Hallo @Danijel48 ,
Du wirst auch hier keine rechtsverbindliche Auskunft oder 100 %ige Antwort auf Deine Fragen erhalten. Das kann im Zweifelsfall nur ein kompetenter Anwalt und / oder Steuerberater. Wie Du selbst schon festgestellt hast, gibt es etliche Szenarien. Die Zweckentfremdungssatzung wurde ja nicht ohne Grund gestaltet. Diese legal zu umgehen, kann ich mir schwer vorstellen.
Lt. der Zweckentfremdungssatzung in Nürnberg liegt
eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung vor, wenn Wohnraum zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird.
Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum
› zu mehr als 50% der Gesamtfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird
Ob Du für Deine Wohnung bzgl. Gewerbe überhaupt eine Nutzungsänderung beantragen kannst oder darfst, ergibt sich aus der Teilungserklärung. Hier ist klar definiert, ob die Wohnung nur für Wohnzwecke genutzt werden darf, oder ob auch gewerbliche Nutzung erlaubt ist. Hast Du die Teilungserklärung schon mal geprüft? Das wäre erst mal der 1. Schritt. Wenn hier definitiv gewerbliche Nutzung untersagt ist, kannst Du Dir alle anderen Schritte (Anträge, Genehmigungen, usw.) sparen. Dass Du Deine Einkünfte ordentlich versteuerst spielt bei dem Genehmigungsverfahren für die Nutzung der Wohnung überhaupt keine Rolle.
Du kannst vielleicht versuchen, direkt Kontakt mit den Nürnberger Gastgebern aufzunehmen, die sich in der damaligen Diskussion beteiligt hatten. Evtl. hat dort jemand einen Tipp für Dich. Den Link hat Dir @Patricia741 in ihrer Antwort oben geschickt.