Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich...
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Liebe Gastgeber,ich bin am verzweifeln. ich möchte rechtlich nämlich alles richtig machen bei der vermietung meines gästezimm...
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Hallo,
ich habe eine ETW in Muenchen, die ich auf Air BnB angeboten hatte. Die meiste Zeit lebe ich im Ausland. Jetzt hat mich die Stadt Muenchen angeschrieben, und mir mitgeteilt, dass ersten Ermittlungen zufolge ich gegen das Zweckentfremdungsgesetz verstosse. Ich bin nicht up-to-date und wusste nur von den strengen Auflagen in Berlin, nicht aber Muenchen.
Was mich noch mehr wundert, wie kamen die Behoerden an meine auslaendische Adresse und gibt es andere Leute in Muenchen, die auch so ein Schreiben erhalten haben. Ich habe meine Wohnung jetzt runtergenommen, da sie momentan eh laengerfristig vermietet ist, aber es "kotzt" mich an, dass ich mit meiner Wohnung nicht mehr machen kann was ich will.
Gibt es Leute mit aehnlicher Erfahrung, wie kommt man da raus, wenn ueberhaupt?
Die Situation in Berlin ist nicht gleichzusetzen mit München. Selbst die Verwaltungsabgaben die in Berlin zu zahlen ist kann München ganz anders handhaben. Auch die die Namen für die verschiedenen Abgaben wie Kurtaxe (keine Steuer, eine Gebühr ), in Berlin die Bettensteuer (City Tax), oder in München die nicht existierende Übrnachtungsgebühr deuten darauf hin, wie unterschiedlich es in den einzelnen Kommunen gehandhabt wird.
>>Ist das dann wirklich Zweckentfremdung?
Wir Communitymitglieder können, und wir dürfen dir, keine rechtssichere Auskunft erteilen. Das kann nur ein Anwalt/in, und der auch nur in den Grenzen der Aktuellen Rechtsprechung.
Die Frage, ob in deinen Fall eine Zweckentfremdung vorliegt, muß dir dein Anwalt beantworten. Besorge Dir einen Termin bei dem, oder wechseln den, wenn der sich nicht kümmert.
Jede Kommunikation in den Fall mit den Behörden dann nur noch über den Anwalt. Bespreche mit dem Anwalt dann auch die weitere Strategie.
Und auch Dich auch in anderen Hinsicht unangreifbar. Meldescheine bereithalten, die Buchhaltung geordnet, hab alles griffbereit für den Anwalt, besonders die Vermietzeiten.
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Ich sehe gerade Ute hat auch geantwortet. Beherzige besonders den Hinweis in Bezug auf die Kommunikation mit den Behörden, und die richtige Wahl des/die Anwaltes/in.
Wenn du dir die Zweckentfremdungssatzung der LH München durchliest, wirst du schnell selbst entscheiden können, ob du deine ganze Wohnung zwar ohne Vorsatz und wie es aussieht, unwissentlich, aber dennoch, vielleicht gesetzwidrig zu großflächig, zu oft über den erlaubten Zeitraum hinaus (unter)vermietet und damit das Zweckentfrem-dungsverbot übertreten hast. In jedem Fall gilt leider wie immer :
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich kann nur jedem empfehlen, sich mit allen in Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum über Internetportale in München und anderswo stehenden Gesetze vertraut zu machen und diese strikt einzuhalten:
Zweckentfremdungssatzungen haben nur wenige Städte, aber alle anderen Gesetze müssen überall in Bayern, oder Deutschland befolgt werden.
Steuergesetz:
Einkommensteuer
Mehrwertsteuer
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (z.B. Reinigungsgebühen)
Gesetz über Zweckentfremdung von Wohnraum
Zweckentfremdungssatzung der LH München oder anderer Städte
Gaststättengesetz..für die, die (irrtümlich unwissend) Frühstück oder Halbpension anbieten (Gesundheitszeugnis)
Meldegesetz.( Meldezettel)
Wendet euch direkt an die zuständigen Ämter und Behörden, die haben euch gegenüber eine Auskunftspflicht und diese Auskünfte aus erster Hand kosten nichts, oder geht zu einem darauf spezialisierten Anwalt, das kostet , oder macht euch selbst im Internet schlau.. das dauert, aber man findet alles, was man braucht..
Alles Gute und viel Glück!
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Hallo @Mary1070 ,
auf der ganzen Welt wurden mittlerweile Verordnungen zur Regulierung von short time rentals erlassen. Das betrifft Städte wie Paris, London, München, Ballungsräume wie Los Angeles, Bundesstaaten wie New South Wales in Australien aber auch einen ganzen Staat wie Japan.
Sinn dieser Verordnungen ist es in der Regel zu verhindern, daß dem normalen Wohnungsmarkt Wohnraum entzogen wird und daß die Belästigung der Nachbarschaft aufhört. In jeder dieser mittlerweile hunderten oder tausenden von Verordnungen steht irgend etwas anderes drin. Wie die Regelung in München ist weiß ich nicht.
Vermutlich gibt es in München einen Home sharing Club. Tritt dort bei und laß Dir dort einen Anwalt empfehlen, der schon 20 Prozesse gegen die Stadt München geführt hat. Ein Wald- und Wiesen anwalt der damit noch hie zu tun hatte nützt Dir nichts.
Melde Dich nicht selbst bei der Stadt München nachträglich an, laß das den Anwalt machen. Es kann sein, daß Du Dir durch unglückliche Angaben in einer Anmeldung selbst schadest.
Dein Fall ist sehr speziell und eignet sich womöglich für eine Musterklage. Es könnte sein daß die Stadt München einen Prozeß gegen Dich verliert. Bevor die Stadt einen Prozeß verliert wird man Dir eher die Vermietung erlauben, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Viel Glück
Danke Ute für deine gute Vorschläge. Ich habe einen Anwalt aber nicht aus München. Vielleicht sollte ich da schauen... er ist allerdings schon an der Sache daran. Ich denke auch ich müsste gute Chancen haben sollte es zur Process kommen aber das will ich vermeiden!! Ich schaue nach House Sharing Clubs in München, sonst weiß ich nicht wie ich den richtigen Anwalt kriegen sollte. LG
Hallo Mary, ich brauche deine Hilfe. Auch bei mir hat sich das Wohnungsamt gemeldet und ich wüsste gerne wie du es damals gelöst hast.
>>Was denkst du?
Wir sind kein Forum zur Rechtsberatung. Kein Mitglied hier kann, sofern es nicht das zweite juristische Staatsexamen bestanden hat und als Anwalt eingetragen ist, dir rechtsichere Auskunft geben.
Bitte frag deinen Anwalt. Wenn er dir das nicht aus dem Stegreif beantworten kann, weil er nicht aus dem Fach ist, dann wende dich an die Anwaltskammer in München oder an den oben verlinkten Homesharing Club aus München.
Wir können dich hier zwar mit Tips versorgen, aber einen Anwalt suchen musst du selber.
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Hallo @Mary1070 ,
ich habe mir gestern den Bericht auf WDR über airbnb angesehen. In München darf man wohl die eigene Wohnung 8 Wochen vermieten. Bei Dir ist das aber ein ganz spezieller Fall. Die Anzahl der Vermiettage ist eindeutig durch Deine berufliche Situation determiniert. Meiner Meinung nach stellt es einen Eingriff in Dein Eigentumsrecht dar, Dir zu verbieten mehr zu vermieten. Ich als zuständige Referentin der Stadt München würde Deinen Fall still und heimlich unter den Teppich kehren.
Ich kann Dir nur nochmals raten den richtigen Anwalt zu suchen. Da gibt es in München vermutlich 2 bis 5 die sich mit dieser Sache intensiv befassen und sich alle Finger abschlecken würden Dich vertreten zu dürfen. Wenn Du schon einen Anwalt hast der nicht in dieser Szene drin ist mußt Du halt das Mandat kündigen. Das habe ich bei einem Steuerberater auch schon gemacht. Was solls.
Artikel aus der Abendzeitung, 31.05.2019 mit Statistiken zur Denuntierung von Zweckentfremdern: