Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo liebe Community,
es gibt eine Frage die mich brennend interessiert. Aber auch nach stundenlanger Recherche im Netz, habe ich noch keine 100 prozentige Antwort auf meine Frage erhalten! Mal heißt es so und mal so.
Ich würde gerne meine Eigentumswohnung über das ganze Jahr als Ferienwohnung vermieten und nicht nur die 8 Wochen im Jahr. Durch die kürzlich eingetretene Zweckentfremdungssatzung in Nürnberg, ist es mir ja so offiziell nicht mehr erlaubt.
Die einen sagen dass ich nur einen Antrag auf Wohnraumzweckentfremdung stellen muss, der aber in den meisten Fällen sowieso nicht stattgegeben wird.
Die anderen sagen dass ich eine Baugenehmigung brauche, um meine Wohnung in eine Ferienwohnung umzuwandeln. Das soll aber ca. 1000€ kosten.
Dann habe ich einen interessanten Artikel gelesen, wo es heißt dass es hierbei auch Grauzonen gibt. Wenn ich als Selbständiger meine Wohnung teilweise als Gewerbe mitbenutze z.B in einem Zimmer ein Büro einrichte, dann ist es mir erlaubt die ganze Wohnung an Gästen zu vermieten.
Nun meine Fragen:
Ich würde mich über eine Antwort wirklich sehr freuen und weiß Eure kostbare Zeit zu schätzen!
Beste Grüße
Danijel
@Danijel48 kennst du diesen Beitrag ? vllt ein paar Tipps darin
Viel Erfolg HH&HG PW
https://community.withairbnb.com/t5/Gastgeber-unter-sich/Zweckentfremung-N%C3%BCrnberg/m-p/983556#M1...
Hallo @Danijel48 ,
Du wirst auch hier keine rechtsverbindliche Auskunft oder 100 %ige Antwort auf Deine Fragen erhalten. Das kann im Zweifelsfall nur ein kompetenter Anwalt und / oder Steuerberater. Wie Du selbst schon festgestellt hast, gibt es etliche Szenarien. Die Zweckentfremdungssatzung wurde ja nicht ohne Grund gestaltet. Diese legal zu umgehen, kann ich mir schwer vorstellen.
Lt. der Zweckentfremdungssatzung in Nürnberg liegt
eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung vor, wenn Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird.
Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum
› zu mehr als 50% der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird
Ob Du für Deine Wohnung bzgl. Gewerbe überhaupt eine Nutzungsänderung beantragen kannst oder darfst, ergibt sich aus der Teilungserklärung. Hier ist klar definiert, ob die Wohnung nur für Wohnzwecke genutzt werden darf, oder ob auch gewerbliche Nutzung erlaubt ist. Hast Du die Teilungserklärung schon mal geprüft? Das wäre erst mal der 1. Schritt. Wenn hier definitiv gewerbliche Nutzung untersagt ist, kannst Du Dir alle anderen Schritte (Anträge, Genehmigungen, usw.) sparen. Dass Du Deine Einkünfte ordentlich versteuerst spielt bei dem Genehmigungsverfahren für die Nutzung der Wohnung überhaupt keine Rolle.
Du kannst vielleicht versuchen, direkt Kontakt mit den Nürnberger Gastgebern aufzunehmen, die sich in der damaligen Diskussion beteiligt hatten. Evtl. hat dort jemand einen Tipp für Dich. Den Link hat Dir @Patricia741 in ihrer Antwort oben geschickt.
Eine valide Antwort auf deine 1. Frage kann dir womöglich die Bauordnungsbehörde oder der Stab Wohnen, Bestandssicherung von Wohnraum der Stadt Nürnberg geben.
Hallo, auch in Erlangen gibt es seit dem 07.02.2020 ein Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum. Habt Ihr Nürnberger mittlerweile schon etwas mehr Erfahrung, wie man sein angemeldetes kleines Apartment trotzdem weiterhin vermieten kann? Und wird man eigentlich von der Stadt benachrichtigt? Oder gilt der Satz "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht"? Danke für Euer Wissen!
Viele Grüße Bine
@Sabine636 Die Stadt kann dich gar nicht benachrichtigen weil sie nicht wissen kann wer alles wo und was und mit welcher Plattform vermietet.
Die Pflicht des Bürgers ist es sich über Gemeindeverordnungen zu informieren... mit anderen Worten, du musst zur Gemeinde gehen und dich erkundigen was auf dich zutrifft.
Wenn du das nicht machst und sie kommen dir drauf, bekommst du mit Sicherheit Probleme... auch wenn du tatsächlich nichts davon gewusst haben solltest.
Das gleiche gilt übrigens für Lärmschutzverordnungen, Baumschutzverordnungen.... u.s.w.