Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo Community,
leider haben sich Abmahnanwälte auf die sog "Endreinigungsgebühr" eingeschossen und verschicken saftige Abmahnungen.
Diese darf keinesfalls als solche auf der Rechnung ausgewiesen werden sondern muss zwingend im Übernachtungspreis enthalten sein. Zwar sieht der Gast bei airbnb erstmal den Gesamtpreis seiner Buchung (inklusive Gebühren) diese lassen sich aber aufschlüsseln und das Wort "Endreinigung" erscheint mit dem Betrag. Das hält mein kunsultierter Rechtsberater für unzulässig.
Hier mal einer von vielen Links:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-endreinigung.htm
Hier sind Lösungen aufgezeigt, wie man korrekt die "Endreinigung" in den Zimmerpreis einrechnen kann - allerdings ist keiner der Vorschläge bei airbnb anwendbar:
https://www.erfolgreicher-vermieten.de/infos/verwaltung-pflege/endreinigung.html
Wer hat Erfahrungen? Schon mal jemand bei airbnb in die Abmahnfallse getappt?
Würde mich über eine Antwort freuen . . .
Helmut
@Annabelle---Torsten0 Hast Du denn den genauen Wortlaut des Urteils? Die Zitate, die ich gelesen habe, klingen nämlich anders.
Ich habe auch nur die Urteilsauszüge zur Hand, welche sich diverse Anwaltskanzleien bedienen.
In folgendem Link finde ich die Sachlage am besten erklärt.
https://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/katalog-werbung-fuer-ferienhaeuser.html
Zitat:
"...Sachverhalt
Ein Touristikunternehmen für spezielle Angelreisen warb in seinen Katalogen für die von ihm betriebenen Ferienhäuser. Die Preise für die Ferienhäuser wurden dabei unterschiedlich dargestellt. In einigen Fällen wurde ein Gesamtpreis inklusive der notwendigen Gebühr für die Endreinigung angegeben. In anderen Fällen wurde lediglich der Preis ohne Endreinigung aufgeführt. Die Angabe der Gebühr für die Endreinigung wurde dann separat aufgeführt. Diese Gebühren wurden dann als „optional“ bezeichnet.
Gegen diese Aufsplittung richtete sich eine Beschwerde der Wettbewerbszentrale. Diese sah darin sowohl einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sowie das Wettbewerbsrecht. Im Übrigen seien derartig aufgeteilte Angaben geeignet den Verbraucher unsachlich zu beeinflussen, da er nicht auf einen Blick den Gesamtpreis der zu mietenden Immobilie sehen könne...."
Bei AirBnb gibt es den Gesamtpreis auf den ersten Blick.
Offenbar haben die Verantwortlichen das Problem erkennt. In manchen Versionen wird jetzt nur noch ein Komplettpreis angezeigt:
@Annabelle---Torsten0 Pfuh, wenn Laien sich an Juristerei versuchen - ich lese da alles heraus. *lach*
Da steht ja auch das: "Eine getrennte Auflistung solcher Kostenpositionen ist generell wettbewerbswidrig. Der Verbraucher muss keinesfalls selbstständig derartige getrennte Kosten ermitteln und verknüpfen."
Hier wurde, glaube ich, primär die unterschiedliche Preisstruktur moniert.
Aber wenn es auf allen Versionen so ist, wie @Till-and-Jutta0 uns gezeigt hat, dann dürfte sich zumindest das Problem der Abmahnung erledigt habe. Aber die Reinigungsgebühr ist ja eh nur bedingt meine Freundin.