe ich da kein Problem. Sie wird doch selbst einen "normalen" Mietvertrag haben oder selbstnutzende Eigentümerin sein. Wenn sie beruflich jeden Monat 2-3 Wochen abwesend ist und nichts machen würde (also die Wohnung wäre derweil leer), interessiert das doch auch niemand - höchstens ihren Vermieter, und mit dem sollte die Untervermietung sowieso abgesprochen sein.

Melissa1005
Level 1
Düsseldorf, Germany

Ja mein Vermieter weiß natürlich Bescheid und ich habe alle Nachbarn damals gefragt ob das in Ordnung sei. Meine Nachbarin macht sogar oft die Schlüsselübergabe wenn ich schon weg bin und ist da super happy mit Leute kennen zu lernen... alte Menschen halt 😂 chronische Neugier und Langeweile 

@Serena232  ich hab das Problem ja oben schon angedeutet, es gibt Leute die mieten eine Wohnung ganz normal und vermieten sie über Airbnb weiter. Gegen diesen Missbrauch von Wohnraum  muss irgendwie vorgegangen werden (das ist zumindest das vermutliche Ziel dieser Verordnung).

Ein Sachbearbeiter kann zwischen @Melissa1005  und jemand anderem nicht unterscheiden, beide mieten eine Wohnung und vermieten sie an unterschiedliche Mieter zu unterschiedlichen Zeiten weiter....

Irgendwelche Ausreden oder Argumente wie  ( die Wohnung wäre derweil leer) interessieren die wahrscheinlich nicht.

Deshalb mein Rat :

Genehmigung bei der Gemeinde einholen anstatt warten bis ein Strafantrag hereinflattert.

50000€ Strafe muss man ja nicht unbedingt riskieren.

Stefan42
Level 2
Zurich, Switzerland

weiss jemand, wie die Stadt vorgehen wird und wann sie aktiv werden? Von airbnb werden sie ja keine Daten erhalten. Ist eine Kooperation mit den Finanzämtern vorgesehen?

Anja236
Level 10
Catalonia, Spain

@Stefan42 

Von airbnb werden sie keine Daten erhalten???

Da wäre ich mir nicht so sicher.

Wolfgang152
Level 2
Düsseldorf, Germany

Es kann ohne weiteres passieren das Daten von airbnb herausgegeben werden müssen.

Die zu erwartende Wohnraumschutzsatzung sagt, das Einliegerwohnungen und Wohnraum mit über  50% selbst genutzter Fläche nicht betroffen sind.( Ist bei den 50% die Zeit oder die Wohnfläche gemeint?)

Warten wir erstmal ab bis das die Sache im Düsseldorfer Amtsblatt erscheint und lesen den genauen Text. Die Satzung tritt erst mit Veröffentlichung in Kraft und ich habe bisher nichts gefunden.

Andreas426
Level 2
Düsseldorf, Germany

Nach Rücksprache mit dem Wohnamt kann ich kann bestätigen, dass die Satzung erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt inkraft tritt.
Bislang habe ich noch nichts entsprechendes finden können.

Alex1947
Level 2
Dusseldorf, DE

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